DSGVO wer ist Haftbar?

Der.Tobi

Cadet 4th Year
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Juli 2017
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Hallo.

Angenommen ein Hersteller vertreibt eigens entwickelte und gehostete Clouddienste. Reseller nehmen diese Dienste in Anspruch und verkaufen diese weiter an Endkunden.


Der Reseller geht davon aus das der Anbieter (Sitz in EU) nach der DSGVO handelt und alle Dienste angepasst hat.


Wer ist nun haftbar zu machen, wenn die DSGVO Vorgaben nicht eingehalten werden? Der Reseller oder der Anbieter?



So rein logisch würde ich sagen der Anbieter. Der Reseller hat darauf ja keinerlei Einfluss was erhoben, verarbeitet und vervielfältigt wird, er kann sich ja nur auf die Angaben des Herstellers verlassen.
 
Kommt darauf an.
Gibt es diese Zusage mit Brief und Siegel könnte der Reseller fein raus sein, wenn nicht oder wenn er Kenntnis davon hat, dass die DSGVO nicht eingehalten wird, dann sind sicher beide dran bzw. auch nur der Reseller (je nachdem welchen Vertrag es gibt).

Einfach davon ausgehen das der andere Anbieter sich an die DSGVO hält kann man sicherlich nicht, denn es kommt ja auch darauf an um welche Daten es sich handelt. Der Anbieter des Clouddienstes könnte ja auch nur nicht Personen bezogene Daten akzeptieren.

Außerdem könnte es Probleme geben wenn der Anbieter nicht in D sitzt, immerhin sind die EU Richtlinie und die nationale Umsetzungen nicht komplett ident. Was auf EU Ebene passt, muss in D noch lange nicht ausreichen ;)
Und dann gäbe es noch Kunden aus anderen EU Ländern die vllt auch strengere Auslegungen haben.
 
Zuletzt bearbeitet:
Der Reseller ist gegenüber dem Endkunden mangels fehlender anderer Rechtsbeziehung haftbar.
Der Hersteller ist gegenüber dem Reseller haftbar. Hier gilt aber kein Endverbraucherrecht.
 
Im geschilderten Szenario haftet (aus meiner Sicht) bei Verstößen den Datenschutz und der ordnungsgemäßen IT-Organisation betreffend der Reseller gegenüber den Kunden.
So wurde es uns jedenfalls im IT-Sicherheit und Datenschutz Modul eingetrichtert.
 
Guten Morgen zusammen,

nach meinem derzeitigen Kenntnisstand haftet bei Verstössen immer derjenige, der personenbezogene Daten verarbeitet.

Somit dürfte bei Verstössen der Reseller in der Haftung sein.
 
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