Wunsch-PC Rückgaberecht?

Ja, er muss den PC wieder auseinanderbauen. Dass das aber in der Regel zumutbar ist ist ja genau der relevante Punkt im Urteil. Er ist aus Standardteilen zusammengesetzt und kann ohne Beschädigung dieser wieder zerlegt werden.


Zu Recht hat das Berufungsgericht jedoch die Voraussetzungen einer Anfertigung nach Kundenspezifikation deshalb verneint, weil die vom Kläger veranlaßte Herstellung des Notebooks ohne weiteres rückgängig gemacht werden konnte. Die Standardteile, aus denen das Notebook im Baukastensystem (built-to-order) nach den Wünschen des Klägers zusammengefügt worden war, konnten nach den rechtsfehlerfrei getroffenen Feststellungen des Berufungsgerichts ohne weiteres wieder getrennt werden. Die Beklagte hat selbst vorgetragen, daß eine Entkonfiguration und Zerlegung des aus vorgefertigten elektronischen Bauteilen zusammengefügten Notebooks möglich war. Dadurch konnte der Zustand wiederhergestellt werden, der vor der vom Kläger veranlaßten Anfertigung des Notebooks bestand.

Das heißt streng genommen erfüllen BTOs garnicht die Voraussetzungen um als "nach Kundenspezifikation gefertigt" zu gelten. Der PC wird ja nicht hergestellt sondern nur zusammengebaut. Und das auch nicht fest sondern problemlos wieder trennbar.

Anders wäre es, wenn dabei Teile fest verlötet werden müssten oder Ähnliches.
 
Zuletzt bearbeitet:
Okay, habe es gelesen!

Und... wo ist der Widerspruch zu meinen Äußerungen? Das Urteil ist bezogen auf einen speziellen Fall. Hier wurde dazugebaut und nicht komplett neu gerfertigt.
Der TE müßte trotzdem Klagen, um in diesen Stand gesetzt zu werden. Und das birgt immer ein Risiko für solch einen geringen Betrag.

Und, sorry, das Urteil ist von 2003. Die letzte Änderung des BGH §312 war 2010.
 
Wie hast du den Computer denn jetzt verkauft?

A) Hast du Einzelteile bestellt, ihn zusammengebaut und der Kunde wollte ihn dann einfach nicht?
B) Hast du den Rechner bei HWV zusammenbauen lassen?
C) Oder hast du die Hardware gekauft, zusammengebaut und wieder online verkauft, oder hast du's deinem "Bekannten" per Post geschickt?
 
miac: Nein bei BTOs von Notebooks muss man den ganzen Prozess beachten. Das Notebook kann nämlich nicht nur in einem sondern in fast allen Punkten verändert werden. Wenn du z.B. bei Dell eins kaufst kannst du wählen zwischen verschiedenen Prozessoren, Grakas, Ram, Festplatte usw.

In dem Urteil war es lediglich so, dass quasi die Grundkonfiguration bestellt wurde mit ein bzw. zwei Änderungen/Ergänzungen.
Bei dem PC ist es fast identisch nur dass vllt. noch 1-2 Teile mehr wählbar sind (Mainboard und Gehäuse).

§312d BGB wurde zwar noch geändert, allerdings nicht im relevanten Punkt. Es wurden z.B. Auktionen hinzugefügt. Der hier wichtige Punkt besteht noch genau so wie 2003.
 
Kann gut sein, dass es um den geht. Ändert doch aber nichts.

Und ich weiß was du meinst, da wir ein kodifiziertes Rechtssystem haben entsteht aus einem Urteil keine automatische Rechtsbindung für alle (außer in ganz seltenen Ausnahmefällen, meist beim BVerfG).

Aber das Urteil des BGH ist trotzdem richtungsweisend und andere Gerichte werden darauf achten es nicht einfach zu revidieren.

Und da viele große Firmen eigtl. keine Lust haben, dass ihre AGBs höchstrichterlich geprüft werden und möglicherweise korrigiert werden müssen, stehen die Chancen nich schlecht, dass ohne Verfahren eine Rückgabe möglich ist.
 
Hast du den Rechner bei HWV zusammenbauen lassen?

So wars.

Die ganzen Spekulationen nützen ja jetzt nichts, wir sprechen morgen oder am Montag mal mit der Firma.
 
Gesetz und Urteil sind zwei verschiedene Dinge.

Natürlich, so wie Auto und Straße auch zwei verschiedene Dinge sind.

Falls du damit zum Ausdruck bringen willst, dass die Rechtsprechung sich nicht an die Gesetze hält, dann halte ich das für eine Behauptung, die du belegen solltest (aber nicht belegen können wirst).

Die Rechtsprechung des BGH ist eigentlich eindeutig und für ein WIderrufsrecht in diesem Fall spricht, dass man in den einschlägigen Onlinshops ja gerade STandardhardware zum Zusammenbauen auswählen kann. Diese lässt sich natürlich auch wieder ohne großen Aufwand trennen.

Ein Widerrufsrecht liegt hier also mit allergrößter Wahrscheinlichkeit vor.
 
das ist ein größerer Shop mit Ware von der Stange wo nichts extra gefertigt wurde. Der PC geht zurück und die Sache wird sich erledigen. Ich verstehe nicht wie man da hier so labern kann. Die kalkulieren ja so, dass nicht jedes Geschäft 100% verläuft.
 
Die Frma schickt mir wirre Emails, wenn die Kiste nochmal kommt, geht sie wieder zurück.

Ich bestelle nie wieder was online.....
 
Der post ist jetzt auch nen bissl wirr. Was genau willst du aussagen?
 
Nix! Wenn die Firma mal konkreter wird, poste ic hdas mal hier.
 
Kam bisher nichts mehr von der Firma.

Ich habe mich nochmals bei denen entschuldigt.

Aber son Dummfug mach ich nie wieder, die nächste Bestellung geht an:

I.C. Wiener
123 Fake-Street
66666 South-Walderbach
 
Hallo,

ist zwar jetzt schon eine ganze Weile her,
aber was kam den letztendlich bei dem Problem heraus?

wie hat sich den HWV verhalten?
 
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