Google muss fragwürdige Bilder von Max Mosley filtern

Jan-Frederik Timm
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Google muss auch in Deutschland Bilder aus einem Video, das den früheren FIA-Vorsitzenden Max Mosley auf einer Sex-Party zeigen soll, aus den Suchergebnissen entfernen. Mosley hatte nicht nur Seiten, die die Bilder verbreiten, abgemahnt, sondern auch Google in Deutschland und Frankreich verklagt.

Das Landgericht Hamburg gab Mosley in erster Instanz Recht, Google ist angewiesen, die Bilder nicht mehr in den Suchergebnissen aufzuführen. Die Bilder verletzen Mosley in seiner Intimsphäre schwer, so die Begründung der Richter. Bei Zuwiderhandlung droht Google eine Strafe von bis zu 250.000 Euro. Es ist davon auszugehen, dass Google Berufung gegen das Urteil einlegen wird. Die Auswirkungen des Präzedenzfalls auf Google in Deutschland wären enorm.

Bereits im September 2013 hatte sich Google als Reaktion auf die Klage in Deutschland und Frankreich vehement gegen die Einrichtung bzw. Nutzung entsprechender Filtersoftware gewehrt. Google argumentierte, es gäbe ausreichend Mittel und Wege, gegen die Verbreitung von illegalen Inhalten im Internet vorzugehen, die Forderung nach Filtern bei Google würde eine „Zensurmaschine“ in Gang setzen. Darüber hinaus, so Google, würden Filter nichts an der Tatsache ändern, dass die Inhalte im Netz weiterhin zur Verfügung stehen. Auch in Frankreich wurde Mosleys Klage im November stattgegeben.

Schon heute nutzt Google Filtermechanismen um beispielsweise pornographische Inhalte, allen voran den Missbrauch von Kindern, aus den Suchergebnissen zu entfernen.