Zweitwohnsitz(-Steuer) bei Dualen Studium?!

BuzzAMK

Banned
Registriert
Nov. 2017
Beiträge
557
Hi,

aufgrund meines Studiums wohne ich sowohl bei meinen Eltern (NRW, während meiner Praxisphase), als auch in Mannheim (im Studentenwohnheim, während meiner Theoriephase).

Anscheinend kann mir keiner so richtig (Sei es bei der Stadt als auch beim FA) erklären ob ich die Zweitwohnsitzsteuer zahlen muss. - Nur die Hand offen halten können sie.

Laut BMG Paragraph 27 müsste ich ich meinen Nebenwohnsitz anmelden, sofern ich 6 Monate oder länger hier wohne, was bei mir als Dualer Student ein etwas komplizierter Fall ist:

- 1. Meine Blöcke sind jeweils in 3 Monaten eingeteilt, wobei die reine Theoriephase 2 1/2 Monate sind.
(Da ich während der Klausurvorbereitung ja in meiner Heimat bin).
Das heißt: aufs Jahr gerechnet bin ich - samt Wochenenden und 2-3 Wochen Klausurvorbereitungszeit pro Semester - eher am Hauptwohnsitz.

- 2. Das Zimmer im Studierendenwerk Mannheim in den 3 Monaten wo ich nicht da bin meistens untervermietet wird.

- 3. Das Finanzamt meiner Heimatstadt mein gemietetes Studentenzimmer nicht als Zweitwohnung akzeptieren wollte, da ich bei meinem Hauptwohnsitz nicht maßgeblich zum Haushalt beitrage.
Die Miete und alles läuft auf Namen meiner Eltern. Dass ich pro Monat 1-2 den Wocheneinkauf tätige, reicht denen nicht. (Aber gut)



Ich kann dem eigentlich nur einem Kopfschütteln entgegenenbringen, da sogar die Dame bei der Stadt MA nicht so richtig wissen wie man es bei einem dualen („Gast“-)Studenten macht.

Laut Definition müsste ich mich bei jedem Wechsel ummelden, was an sich nicht nur sehr schwachsinnig ist, sondern auch teuer (ummeldung + KFZ).

Hat jemand von euch vielleicht Erfahrungen damit gemacht?
 
Zuletzt bearbeitet:
Naja, das mit dem steuerlich Absetzen ist schon dezent frech (zumindest meiner Meinung nach), wenn Du bei Deinen Eltern gar keine Miete zahlst.
Diese Absetzbarkeit ist nämlich für den Fall gedacht, dass Du tatsächlich zwei Wohnungen selber unterhalten musst.
Das ist bei Deinen Eltern eben nicht gegeben, wenn Du dort 'auf Lau' wohnst.
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: Tinkerton
In solchen Fällen sollte es eigentlich auch andersrum sein. Hauptwohnsitz wäre in Mannheim und Zweitwohnsitz bei deinen Eltern. Grundsätzlich kann man zwei Wohnsitze aber nur absetzen, wenn bestimmte Zeitbedingungen zutreffen (Z.B. mind. 3 Tage die Woche hier oder sowas ähnliches) und es sich auch um einen richtigen Haushalt handelt. Bei deinen Eltern im Kinderzimmer zu wohnen reicht dafür nicht aus. Du müsstest schon einen eigenen Haushalt dort führen.
Ich würde mich da an deiner Stelle gar nicht lange mit rum schlagen. Als Dualer Student hast du mehr als genug was du von der Steuer absetzen kannst.
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: Aduasen und Tinkerton
@zindelino, in meiner Praxisphase (welche überwiegt) bin ich ja in meiner Heimatstadt. Dann müsste ich mich ja jedes Jahr mindestens 1-2x ummelden, weil wenn ich MA meinen Hauptsitz mache, kommen die Briefe da hin. Nur bringt es mir nichts, wenn ich niemanden habe der mir die dann gibt.

@hamju63, ich habe mit meinen Eltern ausgemacht dass ich zwar meine Miete zahle, dafür aber 2x Im Monat den Wocheneinkauf mache. (Was auch 100-130€ sind)
 
Zuletzt bearbeitet:
Eine Bitte: überarbeite mal deine Texte. Die lassen sich ja kaum vernünftig und flüssig lesen.
 
Tinkerton schrieb:
Eine Bitte: überarbeite mal deine Texte. Die lassen sich ja kaum vernünftig und flüssig lesen.
Hi, Ja sorry, habe den Text kurz vorm schlafengehen hingeblättert. Aber ja , müsste jetzt verbessert sein :)
 
JaredFogle schrieb:
@hamju63, ich habe mit meinen Eltern ausgemacht dass ich zwar meine Miete zahle, dafür aber 2x Im Monat den Wocheneinkauf mache. (Was auch 100-130€ sind)
Was nicht im geringsten den Kosten einer wirklichen 2. Wohnung entspricht. Zumal du allein garantiert im Monat mindestens soviel für Nahrungsmittel ausgeben würdest. Trotzdem willst du es ansetzen. Kein Wunder das die Ämter das nicht anerkennen und absolut richtig so. Du wohnst quasi für lau und hast in der Zeit nichtmal Kosten für die Wohnung im Studentenheim, da unter vermietet...
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: new Account()
Mustis schrieb:
Was nicht im geringsten den Kosten einer wirklichen 2. Wohnung entspricht. Zumal du allein garantiert im Monat mindestens soviel für Nahrungsmittel ausgeben würdest. Trotzdem willst du es ansetzen. Kein Wunder das die Ämter das nicht anerkennen und absolut richtig so. Du wohnst quasi für lau und hast in der Zeit nichtmal Kosten für die Wohnung im Studentenheim, da unter vermietet...

Ich mein damit die Zeit wo ich da bin. Ich habe nur die Kosten angesetzt, die ich hatte.

Also Dezember 2018, weil ich da keinen UM hatte. Aber mir geht es nicht darum, dass die es nicht anerkennen. Mir geht es darum, dass die in MA trotzdem wollen, dass ich Zweitwohnsitzsteuer zahle.
 
Na ja, wenn du was absetzen willst, ist das nachvollziehbar. Wenn du nichts absetzt bzw. es nicht anerkannt bekommst, dann solltest du auch keine bezahlen müssen gehe ich mal von aus. Bist du den offiziell da gemeldet? Ich denke am ehesten wird dir das ein Steuerberater konkret erklären können, was du wie machen kannst/musst, es ist halt schon ein komplexeres Thema.
 
JaredFogle schrieb:
Laut BMG Paragraph 27 müsste ich ich meinen Nebenwohnsitz anmelden, sofern ich 6 Monate oder länger hier wohne, was bei mir als Dualer Student ein etwas komplizierter Fall ist:
Ist es nicht. Bist du 6 Monate dort oder nicht? Bist du denn aktuell schon gemeldet? Vermutlich ja. Warum meldest du dich, wenn du nicht meldepflichtig bist?
JaredFogle schrieb:
- 2. Das Zimmer im Studierendenwerk Mannheim in den 3 Monaten wo ich nicht da bin meistens untervermietet wird.
UNTERvermietet? Also von DIR weitervermietet? Gibt es dazu einen Mietvertrag? Das wäre ggf. dein Nachweis dass du nicht meldepflichtig bist und somit auch keine Zweitwohnsitzsteuer bezahlen musst. Allerdings wäre sie rückwirkend wahrscheinlich immer noch fällig.

JaredFogle schrieb:
- 3. Die Miete und alles läuft auf Namen meiner Eltern. Dass ich pro Monat 1-2 den Wocheneinkauf tätige, reicht denen nicht. (Aber gut)
Dass das nicht reicht sollte klar sein, sonst käme jeder mit so einer Story. Das kannst du ja aber fix ändern, mach halt keine Einkäufe mehr, sondern zahl Miete.
 
@h00bi,

1. Ich war 07.01.2019 - 22.03.2019, und jetzt 01.05.2019 - 25.07.2019 da. Gemeldet bin ich noch nicht.

2. Untervermietet war das Zimmer im April, sowie September bis 31.12. - Schriftlich auf Anraten des Studierendenwerks.

3. Ja, werde ich jetzt tatsächlich auch so machen, indem ich meine Eltern das Geld auch monatlich überweise.
 
JaredFogle schrieb:
Gemeldet bin ich noch nicht
Wie kann dann jemand Zweitwohnsitzsteuer von dir fordern?

Oder ist das ganze nur eine große Rechenaufgabe was dich am Ende günstiger kommt mit der Steuer, nach dem Motto wenn ich den Zweitwohnsitz anmelde dann kann ich den absetzen aber Steuer will ich dafür nicht zahlen?
 
Ich habe bei der Stadt MA nachgefragt, und die konnten mir das nicht beantworten. Fakt ist, nach 6 Monaten müsste ich mich hier anmelden - nur woran werden die 6 Monate gemessen?

Mietvertrag?
Pro Jahr?
Ununterbrochen?

Da jetzt Mai ist, müsste ich mich also spätestens bis Juni anmelden.

Fakt ist, ich kann nachweisen dass ich hier keine 6 Monate wohne (wie auch, ich werde sicherlich nicht jeden Tag 300km hin und 300km zurück fahren).

Mir geht es nicht um das Absetzen per se. Das war lediglich eine Randinformation (ich dachte, dies sei in diesem Sachverhalt wichtig). Ich will halt nicht noch mehr unnötiges Zeug zahlen, als ich jetzt schon muss. Es wäre ja nicht nur die Steuer, sondern auch GEZ und whatever. - und das halt auch für die Zeit in der ich das Studentenzimmer nachweislich nicht bewohne.
 
Wieso willst du denn überhaupt einen Zweitwohnsitz? Melde dich in Mannheim und gut ist. Du brauchst keinen Zweitwohnsitz.
 
@zindelino Warum sollte er sich in Mannheim melden? Er hat seine ständige/feste Wohnung bei den Eltern, während Mannheim nur temporär bewohnt wird. Zwar mit Untervermietung aber das sollte genauso zählen. Da brauch er sich überhaupt nicht melden und daher interessiert auch ein Zweitwohnsitz niemanden. Der einzige Zwiespalt, den man hier denke ich klären müsste, ist, ob der TE in der Mannheimer Wohnung als fester Mieter eingetragen ist und es dadurch als feste Wohnung zählt, oder das durch den Untermieter in der Zeit der Abwesenheit aufgehoben wird. Da müsste man aber eher einen Rechtsbeistand oder das Einwohnermeldeamt direkt befragen, die sollten sich da eher damit auskennen. Ansonsten sehe ich hier absolut keinen Grund in Mannheim angemeldet zu sein bei der kurzen Wohndauer. Ein Kumpel von mir hatte es damals genauso gemacht, allerdings da mit richtiger temporärer Wohnung im Wohnheim. War nie bei uns hier gemeldet bis er dann wirklich final hier her gezogen ist.
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: b3nb0hne
Zurück
Oben