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Das geht dann aber Zivilrechtlich. Wobei die Kosten, ob sich das alles lohnt, bezweifele ich. Du kannst ihm natürlich schriftlich eine Frist setzen und andernfalls eben ankündigen Rechtlich gegen ihn vorzugehen, evtl. reagiert er darauf.
Anzeige kann nur dann helfen wenn du den Druck erhöhen willst. Oder du dir sicher bist, das er absichtlich dich betrogen hat. Wobei die Polizei dann nur Strafrechtlich vorgeht du dir das alles Zivilrechtlich trotzdem holen muss.
"Rufschädigung" ist dann berechtigt wenn du die Unwahrheit sagst und so kann er gegen dich vorgehen. Man sollte aber auch dann damit vorsichtig sein wenn man im Recht ist, dies allerdings nicht beweisen kann. Manchma muss man die Sache auch abhacken können, besonders dann wenn man so Naiv vorgegangen ist wie du.
Ist sowieso nicht seriös nen Preis zu vereinbaren bevor man nicht weiß was kaputt ist, äußerst unseriös und naja, vielleicht ein wenig naiv.
Und warum fragst du hier im Forum, Ansprechpartner ist die Polizei, und die werden dir innerhalb von 2 Minuten sagen ob du ne Anzeige machen kannst oder nicht, aber dran denken die Rechnung nicht ohne den Wirt zu machen.
Will der eine dem anderen nen Gefallen tun, und beide drohen sich nun mit Anzeige, da ist die Kommunikation mal voll fehlgeschlagen.
Wenn Sony bereits nen Totalschaden festgestellt hat, haben die dir kein Angebot gemacht, oder einen KVA, ist doch eigentlich üblich.
Er hat nun endlich gestern das Handy versendet und es kam heute an. Immerhin. Aber das er es angeblich vor 2 Wochen verschickt hat war eine Lüge. Er hat dafür aber den Display beschädigt.