News Berufung abgelehnt: Kim Dotcom darf an die USA ausgeliefert werden

Die Firma Megaupload hat eine Infrastruktur im Internet als Service bereitgestellt. Kim nun verantwortlich zu machen wie user diese Infrastruktur benutzt haben, ist offensichtlich juristisch falsch und rein politisch motiviert.
niemand verklagt die Aktionäre von VW wegen Tötung oder gar wegen Mordes, wenn jemand beschließt mit einem VW-Fahrzeug in eine Menschenmenge zu rasen, mit dem ziel möglichst viele Menschen zu töten und dies auch in die tat umsetzt. Denn eine solche Klage hätte keine Aussicht auf Erfolg.
obwohl VW die Möglichkeit geschaffen hat, für den Täter, diese tat zu begehen, obwohl vw das Fahrzeug gebaut hat, obwohl das Fahrzeug tatsächlich physikalisch die Menschen überfuhr und tötete, trifft vw keine schuld.
Denn schuldig kann einzig der individuelle Täter, basierend auf seiner individuellen Handlung sein. in diesem Beispiel, der Fahrer des Fahrzeuges.
Kim selbst hat aber kein urheberrechtlich geschütztes Material über Megaupload verbreitet, das haben andere personen getan. Logisch folgt daher das er keine Urheberrechtsverletzung begangen hat, denn die reine zur verfügungstellung einer infrastruktur (im beispiel das Fahrzeug) stellt keine rechtsverletzung an sich dar.
 
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Mister79 schrieb:
Nach Russland muss er, die würden sich freuen den Amis wieder mal den Finger zu zeigen. Wobei, ob man da nicht vom Regen in die Traufe kommt?

Russland hat keinen Konkurrenzmarkt zu Hollywood, somit fehlt die Verbindung und der Anreiz für Kim.

Snowden und die weltweite Schnüffelei der USA, da konnte Russland gut Propaganda machen.
 
Ich glaube die Wahrheit liegt wie so oft in der Mitte - so wirklich unschuldig ist der Mann nicht. Für meine Begriffe hat er es billigend in Kauf genommen das seine Leistung missbräuchlich verwendet werden konnte. Aber die Anklage als solche ist maßlos übertrieben und nach dem zu urteilen was man so an Info dazu bekommen kann hat der Kläger seine Rechte eigentlich schon komplett verwirkt durch die Art und Weise der Beweismittelsicherstellung - Rechsstaat geht anders. In keinem Fall kann der Mann bei Auslieferung einen fairen Prozeß erwarten - alleine das sollte das Kriterium für NZ sein.

@annexX: auf Megauplaod haben sogar mal die Installationsdateien für S.T.A.L.K.E.R. Lost Alpha gelegen, neben anderen durchaus legalen Inhalten die die Inhaber nun kaum noch zurück bekommen können.
 
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Joa aber er könnte dort alles neu aufbauen. Ist doch egal wo die Server stehen und mit den passenden Beteiligungen der richtigen Leute, wird er in Russland ein schönes Geschäft machen können. Ob der Blockbuster in Russland liegt und in Europa geladen wird oder anderswo.

Am Ende braucht es ein Land das nicht vor den USA auf die Knie geht.
 
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Aphelon schrieb:
Beispiel:
- Mein W-Lan ist nicht durch ein Passwort geschützt und jemand lädt darüber Kinderpornos hoch. Auch wenn die Polizei nicht Nachweisen kann, dass ich das war, mache ich mich trotzdem mitschuldig, weil ich fahrlässig war und dem Verbrechen eine Plattform geboten habe.

- Wenn ich mein Auto verlasse und nicht ordnungsgemäß abschließe und dann ein 8 Jahre altes Nachbarskind das Auto nutzt und damit einen Unfall baut, mach ich mich schuldig, weil ich fahrlässig war. Wird mein Auto stattdessen geklaut und damit ein Verbrechen begangen, dann mach ich mich sogar immer noch mitschuldig an dem Verbrechen, weil ich das Auto nicht abgeschlossen hab.

Ich könnte das ewig so weiter führen. Nach deutschem Recht wäre der Typ längst im Knast. Andere Cloud-Services haben Sicherheitsmaßnahmen, die vor illegaler Nutzung schützen sollen und suchen gezielt nach illegalen Inhalten, etc. Warum sehen wir denn sonst keine Kinofilme auf YouTube und nutzen dafür KinoX.to


Ein bisschen nachdenken/mitdenken und sachlich bleiben, statt dich lustig machen, stände dir auch ganz gut. Dann überzeugst du vielleicht auch jemanden mit dem, was du sagst.

Deine Beispiele sind zwar gut nur halt leider falsch.
Rechtlich wirst du nicht dafür belangt wenn jemand (bewiesenermaßen) anderer über dein WLAN Kinderpornos hochlädt. Das ist keine Mittäterschaft und keine Fahrlässigkeit. Sein WLAN nicht zu schützen ist KEINE Straftat. Kinderpornos hochladen ist die Straftat - wenn du das nicht machst machst du dich nicht strafbar. Frag dazu mal einen Richter/Juristen.

Ebenso wirst du nicht belangt wenn jemand dein Auto stiehlt und damit wen umfährt. Sein Auto offen zu lassen ist nicht strafbar und auch nicht fahrlässig. Das betrifft das Strafgesetzbuch! - Versicherungen und Schadensersatzansprüche können das anders sehen. In deinem Beispiel sind die einzigen Schuldigen die Aufsichtspersonen des Kindes.

Fahrlässigkeit ist übrigens keine Begründung für eine Verurteilung. Du meinst eher grobe Fahrlässigkeit - was zum Beispiel wäre wenn du dem Nachbarskind den Schlüssel in die Hand drückst und ihm sagst er soll ein bisschen herumfahren und dann passiert was (Nicht mal in dem Fall bist du Alleinschuldiger).

Ebenso wenn du die Tür deines Hauses offen lässt und es kommen zwei Fremde rein und handeln illegal mit Waffen bist du kein Mittäter oder Mitverantwortlicher sondern maximal Opfer eines Hausfriedenbruchs.
Deine Interpretation von fahrlässig ist eher auf der Versicherungsseite - nicht jedoch auf der juristischen vor Gericht.

Wer illegale verschlüsselte Daten auf einer Plattform hochlädt, die der Betreiber nicht öffnen kann, macht sich strafbar. Nicht der Hoster - sonst würden sich Google, Microsoft und jeglicher andere Hoster oder Internetprovider auch strafbar machen weil ja ihr Service, ihr Besitz zur Begehung von Strafrechtsdelikten verwendet wird. Bei Kim kommt sicher noch einiges anderes dazu. Noch dazu waren dort bekannte Inhalte oben, der Betreiber war informiert und hat trotzdem nicht gehandelt - dem kann man also schon was vorwerfen.

Die Pauschalmeldung dass man Mitschuld hat weil mittels des eigenen Besitzes Straftaten begangen wurden ist falsch und irreführend.
 
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Verstehe gar nicht, das es so viele Leute gibt,die so einem kriminellen Element auch noch in den siebten Himmel heben.
Der hat in der Vergangenheit, durch seine Betrügereien so vielen Menschen geschadet,das es langsam auch mal Zeit wird, das er dafür die Quittung bekommt.

Naja,leztenendes wird er dann sowieso in der Hölle schmoren.:evillol:
 
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Vexat schrieb:
Du meinst eher grobe Fahrlässigkeit - was zum Beispiel wäre wenn du dem Nachbarskind den Schlüssel in die Hand drückst und ihm sagst er soll ein bisschen herumfahren und dann passiert was (Nicht mal in dem Fall bist du Alleinschuldiger).

Also das ist ganz eindeutig Vorsatz - wenn du den Satz so bringst (ihm sagst er soll ein bisschen herumfahren) .
 
Kim soll in den USA wegen Megaupload verurteilt werden und wegen nichts anderem. Keine Ahnung was irgendein Gumball oder Casino damit zutun haben soll oder wie ihr auf den Mist kommt.
Sein Charakter bzw. seine Art anderen Menschen gegenüber ist völlig irrelevant oder wird man neuerdings fürs Arschloch sein über Jahre wie ein Terrorist verfolgt? Euch gehts doch nicht mehr ganz gut Jungs! Wenn ihr ihn hasst, dann ist das euer Bier mit dem IHR klar kommen müsst. Für den Dreck, den er früher abgezogen hat, wurde er schon mehrmals verurteilt oder soll er für jeden Mist den er verzapft nun in jedem Land der Erde einmal vor den Richter gezerrt werden? Oh man...

Zu Megaupload:
Es war One-Click Webhoster auf dem jeder seine Files sharen konnte. Fotos, Videos, Backups etc. Im großen Stil wurde dieser natürlich für illegales genutzt. Genau so wie auch Uploaded und wie sie nicht alle heißen. Genau so wie alle anderen Cloud-Dienste, bot Megaupload auch die Möglichkeit Content zu melden und löschen zu lassen.
Zusammengefasst ist Mega-Upload genau das gleiche wie MS/Google Drive oder Uploaded und genau so wie diese Dienste, hatte man auch die Möglichkeit illegale Inhalte löschen zu lassen.
 
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Flyto schrieb:
Die Firma Megaupload hat eine Infrastruktur im Internet als Service bereitgestellt. Kim nun verantwortlich zu machen wie user diese Infrastruktur benutzt haben, ist offensichtlich juristisch falsch und rein politisch motiviert.

Genau so ist es und nicht anders.

Oder hat schon jemand den Hersteller des Fabrikates (Fahrzeuges) verklagt und ggf. ausgeliefert mit dem auf dem Berliner Weihnachtsmarkt Menschen ermordet wurden?

Wie steht’s um den Flugzeughersteller der „vermeintlichen“ Unglücksmaschinen von 911?

Wieso verklagen wir nicht alle ComputerBase wenn uns jemand im Forum beleidigt? Sie haben ihm ja dann quasi die Waffe („Plattform“) für diesen Angriff geliefert.

Liebe Grüße
Sven
 
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TomPrankYou schrieb:
Wieso läuft er nicht einfach in die deutsche Botschaft und lässt sich aufliegen?

Da wäre die Chinesische oder Russische Botschaft sinnvoller...
 
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Fragger911 schrieb:
So oder ähnlich stelle ich mir die vagen Zusammenhänge bei "Lord of War" vor.
Die Hauptfigur von Lord of War basiert lose auf verschiedenen Personen. Da ist also keiner, der um Erlaubnis gefragt werden musste.
 
Atkatla schrieb:
Wieso suggerierst du, dass dort gar nichts gegen unternommen wird? Gerade weil es nicht erlaubt ist, gibt es bei den Onlinehostern Melde- und Löschprozesse und sucht der Zoll der verschiedenen Staaten nach verbotenen Objekten in den Sendungen. Dies wird nicht dadurch negiert, dass es keine 100%ige Erfolgsrate gibt.

Googles Hauptzweck ist ja auch nicht das Hosting von illegalen Daten. Es ist ein Unterschied ob eine Plattform teilweise für etwas missbraucht wird, oder ob der Hauptzweck einer Plattform die Unterstützung illegaler Prozesse ist. Die US-Ankläger müssten nun in einem Verfahren gegen KD letzteres beweisen, da auf seiner Plattform Inhalte verbreitet wurden, deren Rechteinhaber in den USA sitzen. Wenn dich jemand aus dem Ausland schädigt, verzichtest du ja auch nicht auf eine Verfolgung des Falles, nur wenn der Täter im Ausland sitzt. Wie da vorgegangen wird und welche Möglichkeiten es gibt, ist über internationale Abkommen geregelt.

Na die Sache mit dem Hauptzweck müsste man bei einigen Onlinediensten mal in Frage stellen. Oder, wie im Fall megaupload, einfach mal unterstellen.
Gab da auch mehr als genug legale Uploads.
Wo zieht man jetzt die Grenze? Ab wieviel Prozent "Beifang" wird es kriminell?
Finde das ist alles nicht so einfach übers Knie zu brechen.
Hat megaupload sich geweigert, Inhalte zu löschen, wenn sie gemeldet wurden?

Ich sehe das ganze als Hetzjagd an. Gibt unzählbar viele ähnliche Services, bei denen nicht so eine Welle gemacht wird.
Mit Gleichheitsprinzip hat das alles wenig zu tun.

Bin auch wahrlich kein Fan von Kim. Aber ihn als Sündenbock zu benutzen und gleichzeitig Andere gewähren zu lassen, empfinde ich als falsch.
Wenn Urheberrechtsverletzungen geahndet werden - bitte auch bei allen anderen Hostern.
(Wobei ich jetzt nicht weiss, ob Kim tatsächlich etwas falscher gemacht hat - z.B. irgendeine Kleinigkeit im Disclaimer zu vergessen.)
 
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Mopel schrieb:
Naja,leztenendes wird er dann sowieso in der Hölle schmoren.:evillol:

Amen 🙏 womit wir dann wohl wieder beim Kirchen Thread von Gestern wären. 😄

Liebe Grüße
Sven
 
Ich finde den Kerl ja relativ schmierig und grenzwertig, aber mehrere Jahrzehnte Haftstrafe weil einige Milliardäre ein paar Millionen weniger haben....
Und das in dem Land, in dem Unternehmen armen Menschen das Wasser verseuchen oder wegnehmen und der selbe Staat sich einen Dreck darum kümmert. Willkommen in der Oligarchie des Neoliberalismus!
 
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Aphelon schrieb:
Kann man ja auch und nicht selten wird man dafür ja auch zur Rechenschaft gezogen.

Beispiel:
- Mein W-Lan ist nicht durch ein Passwort geschützt und jemand lädt darüber Kinderpornos hoch. Auch wenn die Polizei nicht Nachweisen kann, dass ich das war, mache ich mich trotzdem mitschuldig, weil ich fahrlässig war und dem Verbrechen eine Plattform geboten habe.

- Wenn ich mein Auto verlasse und nicht ordnungsgemäß abschließe und dann ein 8 Jahre altes Nachbarskind das Auto nutzt und damit einen Unfall baut, mach ich mich schuldig, weil ich fahrlässig war. Wird mein Auto stattdessen geklaut und damit ein Verbrechen begangen, dann mach ich mich sogar immer noch mitschuldig an dem Verbrechen, weil ich das Auto nicht abgeschlossen hab.

Ich könnte das ewig so weiter führen. Nach deutschem Recht wäre der Typ längst im Knast. Andere Cloud-Services haben Sicherheitsmaßnahmen, die vor illegaler Nutzung schützen sollen und suchen gezielt nach illegalen Inhalten, etc. Warum sehen wir denn sonst keine Kinofilme auf YouTube und nutzen dafür KinoX.to


Ein bisschen nachdenken/mitdenken und sachlich bleiben, statt dich lustig machen, stände dir auch ganz gut. Dann überzeugst du vielleicht auch jemanden mit dem, was du sagst.

Das ist aber falsch. Auf YouTube gibt es auch Filme, die dort wohl noch illegal sind und zwar ganze Filme. Zum Beispiel Asterix und Obelix, aber was verwerflicher ist, dass sogar Filme wie A serbian Film dort frei angeschaut werden können
Genauso wie zig Musikstücke etc, die seit Jahren da verweilen.

Von daher fehlen auch hier ein paar Sicherheitsmaßnahmen...
 
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Die Frage ist,ob Deutschland nicht in diesem Fall einem Rechshilfe Ersuchen der USA stattgeben würde.Obwohl man ja immer betont,das deutsche Staatsbürger nicht an ausländische Mächte ausgeliefert werden dürfen.90 Jahre Haft sind nun Mal für solch ein Delikt unangemessen.Das ist eigentlich eine Todesstrafe ohne sofortige Vollstreckung,was ja auch bei zum Tode verurteilten in den Staaten Gang und Gäbe ist.Was soll das bringen ? Der Sinn solcher Strafmaße erschließt sich einem nicht so richtig.Aber in einem Land,das auch Kinder einsperrt wohl eher Normalität.
 
RYZ3N schrieb:
Genau so ist es und nicht anders.
Oder hat schon jemand den Hersteller des Fabrikates (Fahrzeuges) verklagt und ggf. ausgeliefert mit dem auf dem Berliner Weihnachtsmarkt Menschen ermordet wurden?
Wie steht’s um den Flugzeughersteller der „vermeintlichen“ Unglücksmaschinen von 911?
Wieso verklagen wir nicht alle ComputerBase wenn uns jemand im Forum beleidigt? Sie haben ihm ja dann quasi die Waffe („Plattform“) für diesen Angriff geliefert.
Wenn der LKW-Hersteller seine Fahrzeuge für diesen Zweck bauen würde, dann sähe es anders aus. Ebenso bekommt Computerbase rechtliche Probleme, wenn sie derartige Dinge unmoderiert und ungelöscht stehen lassen.

Das Argument von @Flyto , dass die Infrastruktur nur bereitgestellt wurde, ist eben aus Sicht der Ankläger nicht richtig. Ich zitiere mal aus dem deutschen Wikieintrag zu Megaupload die (bekannten) Anklagepunkte, aus welchen IMHO abgeleitet wird, dass die Verbreitung urheberrechtlich geschützter Werke aus Sicht der Anklage aktiv unterstützt wurde:
Anklagepunkt 13:
Die Angeklagten sollen zudem gezielt mit Benutzern von „Linking-Seiten“ interagiert haben, dabei sollen einige der Angeklagten einzelnen Nutzern erklärt haben, wie man Links zu urheberrechtsverletzenden Inhalten auf den Mega-Seiten herausfindet
Anklagepunkt 24:
Um Kinderpornografie und terroristische Propagandavideos schnell zu löschen, wurde eine Methode zur Erkennung solcher Dateien anhand von MD5-Prüfsummen entwickelt. Dieses System sei jedoch nicht bei Urheberrechtsverstößen angewandt worden
Anklagepunkt 55:
Die Anklage gibt zudem an, dass Konten, die gegen Urheberrechte verstoßen hatten, nicht gelöscht wurden, obwohl die Nutzungsbedingungen dies klar regelten
Wenn dort Konten wiederholt gemeldet wurden, und diese dann nicht wie bei google & Co gelöscht wurden, ist das Munition für die Ankläger. Ebenso wenn mit den Linking-Seiten aktiv interagiert wurde.

Wenn so ein Fall rechtlich betrachtet wird, dann solltest du nicht nur das sehen, was du sehen willst (das bereitstellen der Plattform), sondern am Ende zählen alle Faktoren. Keiner hier im Forum kann behaupten zu wissen, ob er schuldig oder unschuldig ist. Denn dazu müsste man wissen, was hinter den Kulissen lief, das kann aber keiner von uns wissen, und wer sich festlegt, macht sich nur selbst was vor, oft indem Meinungen über die USA oder KD "entscheiden", ob er schuldig oder unschuldig sei.

Dementsprechend müssen die Ankläger nachweisen, dass Megaupload die Urheberrechtsverletzungen aktiv unterstützt hat. Dass die Rechteinhaber diesen Prozess stärker pushen als andere, ändert an der Ausgangssituation auch nichts.
 
Zuletzt bearbeitet:
Vexat schrieb:
Sein WLAN nicht zu schützen ist KEINE Straftat.
Das gilt nur für öffentliche W-LAN Netzwerke, die bis letztes Jahr noch dafür haften mussten, wenn jemand das W-Lan für illegale zwecke nutzte. Für Private Netzwerke haftest du immer noch, wenn dein W-Lan nicht geschützt ist. Schlag es nach. Man wird zwar nicht für die Straftat belangt, aber dafür, dass man das W-Lan nicht geschützt hatte.

https://irights.info/artikel/privates-offentliches-und-gewerbliches-wlan-wer-haftet-wann/17925
  • Ist der WLAN-Zugang ungesichert, kann man nach bisheriger Rechtslage als Störer dafür verantwortlich sein, was Dritte damit machen. Bei einer Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzungen durch Dritte muss man dann meist eine modifizierte Unterlassungserklärung unterschreiben und die Abmahnkosten übernehmen, aber keinen Schadensersatz leisten.
Ich muss aber auch nachweisen können, dass ich es nicht war und das ist oft sehr sehr schwirig

Vexat schrieb:
Sein Auto offen zu lassen ist nicht strafbar und auch nicht fahrlässig.
Das Auto nicht abzusperren kostet sogar 15€ Bußgeld, wenn nichts passiert. Vielleicht solltest du Behauptungen von anderen besser Recherchieren, bevor du sie widerlegen willst. §14 Absatz 1
 
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