News Bundespolizei: Staatstrojaner-Einsatz ohne konkreten Tatverdacht

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RichieRich schrieb:
Und dann wird man rückwirkend bestraft werden? Hier wird ja gleich der Weltuntergang prophezeit.
Der Weg zur Hölle ist mit guten Vorsätzen gepflastert. Der Weg zur Überwachung nicht weniger, oder wie verkaufen das die Chinesen?

blackdust schrieb:
Es wird hier schlicht vorverurteilt.
Selbstverständlich. Rechte sind nur so weit wert, wie sie beachtet werden.

blackdust schrieb:
wenn diese durch Installation und Nutzung des Staatstrojaners verhindert werden können
könnten. Wichtiger Unterschied. Werden sie in 99% der Fälle nicht, aber sie könnten ja.

blackdust schrieb:
Außerdem erfolgt der Einsatz wohl grundsätzlich unter Richtervorbehalt, d.h. ein Richter muss die Anordnung erteilen.
Zugegeben habe ich nicht die vollen 16 Seiten gelesen, aber alleine der Titel lautet "Einsatz ohne konkreten Tatverdacht". Ob da ein Richter "ohne Tatverdacht" nen Stempel drauf drückt oder nicht, ist am Ende auch wumpe.
 
Gibt es eigentlich zu diesem Beschluss irgendwelche Proteste seitens der Querdenker etc.? Persönlich finde ich das viel "gefährlicher", als alle Coronaverordnungen zusammen.
Nicht, dass ich da mitmachen würde. Jedoch ist das ja DIE offene Tür in den Privatbereich jeder Person, weshalb ich mit massiven Reaktionen aus diesen Kreisen rechnen würde. Scheinbar verstehen sie dass Ausmaß hierbei auch nicht.
 
Falls noch nicht erwähnt, der CCC hat zusammen mit Facebook und Google einen offenen Brief verfasst:

Der CCC wendet sich in dem gemeinsamen offenen Brief zusammen mit Facebook, Google sowie Verbänden und vielen privatsphärebewussten Dienstanbieterinnen und NGOs gegen diese Vorhaben und fordert: Sicherheit und Vertrauen online schützen – Gegen eine unbegrenzte Ausweitung von Überwachung und für den Schutz von Verschlüsselung
https://www.ccc.de/de/updates/2021/offener-brief-alle-gegen-noch-mehr-staatstrojaner


@MortalTeamwork
Du hast nicht zufällig Quer verfolgt? :D
Dazu gab es auch einen Repost bei Reddit, der allerdings vor kurzem gelöscht wurde.
 
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RichieRich schrieb:
Damit sollte die Frage beantwortet sein, auch wenn du das zuvor schon wusstest.
Nein, wusste ich wirklich nicht. Ich wüsste nämlich nicht, wieso man nicht auf Windows, (MS) Office, (MS) SQL Server und Skype verzichten können sollte?

Aber danke für die Antwort :)
 
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Freie Demokratien wählen früher oder später ihren eigenen Untergang. Manchmal schnell, meistens aber schleichend in Salamitaktik.
 
Capthowdy schrieb:
Der größte Witz ist dass einfach so Gesetzte beschlossen werden können, die offensichtlich verfassungswidrig sind. Das Verfassungskonformität nicht vorher geprüft werden muss, ist wirklich unglaublich! Alle Politiker die sich an sowas beteiligen sollte man für lange Zeit einsperren!


Was hast du an "ohne Tatverdacht" jetzt nicht verstanden?
Durch Ihren Kommentar bestätigen Sie ganz wunderbar meine Erstaunen über die zahlreiche Kritik am Gesetz und meine Meinung, dass sich viele der Kritiker (nicht alle!) nur unzureichend/einseitig informieren.

Außerdem zeigen Sie, dass Sie meinen Kommentar nicht verstanden haben, denn sonst wüssten Sie, dass der fehlende Tatverdacht (in Bezug auf eine Straftat) hier überhaupt nicht problematisch ist, weil dennoch hohe rechtliche Hürden für den Einsatz des Trojaners gesetzt werden. Nur weil kein Tatverdacht erforderlich ist, heißt es nicht, dass der Einsatz anlasslos erfolgen darf. Außerdem gibt es einen Richtervorbehalt.

grincat64 schrieb:
Das es vom Bundesverfassungsgericht kassiert werden wird, ist ziemlich klar und abzusehen.
Das es, solange bis es kassiert wird, so genutzt werden kann, ist in meinen Augen ein massiver Eingriff in unsere Demokratie und Betrug an unserer Demokratie.
Das sich unter solchen Umständen die Politiker über die Politikverdrossenheit wundern ist dann schon wieder grotesk, angesichts dieses Verhalten.
Wenn du das für dich so hinnehmen kannst und die Sache auch noch vor dir rechtfertigt, zeigt doch eigentlich nur, das du dich mit diesen Sachen noch niemals wirklich befasst hast, denn Jedem mit ausgeprägten Recht-/Unrecht-Empfinden stellen sich bei der Sache die Haare auf.
Unsere Politiker arbeiten seit Jahrzehnten daran den Bürger in unserem Lande gläsern zu machen.

Es ist schlimm das erwähnen zu müssen aber...

...ich komme aus dem Westen und fühle mich auf ungute Weise an anderes erinnert.
Da redet man derzeit massiv über "braune Gefahren" und läßt mal so ganz nebenbei die Stasi in Deutschland wieder zu. Seit Corona nehmen sich unsere gewählten Volksvertreter eine Menge Dinge und vor allem Rechte heraus. Mir mißhagt dieser Trend gewaltig.

Was nur wenn die Pandemie vorbei ist! Müssen dann zig Politiker zum Psychiater in Therapie, weil sie es vermissen werden das Volk zu reglementieren wo es weiterhin unnötig ist?
Da so quasi, von den anderen Medien, unbemerkt den Staats-Trojaner zu legitimieren ist in meinen Augen hinterhältig^10.
Ich bin mir ziemlich sicher, mich mit rechtlichen Problemstellungen umfangreicher befasst zu haben, als es bei Ihnen ganz offenkundig der Fall ist.
Wenn der juristische Dienst des Bundestages das Gesetz für nicht verfassungswidrig hält, kann es dennoch immer andere Parteien/Anwälte etc. geben, die das Gegenteil behaupten. Jeder hat letztlich die Möglichkeit gegen das Gesetz zu klagen. Dennoch ist es den Politikern, die ggf. auch für ein verfassungswidriges Gesetz gestimmt haben, eigentlich nicht vorzuwerfen, wenn Sie sich bei Ihrer Entscheidung auf die Einschätzung des juristischen Dienstes verlassen haben. Immerhin sollten dort Staatsrechtler/Juristen sitzen, die u.a. für die Beurteilung der Verfassungsmäßigkeit bezahlt werden. Es ist aufgrund des Umfanges der rechtlichen Materie und den insgesamt betroffenen Rechtsgütern wohl nicht einmal dem juristischen Dienst vorzuwerfen, wenn er ein Gesetz zu Unrecht als verfassungskonform einstuft. Politiker können zunächst in jedem Fall mit Recht auf das Urteil des juristischen Dienstes vertrauen (dürfen), auch wenn in Einzelfällen Gesetze oder Paragraphen wieder "gekippt" werden.

Es gibt genug Beispiele, bei denen lange gültige Gesetze/Regelungen als unrechtmäßig verworfen wurden (kürzlich z.B. die Besteuerung von Renten, allerdings für jüngere Jahrgänge). Das hat dann meist seinen Grund darin, dass die entsprechende Rechtsmaterie nicht ganz so einfach zu durchschauen ist, wie juristische Laien (wie es im Forum wahrscheinlich alle sind) es denken. Das ist ein ganz normaler Prozess und schon immer in der Geschichte der Bundesrepublik so gewesen.
Solavidos schrieb:
Ich zitiere mal:

Greift der Staat für die Quellen-TKÜ auf Schwachstellen zu, zu denen die Hersteller noch keine Fehlerbehebung anbieten (sog. „Zero-Day-Exploits“[19]), gerät er in eine Zwickmühle:[20] Die Sicherheitsbehörden entwickeln dann ein ermittlungstaktisches Interesse daran, dass der Zeitraum zwischen Entdeckung der Schwachstelle und Fehlerbehebung lange währt.[21] Das GG verpflichtet den Staat jedoch dazu, die Bürger im Rahmen des Möglichen vor den Risiken zu schützen, die mit der Nutzung sensibler technischer Systeme einhergehen; er ist insbes. im Grundsatz dazu angehalten, die Vulnerabilität der IT-Geräte nicht gegen die Bürger selbst zu richten.[22] Nutzt der Staat bislang unentdeckte Sicherheitslücken gezielt aus, um eine Quellen-TKÜ einzuleiten, gefährdet er zwangsläufig zugleich die IT-Sicherheit aller Bürger,[23] um gegen einige wenige verdächtige Personen effektiv ermitteln zu können.[24]
https://netzpolitik.org/2021/catch-...tionsueberwachung-zwischen-recht-und-technik/

oder:

Verfassungswidrig und schädlich für innere Sicherheit​


Viele Sachverständige und Jurist:innen schätzen die Quellen-TKÜ als verfassungswidrig ein, da sie weit in die Grundrechte eingreift. Die Gesellschaft für Freiheitsrechte erwägt, gegen die Regelung zu klagen. Gegen andere Gesetze, die den Einsatz von Staatstrojanern erlauben, laufen bereits Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht.
Auch die Organisation Reporter ohne Grenzen kündigte gestern an, mit dem Berliner Rechtsanwalt Prof. Niko Härting Verfassungsbeschwerde einzulegen. Sie sieht die Pressefreiheit und den digitalen Quellenschutz durch das Gesetz bedroht. „Einen so massiven Angriff auf die Vertraulichkeit journalistischer Recherchen und die Anonymität von Quellen dürfen wir nicht hinnehmen“, so Geschäftsführer Christian Mihr.

https://netzpolitik.org/2021/verfas...ojaner-fuer-geheimdienste-und-vor-straftaten/
In der Tat steckt der Staat in einer Zwickmühle, ja. Das ist aber in vielen Bereichen der Fall. Beispiel: Möchte man verdeckte Ermittler einsetzen, werden diese nicht selten aufgefordert, sich straffällig zu verhalten. Tun die Ermittler das nicht, fliegen sie u.U. auf. Tun sie es, handeln sie in der Regel rechtswidrig, u.U. sind dann auch Beweise nicht zu gebrauchen.

Ich kann für mich damit sehr gut damit leben, wenn das Gesetz hilft, bedeutende Rechtsgüter zu schützen. Ich gebe zu, der gefahrenabwehrende Einsatz des Staatstrojaners ist ein wenig abstrakt, dennoch scheint es Bedarf zu geben.
Als Beispiel kann ich mir hier sehr gut Personen vorstellen, die in einschlägigen Foren sehr viel Wissen über Websites aus dem Bereich der Kinderpornographie zeigen, gegen die aber dennoch aufgrund der Formulierungen kein ausreichender Tatverdacht begründet werden kann. Ich finde es persönlich und moralisch sehr legitim, gegen solche Personen gefahrenabwehrend (präventiv) tätig zu werden und mithilfe des Staatstrojaners dort einzuschreiten.

Es mag Menschen geben, die das anders sehen, aber auch der eigene Computer ist kein rechtsfreier Raum. Und das schon gar nicht, wenn andere Menschen hierdurch gefährdet werden.
 
Bright0001 schrieb:
Der Weg zur Hölle ist mit guten Vorsätzen gepflastert. Der Weg zur Überwachung nicht weniger, oder wie verkaufen das die Chinesen?


Selbstverständlich. Rechte sind nur so weit wert, wie sie beachtet werden.


könnten. Wichtiger Unterschied. Werden sie in 99% der Fälle nicht, aber sie könnten ja.


Zugegeben habe ich nicht die vollen 16 Seiten gelesen, aber alleine der Titel lautet "Einsatz ohne konkreten Tatverdacht". Ob da ein Richter "ohne Tatverdacht" nen Stempel drauf drückt oder nicht, ist am Ende auch wumpe.
Vorverurteilungen sind immer falsch. Informieren Sie sich erst einmal, denn Ihre Rechte werden ja beachtet. Der Einsatz des Trojaners erfolgt ja nur dann, wenn bedeutende Rechtsgüter (ergo die Rechte anderer Menschen) gefährdet sind und ein Richter dem Einsatz zustimmt. Wenn Sie Ihre Rechte höher einschätzen als die anderer Menschen, kann Ihnen hier sowieso keiner helfen.

Woher nehmen Sie die 99%? Solcher unsinnigen Schätzungen interessieren sind weder argumentativ noch realistisch. Ich persönlich vermute, dass der Tojaner, sofern er zur Gewinnung von Informationen führt, eine brauchbare "Erfolgsquote" haben wird, eben weil es einen Richtervorbehalt gibt und dieser mit Sicherheit sehr genau prüft, ob der Einsatz Sinn macht. Da wir von bedeutenden Rechtsgütern reden (Leib, Leben etc.) ist auch eine brauchbare Erfolgsquote meiner Meinung nach ein Gewinn.

Was Ihren Hinweis auf den fehlenden Tatverdacht angeht lässt sich sehr gut erkennen, dass Sie weder meine Ausführungen verstanden haben noch sich einigermaßen gut informiert haben. Der fehlende Tatverdacht bezieht sich auf Straftaten, es gibt mit Sicherheit aber auch Fälle, in denen Personen im Internet Inhalte von sich geben, die zwar nicht auf eine Straftat dieser Person schließen lassen, aber ein Interesse der Polizei begründen, hier tätig zu werden. Dies dürfte beispielsweise im Bereich der Kinderpornographie öfter der Fall sein (s. meinen Beitrag oben).
 
blackdust schrieb:
Ich kann für mich damit sehr gut damit leben, wenn das Gesetz hilft, bedeutende Rechtsgüter zu schützen. Ich gebe zu, der gefahrenabwehrende Einsatz des Staatstrojaners ist ein wenig abstrakt, dennoch scheint es Bedarf zu geben.
Als Beispiel kann ich mir hier sehr gut Personen vorstellen, die in einschlägigen Foren sehr viel Wissen über Websites aus dem Bereich der Kinderpornographie zeigen, gegen die aber dennoch aufgrund der Formulierungen kein ausreichender Tatverdacht begründet werden kann. Ich finde es persönlich und moralisch sehr legitim, gegen solche Personen gefahrenabwehrend (präventiv) tätig zu werden und mithilfe des Staatstrojaners dort einzuschreiten.
Egal ob man die Einschätzung jetzt teilt oder nicht (eventuell eine geringste Anzahl an Kriminellen mehr fassen, dafür die gesamte Weltbevölkerung gefährden, weil man Sicherheitslücken verschweigt - gehts noch?), die Grund-Annahme ist nach bisherigem Erfahrungsstand schlicht falsch: Dass der Einsatz des Trojaners eine wirksame Methode ist. Das haben bisher alle Auswertungen, die ich gesehen habe, verneint.
 
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blackdust schrieb:
Durch Ihren Kommentar bestätigen Sie ganz wunderbar meine Erstaunen über die zahlreiche Kritik am Gesetz und meine Meinung, dass sich viele der Kritiker (nicht alle!) nur unzureichend/einseitig informieren.

Durch Ihren Kommentar bin ich ebenfalls erstaunt. Viele Sachverständige und Jurist:innen schätzen die Quellen-TKÜ als verfassungswidrig ein, da sie weit in die Grundrechte eingreift.
Außerdem zeigen Sie, dass Sie meinen Kommentar ebenfalls nicht verstanden haben, denn sonst wüssten Sie, dass ich mich zum fehlenden Tatverdacht nicht geäußert habe.


blackdust schrieb:
Ich bin mir ziemlich sicher, mich mit rechtlichen Problemstellungen umfangreicher befasst zu haben, als es bei Ihnen ganz offenkundig der Fall ist.
Im Gegensatz zu Ihnen maße ich mir nicht das zu beurteilen und mich über Expert:innen zu stellen.
Frank Kuhn hat an der Goethe-Universität Frankfurt Politikwissenschaften und Strafrecht studiert. In seiner Bachelorarbeit hat er sich mit den Auswirkungen von Staatstrojanern auf die Innere Sicherheit befasst.
Zitat:
Nur weil Quellen-TKÜ und ODS geeignet sind, die Innere Sicherheit positiv zu beeinflussen, sagt dies jedoch noch nichts über die Notwendigkeit der Maßnahmen für eine positive Be-einflussung der Inneren Sicherheit aus
https://cdn.netzpolitik.org/wp-uplo...et-Spionagesoftware-die-Innere-Sicherheit.pdf

blackdust schrieb:
Es mag Menschen geben, die das anders sehen, aber auch der eigene Computer ist kein rechtsfreier Raum. Und das schon gar nicht, wenn andere Menschen hierdurch gefährdet werden.
Da bin ich völlig bei Ihnen. Abschließend möchte ich noch sagen, dass ich hier im Forum nicht diskutieren wollte. Es war lediglich meine Intension ein paar zusätzliche unabhängige Quellen zu der Thematik zu posten.
 
AGB-Leser schrieb:
Vor ein paar Jahren hätte sich die Regierung das noch nicht getraut…
Vor ein paar Jahren hatte die Regierung noch nicht das Verständnis der technischen Möglichkeiten. Naja haben sie auch heute noch nicht, aber dafür gibt es ja unabhängige Experten. Wenn es irgendwas cooles Neues gibt werden die schon jaulen.
 
In der Tat steckt der Staat in einer Zwickmühle, ja. Das ist aber in vielen Bereichen der Fall. Beispiel: Möchte man verdeckte Ermittler einsetzen, werden diese nicht selten aufgefordert, sich straffällig zu verhalten. Tun die Ermittler das nicht, fliegen sie u.U. auf. Tun sie es, handeln sie in der Regel rechtswidrig, u.U. sind dann auch Beweise nicht zu gebrauchen.
Der Vergleich hinkt. Es geht hier um Verhältnismäßigkeit. Wissen Sie wie groß der Schaden ist wenn ein Sicherheitsdienst auf einer Sicherheitslücke einer populären Software sitzt ohne diese Lücke dem Hersteller zum Patchen zu melden?
"Aber die Kinder!" ist das Totschlagargument das ich von Ihnen bereits riechen kann.

"mit konkretem Tatverdacht mit Richterbeschluss" war es gestern, "ohne Tatverdacht aber mit Richtervorbehalt" ist es heute, "Gefahr im Verzug mit nachträglicher Benachrichtigung" ist es vielleicht morgen.

Ihre "rechtliche Sachverhalte sind ganz schön kompliziert; ich weiß es!" ist im Übrigen recht kurzsichtig, denn wenn die Feststellung der Rechtmäßigkeit dermaßen kompliziert und im vorherrschenden Fall dermaßen kontrovers ist, sollte das BVG vielleicht früher statt später im Nachgang angerufen werden.
Schön dass sich die Politiker die Hände durch den juristischen Dienst des Bundestages reinwaschen können, aber der stellt nicht die Verfassungsgemäßheit fest.
 
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Gortha schrieb:
Wie will eine Bundesbehörde oder ein ISP das machen, ohne das Microdoof da mit im Boot ist?
Da bin ich auch mal gespannt. Der ISP kann natürlich sehr einfach schadhafte Pakete in Richtung Client schicken. Nur wie du schon sagst, in irgendeiner Weise müssen die auch angenommen werden. Da muss mMn gar nicht primär Microsoft mitmachen. Apple oder Google sind da viel interessanter, weil man dann das Smartphone anzapfen kann. Wie mans auch drehen und wenden mag, das ganze benötigt ein Einfallstor bei dem Größen wie MS, Google oder Apple mit machen müssen.
 
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Termy schrieb:
Egal ob man die Einschätzung jetzt teilt oder nicht (eventuell eine geringste Anzahl an Kriminellen mehr fassen, dafür die gesamte Weltbevölkerung gefährden, weil man Sicherheitslücken verschweigt - gehts noch?), die Grund-Annahme ist nach bisherigem Erfahrungsstand schlicht falsch: Dass der Einsatz des Trojaners eine wirksame Methode ist. Das haben bisher alle Auswertungen, die ich gesehen habe, verneint.
Die gesamte Weltbevölkerung gefährden? Naja.... Die bisherigen Statistiken können hier jedenfalls nicht greifen (dennoch hätte ich gerne mal eine Quelle, denn "wirksam" ist doch recht subjektiv), denn es geht ja gerade -vorrangig- nicht um das Fassen von Kriminellen sondern um die GEFAHRENABWEHR (Prävention). Insofern wird den Behörden hier eine noch breitere Einsatzmöglichkeit eingeräumt. Leider gibt es im Internet aber auch viele Hinweise darauf, wie man den Trojaner ausschaltet. Letztlich wird dadurch dann auch Kriminellen geholfen.
 
Solavidos schrieb:
(...)
Außerdem zeigen Sie, dass Sie meinen Kommentar ebenfalls nicht verstanden haben, denn sonst wüssten Sie, dass ich mich zum fehlenden Tatverdacht nicht geäußert habe.
Wenn Sie den Bezug aus meinen entsprechenden Kommentar lesen würden, würden Sie sehen, dass ich mich auf "Capthowdy" beziehe, nicht auf Sie. Insofern verwundert es, dass Sie sich angesprochen fühlen.
Solavidos schrieb:
Im Gegensatz zu Ihnen maße ich mir nicht das zu beurteilen und mich über Expert:innen zu stellen.
Frank Kuhn hat an der Goethe-Universität Frankfurt Politikwissenschaften und Strafrecht studiert. In seiner Bachelorarbeit hat er sich mit den Auswirkungen von Staatstrojanern auf die Innere Sicherheit befasst.
Zitat:
Nur weil Quellen-TKÜ und ODS geeignet sind, die Innere Sicherheit positiv zu beeinflussen, sagt dies jedoch noch nichts über die Notwendigkeit der Maßnahmen für eine positive Be-einflussung der Inneren Sicherheit aus
https://cdn.netzpolitik.org/wp-uplo...et-Spionagesoftware-die-Innere-Sicherheit.pdf
Auch hier habe ich mich auf keinen Kommentar von Ihnen bezogen, meine Aussage bezog sich auf den weniger sinnreichen Beitrag von "grincat64".
 
Ich hab mal eine Frage an euch, vielleicht weiß das ja wer. Wenn man eine VPN Verbindung per Wireguard und Killswitch auf dem Rechner hat (in dem Fall MacOS). Auf der Playstation ist allerdings kein VPN. Wenn der Trojaner dann auf der Playstation drauf kommt, kann er innerhalb des lokalen Netzwerkes Daten abgreifen die vom Macbook kommen?
Dort sind die Daten dann ja unverschlüsselt und es wäre rein theoretisch möglich?
 
blackdust schrieb:
Vorverurteilungen sind immer falsch
Nein, sind sie nicht. Wenn die Bundesregierung mit einem Gesetzesentwurf kommt, wo man "die Schlimmsten der Schlimmsten" hinrichten darf, dann bedarf es keinerlei inhaltlicher Prüfung meinerseits. Die Menschenwürde ist unantastbar; was bräuchte ich da noch groß an Argumenten bringen?

blackdust schrieb:
Wir sind hier alle (zumindest die meisten) in einem freundschaftlichem Gusto unterwegs; "Duzen" ist also völlig angebracht. :schluck:

blackdust schrieb:
Wenn Sie Ihre Rechte höher einschätzen als die anderer Menschen, kann Ihnen hier sowieso keiner helfen.
Das Gegenteil ist der Fall; Allein die Tatsache, dass ich einem Pädophilen/Vergewaltiger/Mörder/Etc. das Recht zugestehe, bei einem Verhör nicht bis aufs übelste misshandelt zu werden (obwohl das eigene Gerechtigkeitsempfinden manchmal danach verlangt), sagt mir, dass ich eigentlich gut geerdet bin.

blackdust schrieb:
Woher nehmen Sie die 99%? Solcher unsinnigen Schätzungen interessieren sind weder argumentativ noch realistisch.
Letztens erst ne News.

blackdust schrieb:
aber ein Interesse der Polizei begründen, hier tätig zu werden. Dies dürfte beispielsweise im Bereich der Kinderpornographie öfter der Fall sein (s. meinen Beitrag oben).
"Ohne konkreten Tatverdacht" ist ein Freifahrtschein. Es braucht buchstäblich nichts, als ein Bauchgefühl um jemanden zu überwachen; Oder umgekehrt nicht mehr, als eine unsaubere Beziehungskriese, um diese "Macht" auszunutzen.

Bei Staatsgewalt sollte immer gelten: Soviel wie nötig, so wenig wie möglich.
 
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Solavidos schrieb:
Da bin ich völlig bei Ihnen. Abschließend möchte ich noch sagen, dass ich hier im Forum nicht diskutieren wollte. Es war lediglich meine Intension ein paar zusätzliche unabhängige Quellen zu der Thematik zu posten.
Intention*=Ziel
https://neueswort.de/intension/
 
Poati schrieb:
Da bin ich auch mal gespannt. Der ISP kann natürlich sehr einfach schadhafte Pakete in Richtung Client schicken. Nur wie du schon sagst, in irgendeiner Weise müssen die auch angenommen werden. Da muss mMn gar nicht primär Microsoft mitmachen. Apple oder Google sind da viel interessanter, weil man dann das Smartphone anzapfen kann. Wie mans auch drehen und wenden mag, das ganze benötigt ein Einfallstor bei dem Größen wie MS, Google oder Apple mit machen müssen.
Da braucht man kein Microsoft für. Dein Rechner fordert ein Paket an und bekommt es geliefert. Die Prüfsumme wird von der Behörde ja gleich mit dazu gepackt und fertig. Bei Appaktualisierungen genauso. Und wenn, ist es doch ziemlich einfach, die großen Anbieter zum mitmachen zu "überreden". Ist ja schließlich Gesetz
 
Zuletzt bearbeitet: (Ergänzung)
AGB-Leser schrieb:
Da braucht man kein Microsoft für. Dein Rechner fordert ein Paket an und bekommt es geliefert. Die Prüfsumme wird von der Behörde ja gleich mit dazu gepackt und fertig. Bei Appaktualisierungen genauso.

Das wird so einfach schlicht nicht funktionieren. Falls doch, ich bin gespannt. Du kannst nicht einfach eine APK manipulieren und zum Gerät schicken und das fällt nicht auf.
 
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