Hallo.
Angenommen ein Hersteller vertreibt eigens entwickelte und gehostete Clouddienste. Reseller nehmen diese Dienste in Anspruch und verkaufen diese weiter an Endkunden.
Der Reseller geht davon aus das der Anbieter (Sitz in EU) nach der DSGVO handelt und alle Dienste angepasst hat.
Wer ist nun haftbar zu machen, wenn die DSGVO Vorgaben nicht eingehalten werden? Der Reseller oder der Anbieter?
So rein logisch würde ich sagen der Anbieter. Der Reseller hat darauf ja keinerlei Einfluss was erhoben, verarbeitet und vervielfältigt wird, er kann sich ja nur auf die Angaben des Herstellers verlassen.
Angenommen ein Hersteller vertreibt eigens entwickelte und gehostete Clouddienste. Reseller nehmen diese Dienste in Anspruch und verkaufen diese weiter an Endkunden.
Der Reseller geht davon aus das der Anbieter (Sitz in EU) nach der DSGVO handelt und alle Dienste angepasst hat.
Wer ist nun haftbar zu machen, wenn die DSGVO Vorgaben nicht eingehalten werden? Der Reseller oder der Anbieter?
So rein logisch würde ich sagen der Anbieter. Der Reseller hat darauf ja keinerlei Einfluss was erhoben, verarbeitet und vervielfältigt wird, er kann sich ja nur auf die Angaben des Herstellers verlassen.