Aktivrente eure Meinung

Wird die Aktivrente die Gehälter von normalen Beschäftigten unter Druck setzen?

  • Ja

    Stimmen: 16 21,6%
  • Nein

    Stimmen: 40 54,1%
  • Teilweise

    Stimmen: 6 8,1%
  • Enthaltung

    Stimmen: 12 16,2%

  • Umfrageteilnehmer
    74
MrAM schrieb:
Meine Wunschvorstellung des Rentensystems wäre der vollständige Verzicht auf ein staatlich organisiertes System
Ideal wäre eine 401k ähnliche, staatlich organisierte Aktienrente für jeden zugänglich, steuerfrei, wenn vom AG direkt abgeführt wird.

Ich verstehe nicht warum jeder immer wieder meint was neues erfinden zu müssen, es gibt 170+ Länder auf diesem Planeten, egal für was man ein System sucht, es gibt sicher in irgendeinem Land bereits ein funktionierendes System.

Ja, man kann jetzt sagen wenn alle so denken würden, wären die guten Systeme nie erfunden worden.

Aber wenn Autobahnmaut in zig Ländern mit einem kleinen Aufkleber auf dem Auto funktioniert, dann investier ich noch nicht etliche Milliarden in ein kompliziertes Kamerasystem.

Bei der Rente hat man halt immer das Problem, dass die ganze Kohle der Einzahler gebraucht wird um die aktuellen Rentner durchzufüttern, eine individuelle Aktienrente mit Entlastung bei der Rentenversicherung ist gar nicht erwünscht, daher kann man nur die private, zusätzliche Altersvorsorge verbessern.
 
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Guter Vorschlag von @h00bi: Schauen wir mal in die Schweiz

  • alle Einkunftsarten sind rentenversicherungspflichtig
  • entsprechend auch keine Ausnahmen für Kapitaleinkünfte, Mieten, selbstständiger Arbeit etc und auch nicht für Beamte, Soldaten oder eigene Versorgungswerke à la Ärzte
  • keine Beitragsbemessungsgrenze
  • bei der Auszahlung gibt es aber eine Höchstrente

Führt dazu, dass die nur ca. 10 % RV-Beitrag haben anstatt von 18,6 % in Deutschland. Und wir hier noch jährlich 100 Mrd € aus Steuermitteln quersubventionieren müssen....jährlich, jetzt schon!

Den Boomer-Soli vom DIW finde ich auch ganz interessant. Gesamtgesellschaftlich sind diese 30 Jahre der Boomer in Rente ja besonders herausfordernd. Also eine intragenerationelle Solidarität.
 
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act_ schrieb:
  • keine Beitragsbemessungsgrenze
  • bei der Auszahlung gibt es aber eine Höchstrente
Das zusammen geht nicht. Ohne Beitragsbemessungsgrenze keine Höchstrente. Wurde wie gesagt schon höchstrichterlich entschieden meines Wissens nach.
 
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_killy_ schrieb:
Es gibt ja diverse staatliche Unternehmen die Milliarden an Gewinne jedes Jahr an den Bund ausschütten. (KfW, Bundesbank ...)
Dann gäbe es noch die CO² Steuer, bei der man versprach sie als Klimageld an die Bürger zurück zu geben. Dieses Klimageld hätte man stattdessen auch in einen solchen Fonds einbezahlen können, der damit Gewinne erwirtschaftet, um einen (zukünftig steigenden) Anteil der Renten zu bezahlen. Und einen solchen Fonds könnte man sogar so gestalten, dass jeder Bürger daran seinen garantierten Anteil besitzt und in diesen Fonds auch eigene Rücklagen einbringen kann, mit denen er aus seinen privaten Einkünften diese alternative Altersvorsorge zusätzlich steigern kann und dafür nur geringe Kosten tragen muss.

Machen die alles nicht, weil ihnen die Bürger dieses Landes letztlich herzlich egal sind. Bei sämtlichen angeblichen Verbesserungen sieht man nämlich immer sofort, dass es alleine noch darum geht, die Arbeitskraft der Bürger maximal auszunutzen, um bei ihnen so viele Sozialabgaben und Steuern abgreifen zu können, wie nur irgendwie möglich ist.

Die Politik dieses Landes versucht alles nur erdenkliche, um uns in maximaler Abhängigkeit vom Wohlwollen der politischen Akteure zu halten, damit wir am Wahltag immer schön unsere Stimmen an die vergeben, die uns besonders dreist belügen und uns mit noch leereren Versprechen zu ködern versuchen. Dabei sind sämtliche Wahlversprechen ohnehin zehn Sekunden nach Schliessung der Wahllokale vergessen und das "weiter so" hält Einzug.
 
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act_ schrieb:
Guter Vorschlag von @h00bi: Schauen wir mal in die Schweiz

  • alle Einkunftsarten sind rentenversicherungspflichtig
  • entsprechend auch keine Ausnahmen für Kapitaleinkünfte, Mieten, selbstständiger Arbeit etc und auch nicht für Beamte, Soldaten oder eigene Versorgungswerke à la Ärzte
  • keine Beitragsbemessungsgrenze
  • bei der Auszahlung gibt es aber eine Höchstrente

Weiterhin gibt es deutlich niedrige Steuern auf Einkommen. Kapitaleinkünfte werden gar nicht besteuert ... ich bin dafür! Wir übernehmen das Schweizer Steuer- und Sozialmodell. Insgesamt reduzieren wir Einkommenssteuern, führen aber Vermögenssteuern auf Kapitalvermögen ein sowie Erbschaftssteuern.

act_ schrieb:
Führt dazu, dass die nur ca. 10 % RV-Beitrag haben anstatt von 18,6 % in Deutschland. Und wir hier noch jährlich 100 Mrd € aus Steuermitteln quersubventionieren müssen....jährlich, jetzt schon!

Mit vernünftigen Reformen & Steuermodell, bleibt halt vom Arbeitseinkommen schon deutlich mehr Geld in der Tasche der Menschen. Dann braucht man auch keine hohen Sozialleistungen und somit auch deutlich niedrigere Sozialleistungsbeiträge.

act_ schrieb:
Den Boomer-Soli vom DIW finde ich auch ganz interessant. Gesamtgesellschaftlich sind diese 30 Jahre der Boomer in Rente ja besonders herausfordernd. Also eine intragenerationelle Solidarität.

Den brauchen wir wirklich nicht. Wer als Rentner eine sehr hohe Rente hat + diverse Nebeneinkommen, zahlt heute schon dann den Spitzensteuersatz sowie Soli-Zuschlag. Sonst haben wir den Soli auf den Soli ...
 
_killy_ schrieb:
Kapitaleinkünfte werden gar nicht besteuert .
IStd as dein Wunsch? Oder war das eine Aussage zur Schweiz?

1. brauchen wir nicht erneut zu diskutieren, es wäre komplett hanebüchen, warum Einkünfe aus Kapitalerträgen steuerfrei sein sollten im Gegensatz zu allen anderen Einkunftsarten. Zumal das inebesondere Reiche massiv entlasten würde, währe4nd ärmere quais keine Möglichkeit hätten, davon zu profitieren.

meinst du letzteres, bist du mal wieder komplett auf dem Holzweg. Die Schweiz versteuert selbstverständlich Einkünfte aus Kapital. Und zwar mit 35% mein ich. Also deutlich höher als in Deutschland. Die Schwiez erhebt übrigens auch eine Vermögenssteuer. Grundlage ist dein gesamtes Vermögen, egal aus was es besteht.
_killy_ schrieb:
zahlt heute schon dann den Spitzensteuersatz sowie Soli-Zuschlag
Auch das ist falsch. Denn wer heute in Rente geht, hat immer noch einen steuerfreien Anteil an seiner Rente. Die, die bereits in Rente sind, mit wachsendem Alter einen immer größer werdenden Anteil. Wie also soll jemand, dessen EInkommen in Teilen steuerfrei ist, größtenteils Spitzensteuersatz zahlen? Selbst die höchsten Renten kommen quasi nicht in den BEreich dank der teilweisen Steuierbefreiung. Soli zahlt seit 2021 faktisch kein Rentner mehr, da die Renten unter den Freigrenzen liegen.. Auch hier erzählst du mal wieder nur Unfug.

Informier dich doch bitte ein einziges Mal zu einem Thema bevor du immer wieder Dinge schreibst und als Fakt hinstellst, die schlicht falsch sind.
 
@Erkekjetter

Zinsen und Dividenden werden in der Schweiz mit 35% Steuer belegt - jedoch nicht Kursgewinne. (nach 6 Monaten Haltedauer)

Bevor du dich also wieder deinen Fantasien hingibst - dann lies/informier dich doch bitte. Danke!
 
ShiftC schrieb:
Entweder sind wir ein Sozialstaat und lassen fair verteilen und bitten alle sich finanziell angemessen am System zu beteiligen, oder wir schaffen das alles ab und machen ein jeder-für-sich-Staat.
Ok dann nehm ich die "jeder-für-sich-Staat." Ich verzichte auch auf jeglichen Anspruch der gesetzlichen Rente/Krankenkasse für die ich bereits 15Jahre lang Steuern bezahlt habe.
 
_killy_ schrieb:
Bevor du dich also wieder deinen Fantasien hingibst - dann lies/informier dich doch bitte. Danke!
Das gebe ich explizit zurück! Du hast EXPLIZIT! geschrieben, dass Einkommen aus Kapital in der Schweiz steuerfrei sei.
_killy_ schrieb:
Kapitaleinkünfte werden gar nicht besteuert ...
Und das ist schlicht und ergreifend falsch. Denn Zinsen und Dividenden sind genau das. Wenn du also nicht in der Lage bist, zu schreiben was du meinst, sondern stattdessen falsche Dinge behauptest, bist einzig und allein du dafür verantwortlich!

Wie wenig Ahnung du hast, zeigt sich dann auch wieder in deiner "Korrektur". Das Thema steuerfrei bei Kursgewinnen ist weitaus komplexer in der Schweiz als angeblich nur 6 Monate Haltedauer. Das ist EIN Kriterium aus dem Katalog zur Prüfung und ist auch nicht allein ausreichend. Du kannst in der Schweiz steuerpflichtig auf Kursgewinne auch dann sein, wenn du länger als 6 Monate eine AKtie gehalten hast.

Erst wenn ALLE der folgenden Kriterien aus Kreissschreiben Nr. 36 der ESTV zutreffen, giltst du als Privatperson (nach ESVT) und musst Kursgewinne nicht versteuern:
  1. Haltedauer: Wenn du Wertpapiere meist kürzer als 6 Monate hältst
  2. Umschlagshäufigkeit: Wenn du sehr oft handelst (z. B. Tageshandel).
  3. Verhältnis von Gewinn zu Einkommen: Wenn deine Gewinne sehr hoch sind im Vergleich zu deinem übrigen Einkommen.
  4. Fremdfinanzierung: Wenn du Kredite nutzt, um zu handeln.
  5. Derivate / komplexe Instrumente: Wenn du aktiv mit Optionen, Futures etc. spekulierst.
Und noch einmal explizit, wenn nur ein Punkt bei Prüfung als gegeben festgehalten wirst, zahlst du Steuern auf Kursgewinne. und da ist grade Punkt 3 so ein Kriterium, dass dafür sorgt, dass kleine steuerfrei bleiben, große aber zahlen. Also das exakte Gegenteil deiner Fantasie.

Ich bin informiert. Du nicht. Wie immer.
 
Skysnake schrieb:
Das zusammen geht nicht. Ohne Beitragsbemessungsgrenze keine Höchstrente. Wurde wie gesagt schon höchstrichterlich entschieden meines Wissens nach.

@Skysnake
Hast du eine Quelle dazu?
Finde nach paar Minuten googlen nichts....lediglich einen Beitrag der wissenschaftlichen Dienste des Bundestags aus 2008. Das ist aber keine Rechtsprechung.
 
Es gab nach der Wenge wenn ich mich recht mal ne Entscheidung zu den Sozialversicherungen. Ich finde das entsprechende Urteil aber leider auch nicht.... Mir fehlt da leider der Kontext um es zu finden. Ich bin mir aber zu 99% sicher, das es dazu eben etwa gibt. Kann mich da einfach noch zu lebhaft dran erinnern.
 
Afaik gibt es die BBG bereits lange vor der Wiedervereinigung und auch immer durchgehend.
Für eine erfolgreiche Klage, müsste es ja einen Zeitpunkt gegeben haben, in dem es keine BBG gab und gleichzeitig eine Höchstrente gekappt ist. Denn nur dann hätte jemand gegen diese Regelung (erfolgreich) klagen können.

Ohne diesen Zustand keine Klage...bin da also eher skeptisch.
 
Nein es ging damals in dem Verfahren darum inwiefern man zahlen muss in die Sozialkassen aber nichts für bekommt.

Ging da nicht direkt um die Beitragsbemessungsgrenze an sich.

Kann auch sein das es da um den Kauf von Rentenpunkten und/oder Abschläge bei der Rente wegen Frühverrentung ging. Keine Ahnung mehr so genau.
 
Das ist doch nicht so komplex, man kann maximal 2 Rentenpunkte pro Jahr bekommen - durch die Limitierung der Beitragsbemessungsgrenze zur Rentenversicherung. 1 Rentenpunkt gibt es, wenn man 50.493 Jahresbrutto verdient. Jeder Rentenpunkt ist 40,79 Euro wert.

Entfällt die Beitragsbemessungsgrenze - so erhält man auch entsprechend mehr Rentenpunkte und hat Anspruch auf eine entsprechend höhere Rente.

Was bisher immer gemacht wurde, ist die Beitragsbemessungsgrenze anzupassen, ab wann es die maximal 2 Rentenpunkte gibt. Somit entwertet der Staat die Einzahlungen in die Rentenversicherung. Bei gleicher Einzahlung wie im Vorjahr gibt es dann im aktuellen Jahr weniger Rentenpunkte.

Menschen mit hohen Einkommen oder anderen Einkommensarten wo sie nicht in die gesetzliche Rente einzahlen - tun dies dann indirekt über die Einkommenssteuer. Nur so kann der Staat dann auch den Steuerzuschuss von knapp 120 Milliarden sich überhaupt leisten.
 
_killy_ schrieb:
Menschen mit hohen Einkommen oder anderen Einkommensarten wo sie nicht in die gesetzliche Rente einzahlen - tun dies dann indirekt über die Einkommenssteuer.
Leute mit Einkommen unterhalb der Beitragsbemessungsgrenze zahlen ja ebenfalls Steuern?! Den Punkt verstehe ich nicht...
 
Web-Schecki schrieb:
Leute mit Einkommen unterhalb der Beitragsbemessungsgrenze zahlen ja ebenfalls Steuern
Darum geht es nicht.

Es geht darum, dass der Teil des Einkommens, der über der Beitragsbemessungsgrenze liegt, vermeintlich nicht zur Sozialversicherung herangezogen wird, ebenso andere Einkommensarten, die nicht SV-Pflichtig sind.
 
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In welchem Beruf geht das?
62-45= 17.
Und die Lehre + 3 -3,5 Jahre dazu rechnen ??? oder zählt die nicht ?
 
Capet schrieb:
Es geht darum, dass der Teil des Einkommens, der über der Beitragsbemessungsgrenze liegt, vermeintlich nicht zur Sozialversicherung herangezogen wird, ebenso andere Einkommensarten, die nicht SV-Pflichtig sind.
Werden sie auch nicht. Das sind Steuern. Steuern sind nicht zweckgebunden. Jeder zahlt Steuern, nicht nur die mit Einkommen über die Beitragsbemessungsgrenze. Ich hatte hier schonmal die Rechnung aufgemacht, wieviel die Personen mit so hohen Einkommen zur Rentenfinanzierung "beitragen". Es sind kleine Mengen, die Aussage, dieser Personenkreis würde indirekt die Rente finanzieren, ist auf mehreren Ebenen schlicht und ergreifend falsch und zeugt nur davon, dass man "Wissen" vom Stammtisch bekommt ohne je begriffen zu haben, wie unser Steuersystem, Rentensystem etc. funktionieren, was die Unterschiede sind, etc..

Aber hier kann man ja noch so oft die Fakten hinlegen, mancher einer wird das permanent ignorieren und jedes Mal wieder mit neuem oder dem alten Quatsch ankommen. So verfängt sich halt Populismus, der wiederum die Wahlen beeinflusst und am Ende hat man Scharlatane in der Regierung, die genauso viel Ahnung haben wie deren Wähler, aber halt versprochen haben, komplexe Probleme mit simplen Lösungen beheben zu können, was dann natürlich grandios in die Hose geht. Merz macht das aktuell ja wieder im ganz großen Stile vor. Hat der Wähler gelernt? Mit Sicherheit nicht, das nächste mal wird dann halt der nächste Scharlatan mit großen Versprechen gewählt statt Parteien, die echte Lösungen ggf. hätten, die aber eben unbequem und nicht einfach sind.
 
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In einer üblichen Berufsausbildung ist man sozialversicherungspflichtig und zahlt also auch Rentenversicherungsbeiträge. Das sind also genauso Beitragsjahre für die Rente, wie eine sv-pflichtige Beschäftigung.

Ich weiß allerdings nicht, ob es auch spezielle Berufsausbildungen gibt, auf die das nicht zutrifft.
 
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Mich würde mal folgende Rechnung interessieren (wer Lust drauf hat, kann das ja mal gerne machen):

Arbeitnehmer in Deutschland mit jährlichem Durchschnittsbrutto und einer durchschnittlichen Bruttolohnerhöhung, keine sonstigen Lohnsteigerungen und keine Berüksichtigung von Sonderzahlungen, 40-45 Jahre in die Rentenkasse einzahlend, mit durchschnittlicher Rentenwerterhöhung und durchschnittlicher Inflationsrate - alle Durchschnittswerte gemäß historischen Durchschnittswerten;

  • was zahl er in Summe ein (reiner AN-Anteil)
  • was bekommt er monatlich dafür (brutto)
  • und wie viele Jahre müsste er ab Renteneintritt noch Rente beziehen, bis der Punkt in Summe bezogenes Rentenbrutto = gezahlter AN-Anteil erreicht wurde sowie = gezahlter AN+AG Anteil erreicht wurde
 
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