Abgabefristen Steuererklärungen

Wenn nur Einkommen aus einem Angestelltenverhältnis erzielt wurde und man nicht irgendwie Steuerklassenwechsel gemacht hat in der Ehe ist man nicht verpflichtet.
So kenn ich es
 
Wer Kurzarbeitergeld bezogen hat muss auch eine Erklaerung abgeben.

Und war es nicht so, das wenn man einmal gezwungen war eine Erklaerung abzugeben, das man zumindest ein paar Jahre gezwungen ist?
 
Die Frage ist doch eher gibt es Fälle wo man sie nicht machen muss und auch nicht machen sollte?
Eigentlich gibt es doch zwei Fälle:
a) man muss eh
b) man ist 0815 Arbeitnehmer und muss daher nicht, bekommt aber was zurück und sollte daher

Von daher stellt sich die Frage nach der Deadline eigentlich gar nicht. Einfach so im April die Erklärung machen und gut ist. Dauert als normaler AN keine halbe Stunde wenn man mal sein Steuerprogramm mit den Daten gefüttert hat die vorausgefüllte Steuererklärung eingerichtet hat.
 
Ranayna schrieb:
Und war es nicht so, das wenn man einmal gezwungen war eine Erklaerung abzugeben, das man zumindest ein paar Jahre gezwungen ist?
Nein.
Es ist eher so, entweder bist du abgabefplichtig oder du gibst freiwillig ab.
Nur wenn bei der Freiwilligkeit ein Guthaben rauskommt sollte man das jedes Jahr prüfen. (Sonst verschenkt man was). Sollte es zu Nachzahlung kommen, was bei einem normalen Jahr und nur Anlage N eher selten vorkommt, brauchst du als Steuerklasse 1 Person nichts abgeben. Egal ob die Jahre vorher was abgegeben wurde.
 
hallo7 schrieb:
Die Zinsen waren sehr gut, aber das wurde geändert wie ich gerade gesehen habe :/
Ja, das war schon eine schöne Sache.
Niemand hat das eigene Geld besser verzinst als das Finanzamt.
Ich habe das zwischen 2010 und 2020 voll ausgenutzt. Meine Steuererklärung für 2015 habe ich damals z.B. am 31.12.2019 abgegeben :D
Maximale Verzinsung also…. Bei 3k€ Rückzahlung ist das eine schöne Summe über 4 Jahre zusätzlich.
Machte natürlich nur Sinn, wenn man sicher war, das was zurück kommt und man nicht nachzahlen muss. Gemacht habe ich die Erklärung dann z.B. schon mitte 2016 und dann bis 2019 im Schubfach gelassen.
Denke mal über die Jahre hat mir das FA so einen guten 4-stelligen Zinsbetrag gezahlt.

MichaelaRegena schrieb:
Ich behaupte mal, dass es die Mehrheit der Deutschen nicht weiß.
Würde ich auch von ausgehen. Insbesondere die, die keinen SB haben und das selbst machen (wollen).
ich bin mir z.B. nicht sicher, ob alle die Kurzarbeitergeld bekommen haben wissen, dass sie abgeben müssen.
Für 2020 eigentlich bis 31.10.21.
Ich bin jetzt auch gespannt da ich für 2020 auch erst vor 4 Wochen abgegeben habe und Abgabepflichtig war.... mal sehen ob da eine Strafe bei raus kommt.
 
Khaotik schrieb:
ich bin mir z.B. nicht sicher, ob alle die Kurzarbeitergeld bekommen haben wissen, dass sie abgeben müssen.
Sie wurden mit dem Bewilligungsbescheid drüber informiert. Den liest halt fast keiner en detail.
 
h00bi schrieb:
Sie wurden mit dem Bewilligungsbescheid drüber informiert.
Wir hatten KUG70 und haben alle Mitarbeiter keinen Bewilligungsbescheid bekommen? Von wem soll der denn gekommen sein?
Unabhängig davon dass ich eh Abgabepflichtig bin, wurden wir über die Abgabepflicht wegen KUG von der Buchhaltung aufgeklärt.
 
h00bi schrieb:
Sie wurden mit dem Bewilligungsbescheid drüber informiert. Den liest halt fast keiner en detail.
Da habe ich auch keinen bekommen.
JimmyTheApe schrieb:
Abgabepflicht wegen KUG von der Buchhaltung aufgeklärt.
Dito:
Wobei es bei uns im Unternehmen dazu nur einen mündlichen Hinweis vom Chef gab, dass man da aufpassen muss.
 
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MichaelaRegena schrieb:
Ich behaupte mal, dass es die Mehrheit der Deutschen nicht weiß.
Es obliegt jedem verantwortlichen Bürger, sich entsprechend zu informieren. Wo ist also das Problem? Ein Anruf beim zuständigen Bürger- oder Finanzamt, und die sagten das dann auch einen sehr freundlich, wenn man freundlich nachfagt. Ich verstehe die Unbeholfenheit mancher Menschen hier wirklich nicht. Fast jeder hat ein Telefon, fast jeder hat Internet, und da schafft man es nicht mehr, sich mal entsprechend durchzufragen?
 
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PHuV schrieb:
Es obliegt jedem verantwortlichen Bürger, sich entsprechend zu informieren.
Der geneigte Bürger hat aber mittlerweile eher die Meinung, das er nur Rechte hat, keine Pflichten. Der Grundsatz "Unwissendheit schützt vor Strafe nicht" möchte man eben nicht hören.
 
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Die meisten Bürger sind halt auch Trottel. Meinen sie kennen ihre Rechte, lassen sich auch überall ausnehmen. Nur dort, wo sie keine Rechte haben, wird die Klappe aufgerissen und damit natürlich baden gegangen.

Habe auch bei Finanzämtern vor Ort, via E-Mail und am Telefon sehr gute Erfahrungen gemacht. Die dürfen halt nicht steuerlich beraten, aber Basics und so sind kein Thema.
 
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