Auskunftspflicht vom Hersteller über Produkteigenschaften

C®YpTo®

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Hi zusammen,

ich wollte mich mal erkundigen ob sich jemand allgemein damit auskennt, inwiefern ein Hersteller dazu verpflichtet ist auf Nachfrage Auskunft über einen Gegenstand den er vertreibt zu erteilen (im Einzelfall darüber zu erteilen wie ein Roller gedrosselt ist).

Einerseits beziehe ich mich auf meinen eigenen Fall (habe heute den Hersteller kontaktiert der meinte er wird dazu keine Auskunft erteilen aufgrund der Garantiebedingungen), andererseits interessiert es mich auch allgemein inwiefern ein Hersteller eine Informationspflicht zu Geräten hat die er vertreibt.

Von allzu spekulativen Mutmaßungen bitte ich abzusehen und eher eigene Erfahrungen oder noch besser juristische Grundlagen anzuführen.


Gruß
 
Ein Hersteller muss nur spezifisch dazu Auskunft geben, ob sein Produkt gesetzliche Normen und Vorschriften erfüllt und auch den entsprechenden Nachweis erbringen, zum Beispiel über Produkt-Zulassungen und Prüfungen etc. etc. - ansonsten muss keine Auskunft gegeben werden, was aber nichts mit der Garantie zu tun hat, da haste vielleicht etwas in den falschen Hals gekriegt !

Wenn Du an einen Hersteller ein bestimmtes Auskunftsersuchen stellst, das er geben soll, könnte er Dir dafür theoretisch von Dir auch einen Preis zur Deckung der Kosten seiner Dokumentation verlangen, soweit er, wie gesagt, überhaupt zu einer Auskunft verpflichtet wäre.
 
Zuletzt bearbeitet:
Wenn du die Drosselung von deinem Roller entfernst und dies nicht eintragen lässt bzw. gar kein gültigen Führerschein hierfür besitzt machst du dich strafbar / die Betriebserlaubnis erlischt ebenfalls.
 
de la Cruz schrieb:
ansonsten muss keien Auskunft gegeben werden, was aber nichts mit der Garantie zu tun hat, da haste vielleicht etwas ind en falschen Hals gekriegt !
Erstmal danke für deine Antwort, hört sich schlüssig an. Die Garantie spielt in so fern eine Rolle, als dass die Garantie im Falle einer Entdrosselung erlischt.


_killy_ schrieb:
Wenn du die Drosselung von deinem Roller entfernst und dies nicht eintragen lässt bzw. gar kein gültigen Führerschein hierfür besitzt machst du dich strafbar / die Betriebserlaubnis erlischt ebenfalls.
Danke auch für deinen Post, aber darum ging es in dem Fall nicht. Das sollte sowieso jeder wissen der sich mit der Materie länger als 2 Minuten beschäftigt.


Der Roller soll für ein lokales Roller-Cross Rennen umgebaut werden, aber die Drossel ist anders als bei allen anderen Rollern in denen dieser Motor millionenfach verbaut wird/wurde. Und was ich auf umfriedeten Privatgelände treibe geht ja auch niemanden (Staat, Versicherung etc.) etwas an ;)


Ich kann mir nur nicht vorstellen, dass es keinen legalen Weg gibt um an solche Informationen zu kommen (meinetwegen auch gegen eine Kostenaufwandsentschädigung) sollte der Hersteller sich weigern. Bei anderen Rollern, nur um das Beispiel nochmal aufzugreifen, kann man immerhin das Reperaturhandbuch herunterladen oder in Einzelfällen kostenpflichtig erwerben. Bei diesem Modell jedoch nicht. Wenn nun z.B. eine Fachwerkstatt dies tun möchte, müssen die sich doch auch irgendwo informieren können?

Grüße
 
Du fragst also den Hersteller, wie er etwas technisch umgesetzt hat?
So dreist sind nicht mal die Chinesen, die Zerlegen das Zeug noch selbst.
 
Zweiradmechaniker ist er auch nicht. Es gibt nur ein paar Varianten eine Drosselung vorzunehmen - die sind alle über Bauteile gelöst. ;)
 
Ja klar, ich denke, in diesm Fall wird Dir der Hersteller eh nicht weiterhelfen wollen ! Er könnte befürchten, dass er da noch wegen Beihilfe strafrechtliche Probleme bekommen könnte, denn Dein angebliches Privatrennen auf privatem Gelände könnte ja nur vorgetäuscht sein, um die entsprechenden Auskünfte zu erhalten.
 
Entschuldige aber das ist kompletter Blödsinn. Das erteilen der Auskunft und was ich dann damit mache sind 2 vollkommen unabhängige Dinge. Abgesehen davon dass selbst die Verwendung eines entdrosselten rollers im Straßenverkehr bei entsprechend vorhandenem Führerschein und ordentlicher Zulassung +Versicherung legal ist.
Oder macht sich ein Hersteller auch strafbar wenn er dir ein pocket bike verkauft und du fährst damit im öffentlichen Straßenverkehr? Oder ein Böller hersteller wenn er dir verrät welche menge schwarzpulver er verbaut und du das nicht zu Hause testest sondern in der Fußgänger Zone mit einem deutlich größeren Exemplar?

@florian. Die Drosselung so weit mir bekannt wird nur auf ein paar standardmäßige Arten erledigt. Entweder per Gasschieberdrosselung, Luftfilter, Krümmer, Distanzring, CDI, ansaugkanal oder Übersetzung (Distanzring).

Es ist nur eine Limitierung der Leistung und/oder Höchstgeschwindigkeit und bringt bei einem 50ccm roller keinen Vorteil gegenüber Wettbewerbern. Ausserdem existiert ein käuflich erwerbbares reperatur Handbuch für den roller in dem es beschrieben steht welches mir aber zu teuer ist. Vielleicht noch etwas juristisches dazu: "Der Hersteller eines technischen Produktes hat eine Instruktionspflicht gegenüber dem Kunden, die er durch die Übergabe einer Gebrauchsanleitung erfüllt; diese ist daher ein Bestandteil des Produkts" mag etwas weiter hergeholt sein aber könnte Grundlage für eine rechtliche Argumentation sein.
 
C®YpTo® schrieb:
Entschuldige aber das ist kompletter Blödsinn.

Ist es keineswegs ! Im Gegensatz zu Deiner Darstellung, habe ich oben nicht behauptet, dass sich der Hersteller tatsächlich strafbar macht, ich habe vielmehr dargelegr, dass der dies Vorwand nutzen könnte, keine Auskünfte zu geben; und nochmal, darum ging es ja gar nicht, sondern Du wolltest wissen, ob der Hersteller die Auskunft geben müsse !

Und, er muss eben nicht ! Ob mit Vorwand oder ohne, kann er die Auskunft verweigern !
 
Na ja, wenn das Reparaturhandbuch vom Hersteller ist und der ansonsten die Auskunft verweigert, kann man ja als Retourkutsche das Handbuch online bestellen, sich die entsprechende Passage durchlesen und das Handbuch wieder zurücksenden.
 
Zuletzt bearbeitet:
de la Cruz schrieb:
Na ja, wenn das Reparaturhandbuch vom Hersteller ist und der ansonsten die Auskunft verweigert, kannman ja als Retourkutsche das Handbuch online bestellen,sich die entsprechende Passage durchlesen und das Handbuch wieder zurücksenden.
Ja so werde ich es in dem Einzelfall wohl tun. Aber mich hat auch die allgemeine Regelung für solche und ähnliche Fälle interessiert.

@killy:
Was ist das für ein überflüssiger Kommentar? Abgesehen davon stellt der Hersteller für jeden anderen Roller das Handbuch kostenfrei zum Download zur Verfügung und komischerweise nur für genau dieses Modell nicht.
 
Ist doch egal. Warum soll er dir kostenfrei eine Auskunft geben, die du käuflich erwerben kannst? Auch deine weiteren Einlassungen (bestellen, lesen, zurückschicken) sind alles andere als korrekt. Kann man nur hoffen, dass du dafür einen Denkzettel bekommst.
 
kannman ja als Retourkutsche das Handbuch online bestellen,sich die entsprechende Passage durchlesen und das Handbuch wieder zurücksenden.
....soweit ich weiß sind Bücher vom Umtausch ausgeschlossen.
Es gibt zwar einige Händler die auf Kulanz Bücher zurück nehmen, aber eine Garantie gibt es da sicher nicht. Ganz zu schweigen wenn man ohnehin schon dem Werk "dumm" gekommen ist und Informationen haben wollte die sonst nicht heraus gegeben werden.

Davon ab ist die Handlungsweise auch asozial, sich etwas zu bestellen, das benötigte zu entnehmen und hinterher dem Händler die Kosten aufzuerlegen und sogar noch die gebrauchte Ware zurück zu senden.
Nicht persönlich nehmen, nur meine Meinung!
 
Mustis schrieb:
Ist doch egal. Warum soll er dir kostenfrei eine Auskunft geben, die du käuflich erwerben kannst? Auch deine weiteren Einlassungen (bestellen, lesen, zurückschicken) sind alles andere als korrekt. Kann man nur hoffen, dass du dafür einen Denkzettel bekommst.

Erstmal lesen bevor man so einen quark schreibt? Ich habe gesagt ich wäre auch bereit für die Information zu zahlen (was auch immer das kostet 1 Satz per Mail zu antworten und den Kunden zufrieden zu stellen. Aber der Hersteller will mir gar keine Antwort geben (auch nicht nach erneuter Nachfrage).

Das reperatur handbuch ist über den hersteller auch nicht zu beziehen nur über eine online Buchhandel habe ich jetzt gesehen. Bin mir dann nicht sicher ob es überhaupt das offizielle ist.

Und wie gesagt bei allen anderen Modellen des Herstellers kann man es vom Hersteller auf der Website einfach kostenfrei downloaden.

Aber letztendlich war das auch nur ein Einzelfall und die Frage bezog sich auf allgemeine Rechte die man als Verbraucher in so einem Fall hat. Wenn wir jetzt über Moral diskutieren wollen (ich finde es viel asozialer dass der Hersteller keine Auskunft gibt) dann bitte nicht an dieser Stelle.
 
Gebe ich Dir vollkommen Recht ! Völlig kundenunfreundliches Verhalten des Herstellers .... warum auch immer ! Man muss ja auch nicht gerade alles kritiklos hinnehmen oder gar noch Schönreden, wenn ein Hersteller gegen die normalen Verhaltnsrgeln gegenüber seinem Kunden verstößt. Auf einen groben Klotz gehört eben ein grober Keil !
 
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