Adam_Smith
Lt. Commander
- Registriert
- Aug. 2007
- Beiträge
- 1.548
Ok mein Wissen beschränkt sich auf die Bereiche des BGB also in erster Linie das Zivilrecht. Wenn das im Arbeitsrecht anders geregelt ist, dann bitte ich um Verzeihung.
smacked2 ich kann dir sonst zum Stöbern noch folgendes Forum ans Herz legen: http://forum.jurathek.de/
Viele Leute mit Ahnung da. Sollte ein Fall wie der deinige noch nicht dort geschildert sein, kannst du es da ja auch mal versuchen.
Übrigens: Egal was du machst, du solltest dir für alle Ausgaben (Postgebühren, etc.) Quittungen geben lassen, da du sie natürlich (sofern sie angebracht waren) dem Schuldner in Rechnung stellen kannst.
Ansonsten, sofern alles so abgelaufen ist wie von dir geschildert, solltest du vor Gericht kein Problem haben das Geld einzuklagen.
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Viele Leute mit Ahnung da. Sollte ein Fall wie der deinige noch nicht dort geschildert sein, kannst du es da ja auch mal versuchen.
Übrigens: Egal was du machst, du solltest dir für alle Ausgaben (Postgebühren, etc.) Quittungen geben lassen, da du sie natürlich (sofern sie angebracht waren) dem Schuldner in Rechnung stellen kannst.
Ansonsten, sofern alles so abgelaufen ist wie von dir geschildert, solltest du vor Gericht kein Problem haben das Geld einzuklagen.