Sammelthread Benzingeflüster... Stammtisch, Motortalk (1. Beitrag beachten)

Hey, da würde ich mich tatsächlich mal drüber freuen da ich dann endlich mal meinen Kia per Autoschlüssel ausparken lassen kann ohne einsteigen zu müssen. Eine vermutlich teuer bezahlte Spielerei die ich in den letzten 3,5 Jahren nicht gebraucht habe.
 
fanatiXalpha schrieb:
Ich glaub alles weitere ist illegal
Zwischen illegal und rechtswidrig müsste man dabei noch abwägen, aber all die genannten Dinge kommen nicht in Frage. Zum Einen sind Beleidigungen ein direktes Einfalltor für Klagen, zum anderen kann das Auto ja nichts dafür, wie es bewegt bzw. geparkt wurde.

@Buttkiss
Klar, wenn man so eine Funktion hat, ist das toll. Prozentual würde ich mal davon ausgehen, dass von den in Deutschland angemeldeten Fahrzeugen dies nur auf einen äußerst niedrigen einstelligen Prozentsatz zutrifft - von daher also auch kein Allheilmittel für alle ^^

Aber wie zuvor geschrieben: solange man wenigstens den Gang rausnehmen kann und die Handbremse sich lösen lässt (für beides bräuchte man aber genug Platz, um durch die Fahrer- oder Beifahrertür hineingreifen zu können), dann kann man das Auto wenigstens vorsichtig herausschieben - was alleine auch wieder gefährlich ist, falls sich das Fahrzeug plötzlich nicht mehr per Muskelkraft anhalten lässt und dem nächsten rückwärts draufrollt...

Es ist und bleibt halt eine Schweinerei, dass "solche" Individuen stets straffrei durch die Gesellschaft schreiten dürfen.

Was letztlich noch bleibt, ist mein überzeugter Glaube ans Karma.
 
Buttkiss schrieb:
meinen Kia per Autoschlüssel ausparken lassen kann ohne einsteigen zu müssen.
Wie würde das laufen, wenn der Kia dabei den anderen Wagen touchiert? Läuft das dann als ganz normaler Haftpflichtschaden?
 
Dürfte ähnlich wie mit Einparkhilfen und Parklenkassistenten laufen sind haftpflichtsäden letzten Endes bist du als Fahrer verantwortlich und darfst dich nicht blind auf diese systeme verlassen.
 
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DJMadMax schrieb:
So manchmal macht Feierabend schon richtig Spaß. So erging's meiner Frau gerade in einem privaten Parkhaus.

Zum Glück war rechts genug Platz, auch wenn meine Frau es nicht geschafft hat, auf den Fahrersitz zu klettern. Da hat ihr Chef ausgeholfen, der ein "Lauch" ist und zum Glück noch um die Ecke auf der Arbeit war ^^


PS:
Irgend welche tollen Ideen für Sprüche, die sich schön ausdrucken und unter die Scheibenwischer pappen lassen? Klassiker wie "Wenn du so vögelst, wie du parkst..." kennt man ja eh :D

Das sieht man auch immer öfter. Zum Glück, kann ich mein Auto per Fernbedienung rausfahren. Man kann natürlich Asi sein und sich per Fernsteuerung in jede noch so kleine Lücke zwängen, aber hilft ja nichts, wenn der Nachbar dann nicht mehr ins Auto kommt.

Zum Spruch: Mein Vater hatte mal "Ich hoffe, du fickst nicht wie du parkst, sonst tut mir deine Alte Leid!" unterm Scheibenwischer hängen. Ich habe mich drüber totgelacht als wir zum Auto wiederkamen. Karma: Hab ihn vorher noch angemotzt, warum er denn im Parkhaus auf zwei Plätzen steht - weils bequemer ist.
 
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Stock86 schrieb:
Wie würde das laufen, wenn der Kia dabei den anderen Wagen touchiert? Läuft das dann als ganz normaler Haftpflichtschaden?
Vermutlich, ich glaube aber nicht das das möglich ist. Der Wagen lenkt dabei ja selbstständig und hält dabei immer einen Sicherheitsabstand zu allen Hindernissen rundherum ein. Als der Verkäufer mir die Funktion damals präsentiert hat, hat er sich dem Wagen selbst in den Weg gestellt.... Soviel Vertrauen in sein Produkt muss man erstmal haben.

Die Parkzonen passen meistens immer noch zu den Autogrößen vor 30 Jahren und die Fahrer werden auch immer breiter und vielleicht auch egoistischer.
 
DJMadMax schrieb:
Zum Einen sind Beleidigungen ein direktes Einfalltor für Klagen, zum anderen kann das Auto ja nichts dafür, wie es bewegt bzw. geparkt wurde.
Ich hab ja nie gesagt das Auto könnte was dafür. Wie kommst du denn darauf.
Und wegen der Klage: soll er es doch machen/versuchen. Du bist ja dann weg. Er müsste sich vorher noch dein Kennzeichen merken.
Egal

Wegen dem Remote ausparken:
Leider kann es in solchen Fällen dann passieren, dass es zu eng ist und das Fahrzeug ein ausparken erst gar nicht zu lässt
Schon ironisch etwas.
 
fanatiXalpha schrieb:
Ich hab ja nie gesagt das Auto könnte was dafür. Wie kommst du denn darauf.
Es geht einfach darum, den Eingriff am "gegnerischen" Auto so minimal wie möglich zu halten. Das Abklappen von Scheibenwischern und Anklappen von Spiegeln etc. wäre da für mich schon ein deutlicher Schritt über die Ziellinie hinaus.

Da ist irgendwo ne Macke dran, die muss nichtmal von dir selbst sein und dann hast so nem klagewütigen Aff Tür und Tor geöffnet - muss gewiss nicht sein.

fanatiXalpha schrieb:
Du bist ja dann weg. Er müsste sich vorher noch dein Kennzeichen merken.
Ich hätte das dank Dashcam.
EDIT: Das war Quatsch - Zeitreise-Problem... das Auto stand zum Parkzeitpunkt ja noch gar nicht da ^^
 
Zuletzt bearbeitet:
DJMadMax schrieb:
Ich hätte das dank Dashcam.
und wie?
Überwachung von öffentlichem Raum ist nicht erlaubt soweit ich weiß.
Und das laufenlassen der Dashcam beim Parken ist anlasslos.
Das Beweismittel wird dir ganz schnell einkassiert würde ich vermuten.
 
Zuletzt bearbeitet:
Die Gesetzeslage ist da ziemlich wischiwaschi, grundsätzlich sind permanente Aufnahmen nicht erlaubt. Im Einzelfall können sie vor Gericht aber trotzdem zugelassen werden.
Ich würde aber auch tunlichst die Finger vom anderen Fahrzeug lassen. Nicht drüber ärgern und einen freundlichen Zettel dalassen mit Tipps wie er es zukünftig schaffen kann größere Teile des Parkhauses zu blockieren. Da gibt es auch vorgefertigte Blöcke zum verteilen zu kaufen.
 
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oder hinten anheben und richtig setzen :D
Ergänzung ()

Buttkiss schrieb:
Die Gesetzeslage ist da ziemlich wischiwaschi, grundsätzlich sind permanente Aufnahmen nicht erlaubt. Im Einzelfall können sie vor Gericht aber trotzdem zugelassen werden.
korrekt
aber ich glaube die sind bei Einzelfällen im fahrenden Zustand da etwas kulanter im zulassen
beim aufzeichen vom parken, wenn da Einspruch von der Gegenseite kommt weiß ich nicht wie das geregelt ist
 
Zuletzt bearbeitet:
Das letzte Mal als ich so zugeparkt wurde bin ich vom Beifahrersitz auf den Fahrersitz geklettert.^^

Ich glaube das ist zum Teil einfach fehlender Überblick oder gedankenlosigkeit, also nicht alle machen dies aus böswilligkeit oder ignoranz.
Ergänzung ()

Ist das bei den Dashcams nicht so geregelt das die Videoaufnahme nach der Fahrt automatisch gelöscht wird außer man verhindert es z. B. nach einem Unfall?

Also dies hatte ich zumindest mal gelesen.^^
 
Zuletzt bearbeitet:
fanatiXalpha schrieb:
Hab da nen Knoten im Hirn gehabt - selbstverständlich ginge das nur bei, wie du korrekt schreibst, ganzzeitiger Parkraumüberwachung, die unzulässig wäre (und die ich auch nicht durchführe).

fanatiXalpha schrieb:
Das Beweismittel wird dir ganz schnell einkassiert würde ich vermuten.
Das stimmt so nicht. Unrechtmäßig erworbene Beweise sind dennoch Beweise - wir sind hier nicht in US and A. Du kannst aber dennoch vom Geschädigten für den unrechtmäßigen Erwerb des Beweismaterials ebenfalls verklagt werden.

Gravlens schrieb:
nicht alle machen dies aus böswilligkeit oder ignoranz.
Ganz ehrlich? Wer so parkt und das nicht merkt... wer dann auch noch aus dem Fahrzeug aussteigt und immer noch nicht merkt, wie man sich da hingestellt hat, dann hat man im Straßenverkehr nichts verloren! Wer weiß, was da sonst noch so übersehen wird aus, wie du schreibst: "Gedankenlosigkeit".

Ich habe mal gehört, dass Gedankenlosigkeit im Straßenverkehr sogar Leben kosten kann <- irres Konzept, ich weiß.

Gravlens schrieb:
Ist das bei den Dashcams nicht so geregelt das die Videoaufnahme nach der Fahrt automatisch gelöscht wird außer man verhindert es z. B. nach einem Unfall?
Dashcams müssen von Haus aus, um in Deutschland legal verkauft und erworben werden zu dürfen, eine automatische Löschvorrichtung besitzen, die alte Aufnahmen überschreibt. Es geht nicht darum, dass die Aufnahme direkt nach dem Abstellen des Fahrzeugs gelöscht wird. Die Gesetzeslage spricht lediglich von einer "permanenten Speicherung", welche untersagt ist.

Wenn ich Videos in Minutenhäppchen aufnehme und die Karte vollläuft, wird die älteste Aufnahme automatisch übeschrieben - das reicht zum legalen Erwerb und Besitz einer Dashcam in Deutschland und das ist auch gut so.
 
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Ich geh ja immer kategorisch einmal hinters Auto um zu gucken wie ich geparkt habe und ob es jemanden behindert. Aber ich bin auch turbomies im Einparken, von daher....

DJMadMax schrieb:
Aber wie zuvor geschrieben: solange man wenigstens den Gang rausnehmen kann und die Handbremse sich lösen lässt (für beides bräuchte man aber genug Platz, um durch die Fahrer- oder Beifahrertür hineingreifen zu können),
Handbremse ist bei mir im Fußraum 😭
 
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@andi_sco So hat man's mal gelernt, so gehört es sich und es spricht rein gar nichts dagegen. Da gammelt auch nix fest.

Meiner Mutter ist das Auto schon aus der Einfahrt auf die Straße gerollt - gegen ein anderes, geparktes Auto. Wieso? Weil der Gang nicht drin war und die Handbremse nicht angezogen war.

Joooo, jetzt kommt das Argument: "Aber selbst schuld, wenn sie vergessen hat, den Gang einzulegen!" <- richtig, aber wäre die Handbremse angezogen gewesen, wäre das nicht passiert, so einfach ist das. Wie groß ist die Chance, beim Abstellen des Fahrzeuges BEIDES zu vergessen?

Ein Hoch auf (moderne) Automatikgetriebe, wo das normalerweise gar nicht erst möglich ist.
 
DJMadMax schrieb:
Ein Hoch auf (moderne) Automatikgetriebe
Auch bei älteren. Bei meiner Kiste, mit 18 Jahren, kannst den Schlüssel nicht ziehen, wenn er nicht auf P steht.
Und ja, diese gammelige Mercedes-Fussbremse geht gerne fest, obwohl ich die regelmäßig nutze. Vllt nächstes Jahr mal mehr neu machen lassen (läuft ja über Bowdenzüge?!?!).
Ansosnten habe ich in über 20 Jahren Führerschein öfters die Anhängerbremse betätigt, als die vom Auto.
Ausnahme war natürlich an sehr starken Steigungen.
 
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DJMadMax schrieb:
Unrechtmäßig erworbene Beweise sind dennoch Beweise - wir sind hier nicht in US and A. Du kannst aber dennoch vom Geschädigten für den unrechtmäßigen Erwerb des Beweismaterials ebenfalls verklagt werden.
Ah, Interessant
Hätte echt gedacht diese Beweise können dann nicht genutzt werden
War echt der Meinung das geht in DE bzw EU auch nicht.
 
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fanatiXalpha schrieb:
Hätte echt gedacht diese Beweise können dann nicht genutzt werden
Man muss da aufpassen, es gibt schon Abstufungen. Generell entscheidet im Einzelfall das Gericht, aber selbstverständlich sollten Beweise dennoch immer rechtsmäßig erlangt werden.

Bei der öffentlichen Parkraumüberwachung würde man zwar durchaus gegen das Gesetz verstoßen, da ja "öffentlich" gefilmt wird, aber ein akuter Vorfall, der dabei festgehalten würde, wäre parallel dazu und nicht als ganzes zu beurteilen.

Das ist aber nur mein laienhaftes Verständnis und wie es des Öfteren Praxis bei solchen Dashcamaufnahmen ist. In Stein ist das dennoch nicht gemeißelt, da jeder Richter die Rechtslage individuell auslegen kann und in Deutschland Präzedenzfälle leider auch keinen solch großen Stellenwert wie z.B. in den USA haben.
 
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