Zählen Feiertage zu Arbeitstagen?

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Ensign
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Sep. 2011
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Angenommen man darf gesetzlich nur eine befristete Stundenanzahl pro Woche arbeiten (max. 20 Stunden/Woche). Ein Wochentag einer Woche ist ein Feiertag. Hat man dann an den restlichen Arbeitstagen die vollen 20 Stunden noch frei zum Arbeiten zur Verfügung oder die 20 Stunden - 8 Stunden (Feiertag), da er zu den Arbeitstagen dazu zählt?
 
Hast Du eine Befristung auf 20 Wochenstunden, kommt es auf Deinen Arbeitsvertrag an, wann Du diese Stunden arbeiten darfst. Sind die Stunden an Tage gebunden (5 Tage mal 4 h pro Tag), wirst Du an einem Feiertag in der Arbeitswoche natürlich einen Tag weniger, also 16 h arbeiten. Anders ist es, wenn Du flexible Arbeitszeiten hast.
Dann kannst Du natürlich an den restlichen Tagen die Stunden für den Feiertag rausarbeiten. Aber wie schon erwähnt, es muss im Vertrag festgeschrieben sein.
Normal ist ein Feiertag wie Samstag oder Sonntag zu bewerten, Tage an denen man nicht arbeitet.
Die Summe der Arbeitszeit in der Woche/im Monat wird also dementsprechend niedriger angesetzt.
 
Sprich, wenn ein Montag, an dem ich lt. Arbeitsvertrag arbeiten müsste, ein Feiertag ist, wird diese Arbeitszeit von den 20 Stunden abgezogen, dass mir dann für die restliche Woche 20-x Stunden bleiben?
Verhält es sich bei Urlaubstagen äquivalent?
Also lt. Arbeitsvertrag sind die Arbeitstage MO, DI und MI. An allen 3 Tagen habe ich Urlaub genommen. Im SAP wird an den Tagen ein volles SOLL-IST eingebucht. Darfich dann am DO und FR nicht mehr arbeiten?
 
Frag bei HR nach. Bei meinen damaligen Werkstudentenjobs war es der Fall, dass ein Feiertag auf den regulären Arbeitstag fiel, ich den Tag dennoch ausgezahlt bekam. Eventuell gibt es sogar eine Betriebsvereinbarung...
 
Natürlich habe ich zuerst beim HR nachgefragt. Sie wissen es auch nicht. Feiertage die auf einen Arbeitstag fallen bekomme ich auch bezahlt. Die Frage ist halt nur ob mir dieser Tag dann als Arbeitstag angerechnet wird und mir 8 Stunden von den maximal erlaubten 20 Stunden abgezogen werden.
 
Also wenn es um die Werkstudentenregelung für die Sozialversicherung geht, so müsste dort mMn die tatsächliche Arbeitszeit zählen. Hieß es nicht auch mal, dass man bspw. in Semesterferien auch mehr als die 20 Stunden darf, solange da eben keine Vorlesungen sind.
Es geht dabei ja eigentlich nur darum, dass das Studium und nicht die Erwerbstätigkeit für den Studenten im Vordergrund steht.
Wie es momentan und im Zweifel von der einzelnen Krankenkasse ausgelegt wird, weiß ich natürlich auch nicht.
 
Sei doch froh das Du durch den Feiertag Deine Arbeitszeit schon erreicht hast, deshalb werden diese ja bezahlt.
 
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