Rechnungsstellung in englisch: Schwierigkeiten mit wirtschaftlichen Fachwörtern

floTTes

Lt. Commander
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1.253
Hey,

ich bräuchte dringend professionelle Hilfe für eine Übersetzung meines Rechnungs-Templates.

Übersetzen könnte ich es sicher. Mir ist aber die rechtliche Sicherheit wichtig. Zudem sind meine Rechnungen auch recht wortkarg. :evillol:

Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit stelle ich Ihnen die folgenden Positionen in Rechnung.
Das Leistungsdatum entspricht dem 30.11.2017.
Rechnungsstellung erfolgt ohne Ausweis der Umsatzsteuer nach § 19 UStG.
Bitte überweisen Sie den Rechnungsbetrag bis zum 31.12.2017 auf das unten angegebene Konto.
Geben Sie als Verwendungszweck bitte KD54332-RE00129 an.
Ich danke Ihnen für Ihren Auftrag.

Danke

Edit:
UStG ist doch deutsch - also nur für Deutschland gültig, oder? Muss das überhaupt auf einer Rechnung für einen spanischen Kunden ausgewiesen werden?
 
Zuletzt bearbeitet:
floTTes schrieb:
Mir ist aber die rechtliche Sicherheit wichtig.
Das wird dir hier im Forum sicher keiner garantieren, bzw. was tust du, wenn sich später etwas als falsch herausstellt? Dazu fragt man wohl besser den Steuerberater oder Buchhalter.

Ansonsten empfehle ich für solche Übersetzungen https://www.linguee.de/.


Vorschläge wären bspw.:
For this delivery we issue this invoice
VAT-free export delivery
Payable until .. by bank transfer
 
Zuletzt bearbeitet:
Welchen Teil willst du denn rechtssicher machen?
Die paar Wörter kann man doch auch mit google übersetzen :D

Wenn es der Teil mit der Umsatzsteuer ist, solltest du zuerst einmal prüfen, ob der Vorgang in Deutschland oder Spanien steuerpflichtig ist.
Das kann je nach Art der Leistung oder Empfänger variieren.
 
Garantie erwarte ich ja nicht. Hoffe halt, dass jemand häufig Rechnungen in Englisch/Spanisch stellt und noch USt-befreit ist. ;)

Edit:
Brauchte bisher noch keinen Steuerberater ... meine Schwägerin ist Finanzamtsangestellte. Die muss bei jeder Familienfeier sämtliche meiner blöden Fragen über sich ergehen lassen. :p
 
Zuletzt bearbeitet:
Dann frag die mal lieber zügig ;)

Wenn die Leistung in Spanien steuerpflichtig ist, ist es egal ob du in Deutschland "steuerfrei" bist.
 
afaik:
-> die deutsche Umsatzsteuer musst du dennoch vom Kunden einziehen
-> deine Ust-Id gibst du mit auf der Rechnung an
-> sollte die Leistung in Spanien steuerfrei sein oder ein niedriger Steuersatz gelten, dann kann sich der Kunde die Differenz vom spanischen Finanzamt wiederholen
-> hierfür ist es aber wichtig das die Ust-Id sowie Umsatzsteuer ausgewiesen sind

Auch bleibt die Frage, ob du die Rechnung überhaupt übersetzen musst. Wenn der Kunde in einem deutschen Shop gekauft hat, dann gibt es die Rechnung auf deutsch. Er kann sie ja später übersetzen lassen für das Finanzamt.

PS rechtliche Sicherheit? Ist doch abhängig davon, in welchen Land das Geschäft geschlossen wurde - in Deutschland oder hast du noch eine Außenstelle in Spanien? (dann würde spanisches Recht gelten)

PPS wir weisen für alle Kunden die Umsatzsteuer + Ust-Id aus ... kann ja sein, dass der Kunde auch in Deutschland eine Zweigstelle hat um sich sogar hier die Vorsteuer vom Finanzamt wieder zu holen ;)
 
_killy_ schrieb:

Im Steuerrecht kannst du nicht einfach Sachverhalte von dir auf andere übertragen!
Der TE ist Kleinunternehmer; damit ist eine Rechnungsstellung mit Umsatzsteuer von Nachteil.

Das von dir geschilderte Verfahren klingt nach Lieferungen an Privatkunden im Ausland.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
bobbyacz schrieb:
Wenn die Leistung in Spanien steuerpflichtig ist, ist es egal ob du in Deutschland "steuerfrei" bist.
Ich bin Kleinunternehmer mit Sitz in Deutschland. Ich bin nicht verpflichtet Kunden im EU-Ausland die USt. auszustellen. So zumindest meine Recherche.

werkam schrieb:
Bist Du denn überhaupt verpflichtet/berechtigt Rechnungen mit USt auszustellen?
Weder verpflichtet noch berechtigt. Ich darf mMn. keine Steuern ausstellen, die ich nicht tatsächlich bezahle.

bobbyacz schrieb:
Das von dir geschilderte Verfahren klingt nach Lieferungen an Privatkunden im Ausland.
Stimmt, meine spanische Kundin tritt mir gegenüber als Privatperson ohne USt-IdNr. auf. Wichtig ist, dass das spanische Finanzamt diese Rechnung überhaupt als rechtlich korrekt anerkennt.

@Snooty:
Danke für den linguee-Tip. Sowas ist mir viel lieber als aus dem Kontext gerissene wörtliche Übersetzungen. Genau was ich gesucht habe.
 
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