Anfahrtkosten beim Angebot als Racheaktion, wie vorgehen?

Dann habe ich das inhaltlich missverstanden.
Ich bitte um Entschuldigung!

In der Sache sind wir uns somit wieder einig, dass Richter Vergleiche bevorzugen.
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: Hagen_67, Kobe, knoxxi und 2 andere
@ThomasK_7 Ich war tatsächlich nicht sicher, ob es sich da um ein Missverständnis handelt … Dass nach irgendeiner Erfahrung auf dieser Welt Richter keine Vergleiche mögen würden, kann doch eh niemand ernsthaft behaupten? 😅

@TomH22 "Abweisen" heißt nicht, dass die Klage nicht angenommen wird oder so was. Ob unzulässig oder unbegründet, in beiden Fällen wird sie "abgewiesen".
 
Thorle schrieb:
Selbst ein Urteil in letzter Instanz empfinden die als nicht gerecht,
Weil die nicht verstanden haben, dass es vor Gericht kein Recht gibt, sondern lediglich ein richterabhängiges Urteil. ;);)
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: rallyco und knoxxi
Ne, alles ruhig. Zum Glück 🍀
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: redjack1000, Confused Johnny, cartridge_case und eine weitere Person
nik_ schrieb:
Gibt es was Neues?
Das kann jetzt etwas dauern.

Dem Antragsteller ("Handwerker") wurde vom Mahngericht jetzt mitgeteilt, dass die Antragsgegnerin Widerspruch gegen den Mahnbescheid erhoben hat. Gleichzeitig wurde der Antragsteller aufgefordert, weitere Gerichtskosten für die Durchführung des streigen Verfahrens einuzahlen.

Das Mahnverfahren ist mit der Einlegung des Widerspruchs abgeschlossen; wenn der Antragsteller seinen Anspruch weiter verfolgen möchte, muss jetzt das streitige Verfahren durchgeführt werden.

Dazu wird der Antragsteller, der dann als Kläger bezeichnet wird, wenn er die geforderten weiteren Gerichtskosten eingezahlt hat, vom Amtsgericht aufgefordert, seinen Anspruch zu begründen und evtl. vorhandene Beweismittel, die seinen Anspruch stützen, vorzulegen bzw. Zeugen zu benennen.
 
Zuletzt bearbeitet:
  • Gefällt mir
Reaktionen: Madcat69, BloodGod und cartridge_case
Das wird sicher nichts mehr kommen, der hat vermutlich gehofft, dass du es mit der Angst bekommst und einknickst. Typische Luftpumpe
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: h00bi
Die große Kunst und Herausforderung bei derlei Themen ist die psychische und finanzielle Kraft das einfach durchzustehen und abzuwarten.

Wir wissen nicht was als nächstes passiert. Ich habe oft genug erlebt, dass auch die Leute geklagt haben, die überhaupt gar keinen Anspruch hatten und das tief in ihrem Inneren auch wussten bzw. sich haben verklagen lassen, anstatt vorher zu regulieren.
Aber - na und? Sollen sie doch. Davon einfach nicht zu sehr beeindrucken lassen.


Meines Erachtens macht der OP das hier bisher richtig gut und vor allem freut mich, wie gut er wohl seine Familie überzeugen konnte, auf ihn zu hören.
 
Froki schrieb:
Außergerichtlich: Nein.

Inkassounternehmen dürfen zwar bestrittene Forderungen bearbeiten, sind jedoch nicht befugt ihren Auftraggeber im Falle einer Klage vor Gericht zu vertreten.
So weit ich weiß, führt ein Widerspruch gegen eine Forderung allerdings schon dazu, dass sie als "zweifelhafte Forderung" verbucht wird und dann zum einen nicht bei Auskunfteien wie der Schufa eingetragen werden darf (außer die Forderung würde irgendwann rechtskräftig) und Inkassounternehmen dürften dann auch wenig Interesse haben, tätig zu werden, und dass jemand die Forderung kauft, ist auch eher unwahrscheinlich. Denn beides würde für Inkassounternehmen/Forderungskäufer ein finanzielles Risiko darstellen, insbesondere natürlich wenn eine Forderung besonders fragwürdig ist.
 
Da wird in diesem Fall in die SCHUFA sowieso nichts eingetragen, weil weder der Handwerker noch das Inkassobüro Mitglied der SCHUFA sind und nur die Mitglieder der SCHUFA dürfen eintragen.
Gleiches dürfte für eine Reihe anderer seriöser Auskunfteien gelten.
 
Zurück
Oben