Rahmenbedingungen für elektronische Signatur

Marcus Hübner
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Künftig sollen Versicherungs- und Kaufverträge sowie Behördengänge und andere unterschriftspflichtige Vorgänge völlig gefahrlos über das Internet abgewickelt werden können. Für die hierfür benötigten elektronischen Signaturen, mit denen man online versandte Dokumente eindeutig und auch rechtsverbindlich einer Person zuordnen kann, hat der Bundesrat am Donnerstag den Weg freigemacht.

Da der Bundestag schon abgestimmt hat, kann das Gesetz nun in Kraft treten. Es ist die Voraussetzung dafür, dass elektronische Signaturen künftig der handschriftlichen Unterschrift rechtlich gleichgestellt sind. Bundeswirtschaftsminister Werner Müller (parteilos) ist der Ansicht, dass mit diesem Gesetz "das Tor nach Europa für einen breiten Einsatz elektronischer Signaturen im europäischen Binnenmarkt aufgestoßen wird". Besonders für Banken und öffentliche Verwaltung bringen elektronische Signaturen enorme Vorteile, da die Kunden von nun an ihre Geschäfte über das Internet abwickeln können und dadurch in den Filialen und Rathäusern Personal gespart werden kann. Deshalb wollen die führenden Privatbanken bereits im Herbst mehrere Millionen ec-Karten mit elektronischen Signaturen an die Kunden ausgeben und dem neuen Verschlüsselungsverfahren damit zum Durchbruch verhelfen. Die Chipkarte wird über ein Lesegerät mit dem Computer verbunden, wobei ein Teil der Verschlüsselung für die Echtheitsüberprüfung öffentlich zugänglich ist und der andere Teil das Privatgeheimnis des Nutzers bleibt. Deutschland gehört damit zu den ersten Ländern, die die Signaturrichtlinie der Europäischen Union umsetzen, jedoch gehört Deutschland in Sachen Breitbrandinternetzugängen und Pauschaltarifen für den Privatmann weiterhin zu den Entwicklungsländern überhaupt. So ist zum Beispiel seit kurzem in Portugal eine Flatrate für einen Preis von höchstens 50DM gesetzlich vorgeschrieben.