Positionspapier fordert Reform des Urheberrechts

Ferdinand Thommes
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Verbraucherschützer und ein grüner Minister aus Baden-Württemberg fordern in einem gestern in Berlin vorgestellten Positionspapier die Novellierung des Urheberrechts in Bezug auf den Umgang mit den neuen Medien. Von einer Mehrheit der Bürger praktiziertes Verhalten dürfe nicht kriminalisiert werden.

Hiermit bezog sich der baden-württembergische Verbraucherschutzminister Alexander Bonde von den Grünen beispielsweise auf allgemein gängige Praktiken wie das Teilen von Informationen in sozialen Netzwerken. In Bezug auf die Beziehung zwischen Künstlern, Unternehmen und Internet-Nutzern müsse das Urheberrecht klarer gefasst und modernisiert werden. „Verbraucherinnen und Verbraucher können beim täglichen Umgang mit sozialen Medien unbewusst und ungewollt mit dem geltenden Urheberrecht in Konflikt geraten. Denn das Urheberrecht in seiner jetzigen Form ist nicht fit für das digitale Zeitalter. Deshalb müssen die legitimen Interessen der Verbraucher dringend als schutzwürdiges Gut im Urheberrecht verankert werden“, sagte Bonde bei der Vorstellung des Papiers.

Gerd Billen, Vorstand des Bundesverbands der Verbraucherzentralen (vzbv) ergänzte: „Wir stehen zum Schutz des geistigen Eigentums. Um aber einen fairen Ausgleich zwischen den Interessen der Nutzer und den Interessen der Urheber und Rechteinhaber zu schaffen, muss sich das Urheberrecht für die Belange der Verbraucher öffnen.

Weitere wichtige Punkte im Papier sind laut Billen das Recht auf Privatkopie und die Möglichkeit, Inhalte kreativ weiter zu verarbeiten. „Wer zum Beispiel ein eBook kauft, muss davon eine Kopie zur privaten Nutzung anfertigen können. Das Recht auf Privatkopie darf nicht durch AGB oder Kopierschutzsysteme eingeschränkt oder ausgeschlossen werden“, so Billen. Weiter sagt er, dass „für Internetnutzer das Posten und Teilen von Inhalten im Internet alltäglich ist. Wenn dahinter keine kommerziellen Interessen stehen und damit auch keine Rechte der Urheber und Rechteinhaber beeinträchtigt werden, dann müssen solche mittlerweile üblichen Nutzungsformen im Urheberrecht erlaubt werden“. Hierzu gehöre ebenfalls, die Kreativität der Masse zu fördern, die beispielsweise „durch Remixe, Mashups oder Collagen“ zum Ausdruck kommt.

Ein weiterer Kritikpunkt ist die Ungleichbehandlung von analogen und digitalen Gütern. „Dass Anbieter die Nutzung von digitalen Gütern nur an bestimmte Geräte oder Software binden und den Weiterverkauf untersagen, ist leider gängige Praxis. Für Verbraucher ist es aber nicht nachvollziehbar, warum es Unterschiede gibt und sie beispielsweise ein Buch weiterverkaufen oder verschenken dürfen, ein legal erworbenes eBook aber nicht“, betonte Bonde.

Das Papier soll die Diskussion zwischen Politik, Urhebern und Verbrauchern rund um das Urheberrecht anregen und an die Bundesregierung appellieren, sich auf nationaler wie auf europäischer Ebene für eine Reform im Sinne der Verbraucher stark zu machen. Viele der gemachten Vorschläge bedingen zuvor eine Revision des europäischen Urheberrechts.