Nutzung eines privaten, offenen WLAN Straftat ?

comgo21

Ensign
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Gericht erklärt Nutzung eines privaten, offenen WLAN zur Straftat

Während die bisherige juristische Literatur davon ausgeht, dass die Nutzung eines offenen WLAN zwar zivilrechtliche Schadensersatzansprüche auslösen kann, aber nicht strafbar ist, kommt nun eine Entscheidung des Amtsgerichts (AG) Wuppertal zu einem ganz anderen Ergebnis. Nach Ansicht des Richters stellt diese Art der Nutzung eines offenen Zugangs ein strafbares Abhören von Nachrichten sowie einen Verstoß gegen die Strafvorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) dar (Az. 22 Ds 70 Js 6906/06). Das Urteil erging bereits im Jahr 2007, wurde aber erst jetzt veröffentlicht und dürfte die erste Entscheidung zu dieser Problematik sein.

http://www.heise.de/newsticker/Gericht-erklaert-Nutzung-eines-privaten-offenen-WLAN-zur-Straftat--/meldung/107969

Schon der Hammer ?! :o
 
kann dir ja theoretisch egal sein, wie soll sowas zu beweisen sein, geht ja nur anhand der mac adresse. sollen die behörden jede wohnung im umkreis des offenen wlans durchforsten nach nem Rechner, welcher diese mac-adresse besitzt ?
 
der hammer? stimmt ... der hammer, dass das so lange gedauert hat. ;) wobei die beweisbarkeit eine andere sache ist.


klar ist es fahrlässig, wenn man sein wlan ungeschützt lässt, aber das ist noch lange kein freibrief für irgendwelche deppen, die sich einen spass draus machen, andere netze zu durchstöbern oder sonstwas in einem fremden lan zu machen. stichwort privatsphäre ...

ein voyeur kann sich auch nicht rausreden indem er sagt, dass die gardinen im schlafzimmer des 3. stocks ja nicht ganz zugezogen waren und er nur auf den nahen baum klettern musste um mit dem fernglas nachbars intimzone zu beglotzen ... und kinder, die sich einen spass draus machen, in fremden w-lans rumzuschnüffeln sind auch nicht besser als solche typen ... und gehören entsprechend bestraft.
 
Sehe das wie Heretic. Ein WLAN ungeschützt zu lassen kann zwar auch für den Betreiber Probleme bereiten (Filesharing über den Anschluss eines anderen, und er bekommt dann die tollen Briefe), aber nur weil es geht ist es deswegen nicht erlaubt. Ein Cabrio kurzzuschließen zu stehlen nur weil das Verdeck eh offen ist ist auch verboten ;)
 
Wer sein WLAN offen läßt ist genauso mitschuldig an allem was daran passiert wie ein Autofahrer den den Motor laufen läßt, um mal eben am Zigarettenautomat ne schalten zu ziehen und dann seinen Wagen verliert.
Das ist einfach fahrlässig!

Im Zeitalter von WLAN-PDAs und DHCP brauch man ja nur durch die stadt laufen und ist ständig verbunden. Damit könnte man sich ja schnell zum Übergangster mausern weil man 1000x innerhalb von 1h irgendwo eingedrungen ist wo man es nicht durfte...
Schudigung aber dei Begründung ist völliger schwachsinn!
 
HereticNovalis schrieb:
ein voyeur kann sich auch nicht rausreden indem er sagt, dass die gardinen im schlafzimmer des 3. stocks ja nicht ganz zugezogen waren und er nur auf den nahen baum klettern musste um mit dem fernglas nachbars intimzone zu beglotzen ... und kinder, die sich einen spass draus machen, in fremden w-lans rumzuschnüffeln sind auch nicht besser als solche typen ... und gehören entsprechend bestraft.

der vergleich ist etwas weit hergeholt. man muss ja auf keine baum klettern braucht auch kein fernglas etc.. ist jemand der an einem haus vorbeiläuft, oder sagen wir von seinem haus zum nachbar rüberschaut und nackte nachbar sieht die im garten rumsprigen ein voyeur? wohl kaum!
inzwischen sollte ja bekannt sein das ungeschützte wlans nicht ratsam sind und man wirklich selbst schuld ist wenn man sowas laufen hat.

und macadressen als beweiß anzusehen ist lächerlich. ein cmd und schon eine neu macadresse! man könnt ja sogar so dreist sein eine von den nachbarn zu nehmen, dann ist er schuld! ;)
 
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