Anrufweiterleitung Privat auf Firmenhandy

rejoin14

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Hallo zusammen,

ich werde ab nächsten Jahr ein Firmenhandy im Vodafone-Netz bekommen.

Da ich keine Lust habe immer 2 iPhones mit mir rumzutragen und das Firmenhandy keine eSim hat, wollte ich fragen, ob es nicht möglich ist, dass ich mein Whatsapp und die Anrufe auf mein Firmenhandy umleiten könnte.

Ich habe gesehen, dass es bei Vodafone eine Prepaid-Karte gibt, CallYa Classic. Könnte ich meinen bisherigen Vertrag kündigen und mir ab nächstes Jahr diese Prepaid-Karte holen und eine Anrufweiterleitung einrichten?

Wenn ich es richtig gesehen habe, dann ist diese Prepaid Karte kostenlos und man müsste pro Minute/SMS 9 Cent zahlen. Des Weiteren scheint es auch, dass eine Anrufweiterleitung ins Vodafone-Netz kostenlos sei?
D.h. wenn ich eine Anrufweiterleitung bei meinem privaten iPhone einrichten würde, dann wäre eine Anrufweiterleitung sogar kostenlos, da die Weiterleitung ins Vodafone-Netz geht?
 
Frag zuerst die Firma ob das so erlaubt ist.
 
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Anrufe von deinem privaten Handy , wenn das daheim liegt, aufs Firmenhandy weiterzuleiten sollte kein Thema sein.
Aber WhatsApp wird eher nix werden
 
Private SIM als eSIM einrichten, die Geschäfts SIM als physische. Für den geschäftlichen Teil gibt es WhatsApp Business, ist datenschutztechnisch etwas anders geregelt. Mit der Firma sollte es trotzdem geklärt werden ob die Installation erlaubt ist.
 
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Wenn die Firma was auf sich haelt und die Telefone gehaertet sind ist nix mit Installieren durch Benutzer und auch nix mit eSim/2ter SIM.

Anyway.
Muss der TE abklaeren.
 
Aso, ich meinte die Weiterleitung von WhatsApp, das könnte schwierig werden.
Wenn quasi als DualSIM genutzt wird, ja könnte gehen. Aber klären würde ich es auf jeden Fall.

Auch den Fall des Diebstahls, Beschädigung während der Privat Nutzung Mal bitte abklären.
Stell dir vor, du bist mit dem physischen F-Handy privat im Urlaub und dir wird's gestohlen etc.

Ich persönlich mag es, zwei Handys dabei zu haben. Ich trenne das strikt.
Ob man bei Dual Sim nur eine Karte in den Flugmodus setzen kann, entzieht sich meiner Kenntnis. Wäre aber Mal interessant zu wissen.

Wenn ich Urlaub hab, krank oder sonst wie verhindert bin, dann schalte ich das F-Handy einfach aus.

Allerdings Arbeite ich nicht im Büro, sondern in Produktionsstätten, da ist es manchmal besser, das mein Handy im Auto liegt und ihm nix passieren kann.
 
michi_z1981 schrieb:
Stell dir vor, du bist mit dem physischen F-Handy privat im Urlaub und dir wird's gestohlen etc.
Was soll daran anders sein wie wenn es zu Hause geklaut wird? Entweder, die Firma erlaubt eine private Nutzung oder nicht.

Aber natürlich sollte man vorher klären, ob das (ohne groben Vorsatz) die Firma zahlt oder ob das die eigene Haftpflicht übernehmen muss (und wenn ja, ob sie es auch übernimmt).
 
Würde ich mir sparen! Der einzige Grund, warum eine COBO-Gerät überhaupt sinnvoll ist, ist ja die strikte Datentrennung. Wenn du das unterläufst, verstößt das mit großer Sicherheit erstens gegen die Nutzungsvorgaben des Arbeitgebers und zweitens gegen Datenschutzbestimmungen. Lies dazu mal hier: https://www.everphone.com/de/blog/whatsapp-firmenhandy
Da scheint es mir sinnvoller, die gesamte Vergabepraxis im Unternehmen mal auf den neuesten Stand zu heben und ein per MDM sauber getrenntes, privat nutzbares Firmenhandy auszurollen, Stichwort "Choose your own Device".
 
Verallgemeinert doch nicht immer so, wenn das eine kleine oder mittlere Firma ist, wird das vermutlich gar kein Problem sein. Selbst in der Firma in der ich arbeite (Teil eines größeren Konzerns), darf das Firmenhandy durchaus auch privat genutzt werden. Er muss es einfach mit seinem AG klären, statt sich an den ganzen Spekulationen hier aufzuhängen.
 
So sehe ich das auch, diese Frage kann nur dein Arbeitgeber selbst beantworten, frag bei ihm nach ob die Weiterleitung erlaubt ist.
 
Man sollte dabei immer bedenken, das der AG berechtigt ist sämtliche Kommunikation (Browserverlauf, eMail, SMS, Messenger) einzusehen. Ob man sich das antun möchte?
Wenn das Diensttelefon auch privat genutzt werden darf, sollte man dies mit dem AG vorher abklären. Empfang von privaten Anrufen sollte kein Problem darstellen.
 
michi_z1981 schrieb:
Ob man bei Dual Sim nur eine Karte in den Flugmodus setzen kann, entzieht sich meiner Kenntnis. Wäre aber Mal interessant zu wissen.
Die Funktion ist mir bei meinem Nokia noch nicht über den Weg gelaufen.
Ist aber auch kein Problem, weil im Urlaub o.ä. man ja meist eine Rufumleitung auf einen Kollegen einstellt.
 
User_0815 schrieb:
Man sollte dabei immer bedenken, das der AG berechtigt ist sämtliche Kommunikation (Browserverlauf, eMail, SMS, Messenger) einzusehen.
Das ist so nicht ganz richtig, entweder gibt es eine Arbeitsanweisung was und ob überwacht wird oder es ist über eine Betriebsvereinbarung geregelt.

Gibt es dies nicht, kann der Arbeitsgeber zwar einsehen, muss aber die Persöhnlichkeitsrechte wahren und darf es eventuell nicht gegen den Arbeitnehmer verwenden.
 
Goldsmith schrieb:
Das ist so nicht ganz richtig, entweder gibt es eine Arbeitsanweisung was und ob überwacht wird oder es ist über eine Betriebsvereinbarung geregelt.

Gibt es dies nicht, kann der Arbeitsgeber zwar einsehen, muss aber die Persöhnlichkeitsrechte wahren und darf es eventuell nicht gegen den Arbeitnehmer verwenden.

Eine solche Vereinbarung sollte aber zwingend vorliegen. Es geht auch nicht darum ob der AG das gegen den AN verwendet (ausser bei Regelverstößen während der Arbeitszeit) sondern daß er private Dinge einsehen könnte.
 
User_0815 schrieb:
Eine solche Vereinbarung sollte aber zwingend vorliegen. Es geht auch nicht darum ob der AG das gegen den AN verwendet (ausser bei Regelverstößen während der Arbeitszeit) sondern daß er private Dinge einsehen könnte.
Sicher sollte es eine solche Vereinbarung vorliegen, auch zum Schutz des Arbeitnehmers. Aber als Betriebsrat kann ich dir sagen, in sehr vielen Fällen liegt so was nicht vor.
 
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