Mustis schrieb:
@Andy
Es sind unverrückbare Tatsachen, dass es diese Jobs gibt und auch diese müssen getan werden.
und warum macht man nicht daraus Vollzeitstellen? ganz einfach, es kostet dem Arbeitgeber
weniger Sozialabgaben, wenn er anstatt eine Vollzeitstelle, 2 minijobber einstellt
Wenn du dir zu fein bist, dann sagt das einiges über deinen Charakter aus.
und eine sich mukiert, weil einer sich nicht ausbeuten lassen will, sagt das auch ne Menge über den Charakter aus
Lieber auf Kosten anderer Leben als für sich selbst einzustehen und selbst wenn es nur wenig ist und anstrengend so tust du immerhin das möglichst um weitestgehnd für dich selbst einzustehen.
ein Widerspruch in sich, denn der Minijobber lebt weiterhin
auf Kosten anderer Leben
Eigenverantwortlichkeit. Und davor hab ich mehr weit mehr Respekt als vor so scheinheiligen Möchtegernsozialen, die sich lieber auf die faule Haut legen weil sie der Meinung sind, dass es für sie unwürdig ist, für nur so wenig mehr arbeiten zu gehen
wo ist es
Eigenverantwortlich, wenn man trotz Arbeit, weiterhin Sozialeistungen bekommt, weil man mit Niedriglohn nicht Eigenverantwortlich sein Lebensunterhalt bestreiten kann?
Warum es diesen Zwang gibt, habe ich dir schon mehrmals versucht darzulegen. Das Zauberwort heißt Eigenverantwortung.
Eigenverantwortung wäre es wenn man
nur den Job annimmt, der auch einen dabei hilft sein Lebensunterhalt ohne Sozialleistungen zu bestreiten.
mit dem Zwang auch unter dem Mindestlohn zu arbeiten zeugt man keine Eigenverantwortung , sondern man erzeugt eine Erniedrigung und Unterwürfigkeit
Ihr blendet zu dem gerne mal aus, dass der Zwang in keinsterweise für jeden gilt, sondern nur für jene, die sowohl körperlich und geistig dazu absolut in der Lage sind einer Tätigkeit nachzugehen und selbst dann beschränkt sich der Zwang darauf, sich zunächst mal überhaupt nur um einen möglichen Job zu bemühen und Jobs nicht einfach auszuschlagen wenn einer angeboten wird.
auch wieder falsch, solange kein Gutachten vom Medizinischen Dienst der BA existiert, solange unterliegst du den vollen Zwang, egal ob du Atteste usw von Fachärzten hast. und einfach so zum Medizinischen Dienst ist auch nicht, da Entscheidungssache des jeweiligen Vermittler ( der auch noch ein Spielraum hat ).
falls du wieder nach Quellen fragst, : SGB2 und die fachlichen Anweisungen der BA
