Waschbecken kaputt, zahlt Haftpflicht?

Mishi

Lt. Junior Grade
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290
Hallo,
gerade hat meine Frau per fallendem Glas das Waschbecken zerstört. Wir wohnen im Haus meiner Großmutter (es sind jedoch zwei getrennte Wohnungen) und zahlen keine richtige Miete, sondern eine monatliche Pauschale, um Nebenkosten usw. zu decken. Greift in so einem Fall die Haftpflichtversicherung? So wie ich das sehe liegt eine häusliche Gemeinschaft oder eine Versichertengemeinschaft ja nicht vor.
 
Keine Ahnung, inwiefern dein Link die Frage in Bezug zur Wohnsituation beantwortet.
 
Selber logisch kombinieren oder die Versicherung bzw. Fachmann (Anwalt) fragen.
Alternativ warten bis juristische Volllaien eine Antwort geben.
 
Oder halt kurz fragen, ob jemand Erfahrung damit hat und meine logisch kombinierte Annahme (trotz Familienangehörigkeit und geteiltes Haus keine häusliche Gemeinschaft, Versicherung muss zahlen) bestätigen kann
 
Ja, ganz normal versicherter Schaden.

Keine häusliche Gemeinschaft.
Großmutter nicht bei euch im Vertrag mitversichert.

-> versicherter Schaden.

@Phil

Irgendwelche Google Links helfen nicht wirklich weiter, wenn man dann selber nicht genau weiß, welche Vorraussetzungen erfüllt sein müssen, damit bezahlt wird.
In dem Falle ist es einfach besser andere User, die sich mit der Materie auskennen, antworten zu lassen.
 
So einfach ist das hier nicht unbedingt. Das wäre ein Mietsachschaden. Ohne Miete, kein Mietsachschaden und ggf. sehr wohl häusliche Gemeinschaft. Mich würde also nicht wundern, wenn die Haftpflicht ablehnt. Hier spielen die Bedingungen des Vertrages ne Rolle, die wir nicht kennen. Ich würde raten, die Versicherung bzw. deren Vertreter deines Vertrauens das prüfen zu lassen.
 
Verzeihung.

Ich muss meine Aussage korrigieren.
Ich habe das Eingangsposting falsch verstanden.

Ich war der Meinung, ihr habt in der Wohnung eurer Großmutter das Waschbecken kaputt gemacht.
Aber es war ja in eurer eigenen Wohnung.

Damit hat dann natürlich Mustis recht.

Das wäre ein dann ein klassischer Mietsachschaden.
Vorraussetzung für einen Mietsachschaden ist natürlich, dass diese überhaupt mitversichert sind.
Dazu bedarf es einer Zusatzklausel im Bedingungswerk der PH.
Die ist zwar heut zu Tage in der Regel vorhanden, aber eine Garantie, dass die mitversichert sind, kann man aus der Ferne natürlich nicht geben.
Auch kann es gut sein, dass bei Mietsachschäden eine seperate Selbstbeteiligung mit im Vertrag steht.

Dann muss natürlich ein Mietverhältnis vorliegen, damit die Klausel überhaupt greift.

Häusliche Gemeinschaft ist es nach wie vor nicht, da zwei seperate Wohnungen.
Wenn diese räumlich von einander getrennt sind, z.B. 2 Küchen und 2 Bäder, dann ist das kein Problem.

In der Praxis sieht so ein Fall wie folgt aus:

Im Idealfall hat man einen Vertreter mit Schadensregulierungsvollmacht.
Der winkt dir den Schaden easy durch. Foto vom Waschbecken und Rechnung vom neuen und fertig.

Ansonsten den Schaden einfach melden und die Großmutter als Geschädigte angeben.
Ein Fragebogen wird ggf. kommen, in dem man angeben muss, wie das Wohnverhältnis ist.
Wenn man dort Miete angibt, dann wird auch dieser Schaden bezahlt.
Es ist eine Kleinschaden, der nicht großartig geprüft werden wird.

Hier findet jedoch auch nur eine Zeitwertenschädigung statt.
 
Zuletzt bearbeitet:
Der Versicherung den Vorfall schildern und dabei ehrlich sein. Manche Versicherungen kommen trotzdem für den Schaden auf, und zwar freiwillig.
 
Miete zahlen ist nicht ausschlaggebend um in einem Mietverhältnis zu stehen.

Es gibt auch Fälle in denen man zur Miete wohnt und als Gegenleistung beispielsweise die Pflege übernimmt, dann zahlt man keine Miete und hat trotzdem ein Mietverhältnis.
 
Wenn kein Mietverhältnis besteht, dann ist das Waschbecken auch versichert.

Grundsätzlich erstmal sind Schäden an gemieteten Sachen in der PH ausgeschlossen.

Erst durch Zusatzklauseln werden diese wieder mit eingeschlossen.

Wenn das Waschbecken der Oma gehört, dann wäre es ohne Mietverhältnis auf alle Fälle mitversichert.
 
Ich habe bei der Schadensmeldung alles korrekt angegeben mit dem Ergebnis, dass die Reparatur bis zu einem Betrag von 250€ übernommen wird. Danke noch einmal für die Antworten hier!
 
Ich denke, hier ist es wird wichtig einen schriftlichen Vertrag zum Mietverhältnis zu haben.
Damit man bei Versicherung keine Probleme bekommt.
Bei uns ist es ähnlich, aber mit offiziellen Vertrag und Mietzahlung.
Da kam sowas schon einmal vor, und die Versicherung hat die Kosten übernommen.
 
Mishi schrieb:
Waschbecken kaputt, zahlt Haftpflicht?
Meiner Meinung nach: klares nein. Eigene Dinge sind nicht mitversichert. Gemietete, genutze, ausgekliehene Dinge fallen unter temporären Besitz und sind auch nicht versichert. Klassisches Beispiel: Zwei Freunde tauschen ihre Motorräder und fahren sich gegenseitig um. Haftpflichversicherungen zahlen nicht, weil jeder sein eigenes Motorrad zu Klump fuhr. Allerdings gibt es ihm Rahmer der heutigen Vertragsfreiheit allerlei Sonderklauseln. Darum muss jeder seinen eigenen Vertrag durchlesen, geht heute nicht mehr anders.

Ähnlich ist es hier, auch ohne Miete und Mietvertrag werdet ihr durch Schlüsselgewalt vom Gast zum Besitzer mit allen Rechten und Pflichten. Die Grauzonen sind da aber weit, ob ihr zu Besuch ward óder polizeilich angemeldet, kann ich weder beurteilen noch will ich es. Ich rufe bei sowas immer meinen Versicherungsagenten an. Der vertritt in der Regel weniger die Interessen der Versicherung als mehr die Interessen seiner Kunden, die er halten will. Die kennen in der Regel aktuelle Gesetze recht gut.

Das die Versicherung 250,-€ übernommen hat, ist erfreulich für Dich, da wrerde ich doch gleich mal meinen Vertrag wälzen.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Der Vergleich mit den Motorrädern hinkt von vorne bis hinten und hat überhaupt nichts mit dem hier geschilderten Schadenfall zu tun.

Grundsätzlich sind gemietete Sachen laut AHB Ziff. 7.6 ausgeschlossen, nahezu jeder Haftpflichtversicherer schließt aber in seinen eigenen Versicherungsbedingungen sogenannte Mietsachschäden (also Schäden an gemieteten Gebäudebestandteilen in der gemieteten Wohnung) wieder ein.

Die Zahlung in Höhe von 250€ erfolgte wahrscheinlich mit dem Vermerk "Ohne weitere Prüfung" bzw. "Ohne Anerkennung einer Rechtspflicht". Der Versicherer leistet also eine Pauschalzahlung ohne zu prüfen ob er Eintrittspflichtig ist.
 
In der Regel sind solche Versicherungsleistungen in jeder guten Haftpflicht enthalten. Wie oben beschrieben sind das aber Extraleistungen der Versicherung und wird i.d.R. bei sogenannten Spartarifen nicht enthalten. Achtet darauf, dass Ihr für 5-20 EUR mehr im Jahr deutlich bessere Tarife bekommt. Sparen bei einer Haftpflichtversicherung bringt nichts.
 
Schon mal darüber nachgedacht, dass es sich hierbei einfach nur um einen Schaden gegenüber Dritten handelt? Die Großmutter ist doch keine mitversicherte Person.

Zumindest konnte ich in dem ganzen Verlauf nicht feststellen, dass der Schaden in der eigenen Wohnung vom TE entstanden ist.
 
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