avago
Cadet 3rd Year
- Registriert
- Jan. 2009
- Beiträge
- 34
Hallo zusammen,
ich habe eine Frage, ich wollte gerade Fotos von einem Fotograf in digitaler Form beziehen. Dann meinte er, ich solle 50 Euro für die Lizenz der Bilder, die ich von mir machen lassen und in Papierform gekauft habe, bezahlen. Ich habe dann gemeint, dann scan ich sie lieber ein, darauf meinte er, dass ich mich strafbar mache.
Jetzt meine Frage:
Mache ich mich strafbar wenn ich Bilder, die ich von mir machen lassen und gekauft habe für eine Onlinebewerbung einscanne?
Er hat dann noch gesagt das sei wie bei einer CD die ich kaufe, aber für mich selber darf ich die CD ja auch kopieren, sogar für meine Freunde, wieso sollte das bei Bildern anders sein?
Für ein paar Antworten würde ich mich freuen.
Gruß
avago
ich habe eine Frage, ich wollte gerade Fotos von einem Fotograf in digitaler Form beziehen. Dann meinte er, ich solle 50 Euro für die Lizenz der Bilder, die ich von mir machen lassen und in Papierform gekauft habe, bezahlen. Ich habe dann gemeint, dann scan ich sie lieber ein, darauf meinte er, dass ich mich strafbar mache.
Jetzt meine Frage:
Mache ich mich strafbar wenn ich Bilder, die ich von mir machen lassen und gekauft habe für eine Onlinebewerbung einscanne?
Er hat dann noch gesagt das sei wie bei einer CD die ich kaufe, aber für mich selber darf ich die CD ja auch kopieren, sogar für meine Freunde, wieso sollte das bei Bildern anders sein?
Für ein paar Antworten würde ich mich freuen.
Gruß
avago