Googles WLAN-Mitschnitte bleiben folgenlos

Nicolas La Rocco
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Googles Street View hatte es von Anfang an nicht leicht in Deutschland. Nach Protesten gegen Aufnahmen von Wohngebäuden bot Google die Möglichkeit des Widerspruchs an. Zudem stellte sich heraus, dass mit den Street-View-Fahrzeugen auch Mitschnitte von WLANs angefertigt wurden. Dies bleibt nun aber folgenlos für das Unternehmen.

Neben den Street-View-Aufnahmen hatte Google mit seinen Fahrzeugen auch SSIDs und MAC-Adressen sowie den Grad der Verschlüsselung und die ungefähre Position der Access Points in seine Datenbanken aufgenommen. Des Weiteren stellte sich heraus, dass bei unverschlüsselten Netzwerken auch Daten der Nutzer in kleinen Fragmenten gespeichert wurden. Nach mehrjährigen Ermittlungen hat die Staatsanwaltschaft Hamburg nun entschieden, dass gegen Google keine Anklage in diesem Fall erhoben wird.

Eine Strafbarkeit für die Aufzeichnung der SSID und MAC-Adresse kommt laut der Begründung nicht in Betracht, da das Sammeln dieser Daten laut Telekommunikationsgesetz kein Empfangen einer Nachricht darstellt und somit nicht gegen § 89 und 148 verstößt. Des Weiteren seien die von Google gesammelten Datenfragmente frei zugänglich gewesen, so dass auch in diesem Fall kein Gesetzesbruch stattgefunden hat. Böse Absichten könne man dabei dem Unternehmen nicht unterstellen, denn eine Überwindung von Sicherheitsmaßnahmen für das Sammeln der Daten fand zu keinem Zeitpunkt statt.

Google selbst beteuerte zur damaligen Zeit, dass ein Mitschnitt von WLAN-Daten nicht mit Absicht durchgeführt wurde. Es habe sich um einen Fehler gehandelt, der durch einen einzelnen Programmierer entstand, der 2006 an einem Projekt arbeitete, das die Analyse von WLAN-Daten erlaubte. Dieser Code schaffte es dann 2007 in das Mobil-Projekt von Google und führte letztendlich zu der Aufzeichnung der Daten. Google versprach, dass die gesammelten Daten allesamt gelöscht werden sollen. Der zweiseitige Bescheid der Staatsanwaltschaft Hamburg kann auf den Seiten der Anwaltskanzlei Ferner hier und hier eingesehen werden.