News Bundesrat: Schadensersatz bei zu langsamem Internet

Ich nenne sie Telefail weil sie seit ca 2 jahren "techniker" aka service typen schicken und niemals richtige "Techniker" die mal diese leitung fixen ... Ich wohne keine 20 meter weg vom verteiler und jedes mal heißt es "alles ist gut und alles passt so, es gibt keine störungen"

Ich habe atm leider LTE so ein mix aus DSL/masten und jedesmal höre ich "über 90% vom masten sind besetz" also das heißt ich bekomme nur über DSL internet und da auch nur mit viel glück :) ihre mitarbeiter haben auch eine Fragwürdige Intelligenz und verstehen zum teil Nichtmal einfachste fragen.
 
Hayda Ministral schrieb:
Darum geht es also? Ok. Aber wer macht das denn bitte? Bitte Beispiel. Danke.
Ergänzung ()
Lies doch mal die Beiträge hier. Gibt einige hier, die solche Erfahrungen gemacht haben. In meiner letzten WG haben wir auch eine Leitung mit 16 Mbit bestellt. Angekommen sind am Ende knapp nicht mal 10 Mbit. Das hat natürlich ausgereicht für Zocken und Surfen, aber dennoch hatten wir vor Vertragsabschluss keine Vergleichsmöglichkeit bzw. realistische Angaben vom Provider, wie die tatsächliche Bandbreite ausfällt.

Reicht dir das als Beispiel?
 
storkstork schrieb:
Lies doch mal die Beiträge hier.

Hab ich getan. Du auch?

Es geht nur darum, dass es Betrug ist, eine (bis zu) 100 Mbit Leitung zu verkaufen, wenn am Ende 10 Mbit rauskommen.

Gibt einige hier, die solche Erfahrungen gemacht haben. In meiner letzten WG haben wir auch eine Leitung mit 16 Mbit bestellt.

Vielleicht hast Du aber auch gelesen und Dir ist nur der Unterschied zwischen 100 Mbit und 16 Mbit nicht klar?

16 Mbit ist der kleinste DSL-Tarif der von Telekom derzeit angeboten wird. Telekom kann keinen kleineren Tarif anbieten (im Sinne von "der ist nicht im System hinterlegt", technisch möglich wäre es natürlich). Einen 100 Mbit Tarif mit 10 Mbit ausgeliefert wiederum bietet Telekom für DSL gar nicht erst an. Ich kenne das aber nur von Telekom, daher meine Frage: Wer macht denn sowas, 100 Mbit anbieten und nur 10 ausliefern? Ich erneuere die Frage und bitte erneut DICH um ein Beispiel.
 
Habe neulich eine Werbung aus unserem Nachbarland Polen gesehen. Dort bietet man 1 Gbit Internet für den privaten Haushalt für umgerechnet ca. 25 Euro im Monat. Da ist nix mit „bis zu“

Wenn Lobbyismus den Fortschritt verhindert, sollte man sich so seine Gedanken machen.
 
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Dann lies mal die AGBs dazu. Den Zweck von Werbung kennst Du, oder?
 
Hayda Ministral schrieb:
Hab ich getan. Du auch?

Es geht nur darum, dass es Betrug ist, eine (bis zu) 100 Mbit Leitung zu verkaufen, wenn am Ende 10 Mbit rauskommen.

Vielleicht hast Du aber auch gelesen und Dir ist nur der Unterschied zwischen 100 Mbit und 16 Mbit nicht klar?

16 Mbit ist der kleinste DSL-Tarif der von Telekom derzeit angeboten wird. Telekom kann keinen kleineren Tarif anbieten (im Sinne von "der ist nicht im System hinterlegt", technisch möglich wäre es natürlich). Einen 100 Mbit Tarif mit 10 Mbit ausgeliefert wiederum bietet Telekom für DSL gar nicht erst an. Ich kenne das aber nur von Telekom, daher meine Frage: Wer macht denn sowas, 100 Mbit anbieten und nur 10 ausliefern? Ich erneuere die Frage und bitte erneut DICH um ein Beispiel.
Was hat denn das eine mit dem anderen zu tun? Es geht mir doch gar nicht darum, dass ein kleinerer Tarif als 16 Mbit angeboten werden. Ich fände es nur ganz toll, wenn man eine Möglichkeit hat die tatsächlich anliegende Bandbreite am Anschluss beim Provider testen testen oder einsehen kann. 10 von 16 Mbit sind gerade mal 63 Prozent. Jetzt können wir uns natürlich streiten, ab wie viel Prozent Abweichung man noch sagen darf "bis zu".

Das war ja auch nur ein Beispiel. Extreme Abweichungen nach oben oder unten wird es immer geben. Aber man sollte doch zumindest einen Toleranzbereich angeben, den man auf jeden Fall einhalten sollte.

Stell dir vor dein Arbeitgeber würde dir bis zu 5000 Euro im Monat bezahlen und am Ende bekommst du 4000 auf dein Konto. Das sind immerhin 80 Prozent. Wärst du zufrieden?

Ich denke schon, dass man vom Provider vor Vertragsabschluss eine genaue Angabe fordern kann, wie viel Durchsatz man für sein Geld bekommt. Das ist meine Meinung. Ob die bisherige Vorgehensweise nun Betrug ist, oder eine akzeptable Marketingstrategie oder sonstwas, da kann man sich streiten und das kann jeder für sich selbst definieren, solange es keine gesetzliche Regelung dazu gibt ist das wohl alles relativ ;)
 
storkstork schrieb:
Aber man sollte doch zumindest einen Toleranzbereich angeben, den man auf jeden Fall einhalten sollte.

Genau das macht Telekom bei allen Tarifen mit Ausnahme des kleinsten DSL-Tarifs. Im von Dir ursprünglich angebrachten Beispiel des 100 Mbit Tarifs geht der Toleranzbereich runter bis 53 Mbit. Erhältst Du dort weniger als 53 Mbit und meldest das als Störung dann wird Telekom das ihre tun um die Störung zu beseitigen. Das kann ich aus eigener Erfahrung bestätigen, ich hatte nach dem Einschalten von Vectoring und Umschalten auf 100 Mbit hier den Fall. Das wurde durch Technikerbesuch und Leitungsumschaltungen behoben.

Ich frage nun zum dritten mal nach einem Beispiel wo 100 Mbit angeboten wurden und nur 10 Mbit ankamen. Kommt da noch was von Dir oder war das Beispiel frei aus den Fingern erfunden um Stimmung zu machen?
 
brainDotExe schrieb:
Was soll an meiner Aussage Blödsinn sein?
100 fach überbucht wäre 100 * 1GBit/s Anschlüsse bei 1GBit/s Backbone zu verkaufen.
Oder 1000 * 100MBit/s Anschlüsse bei 1GBit/s Backbone.


Trotzdem wird auch hier überbucht. Die Anbindung wird nicht aufgerüstet, nur weil 10 100MBit/s VDSL Anschlüsse geschaltet wurden. Die Auslastung der DSLAM Anbindung wird permanent überwacht und bei Bedarf wird die Anbindung schrittweise auf 2 * 1GBit/s und 10GBit/s erhöht.

Im Normalfall sind es aber heutzutage noch 1GBit/s bei DSLAMs der Telekom, die reichen aktuell noch aus.


Wird zumindest bei der Telekom in der Auftragsbestätigung als Vertragsbestandteil genannt.


Es können keine Bandbreiten zu allen möglichen Zielen im Internet garantiert werden.
In keinem Vertrag wird stehen, dass du mit bis zu 16MBit/s von YouTube laden kannst.


Das ist der Punkt, den viele falsch verstehen.
Die Leistung ist nicht 16MBit/s sondern der Anschluss.
Die Kosten für die Bandbreite sind verschwindend gering.

Beispiel Milchmädchenrechnung:
Der Telefonanschluss Call Comfort kostet 30,94€ monatlich.
Magenta Zuhause S 34,95€ monatlich.
Also 4,01€ Aufpreis für die 16MBit/s.

Die Betriebskosten für den Anbieter sind das Entscheidende. Diese sind bei DSL Light Anschlüssen in der Regel sogar höher als bei Anschlüssen mit Vollsync, da längere Leitung = fehleranfälliger.
Du hast mich nicht verstanden. Übrrbuchung ist völlig normal, was jedoch nicht normal ist, ist das nicht rechtzeitige ausbauen der Kapazitäten, insofern die Anbindungen zu 1000% dicht sind.
 
Julz2k schrieb:
Du hast mich nicht verstanden. Übrrbuchung ist völlig normal, was jedoch nicht normal ist, ist das nicht rechtzeitige ausbauen der Kapazitäten, insofern die Anbindungen zu 1000% dicht sind.
Das habe ich doch so gemeint.
Eine gesunde Überbuchung ist in Ordnung.
 
Leli196 schrieb:
Warum sollte der Provider das nicht tun können?
dein Energie Versorgungs Unternehmen darf dir den Strom Anschluss auch nicht kündigen. Strom, Wasser und Telefon müssen verpflichtend geliefert werden. Eine Mindestgeschwindigkeit für Internet sollte mittlerweile auch so einen Status haben.
 
SavageSkull schrieb:
Strom, Wasser und Telefon müssen verpflichtend geliefert werden. Eine Mindestgeschwindigkeit für Internet sollte mittlerweile auch so einen Status haben.
Ein analoger Telefonanschluss, an welchem die Verwendung eines 56k Modems möglich ist, erfüllt die Grundversorgung.
Eine Änderungskündigung in einen solchen Anschluss ist problemlos von Seiten des Anbieters möglich.

Außerdem besteht die Verpflichtung nur, wenn kein anderer Anbieter die Leistung bereitstellen kann.
 
Das freut mich doch. So als Kunden.

Wäre bei sowas an den Verlustzahlen bei z.B. Unitischmedia interessiert.
 
Ob dich das als Kunden immer noch freut, wenn dir der Provider lieber kündigt als irgendwelche Strafen zu zahlen?
 
kündigen ist schön und gut uns sollte man in so einem fall tun - vorausgesetzt dass man überhaupt alternetiven hat zu denen man wechseln kann...
 
bender_ schrieb:
Ist es bereits. Seit 2017 sind Provider verpflichtet in einem einfachen, übersichtlichen und vergleichbaren Papier - genannt Produktinformationsblatt - die wesentlichen Leistungen auszuweisen. Werden diese unter festgelegten Kriterien nicht erreicht besteht Sonderkündigungsrecht.
[...]
Eine Portion Realismus würde einigen hier ganz gut tun...
Ich empfinde deine Aussage bzw. deinen Glauben an Transparenz realitätsfern. Das Produktinformationsblatt ist ein Witz! Es hat nichts mit SLA zu tun und schon gar nicht lässt sich daraus ein Sonderkündigungsrecht ableiten.
Denn die TKTransparenzV gibt keinerlei (wirklich gar keine) Vorgaben wie die im Produktinformationsblatt genannten Leistungsparameter erhoben werden sollen. Dagegen ist selbst der Fahrzyklus der Abgasmessung ein Meilenstein. Noch nennt es überhaupt die für einen Netzzugang relevanten QoS-Parameter (es nennt lediglich Down-/Upload ohne jegliche Definition). Das ist vergleichbar mit einer Verbrauchsangabe im Abgastest komplett ohne vorgegebenen Fahrzyklus. Logischerweise würde der Test dann bergab ohne Klima und Licht durchgeführt.

Solche Probleme gibt es wenn untätige Behörden die Lösungen von Lobbyisten entwickeln lassen. Wünschte es gäbe mal einen kritischen Artikel hier der u.a. das Produktinformationsblatt durchleuchtet. Dann würde auch jeder verstehen warum die ursprünglich von der Politik verkauften Verbraucherrechte am Ende gar dem Verbraucher mehr schaden als nützen.
 
Dodo Bello schrieb:
Denn die TKTransparenzV gibt keinerlei (wirklich gar keine) Vorgaben wie die im Produktinformationsblatt genannten Leistungsparameter erhoben werden sollen.
Abgeleitet aus der entsprechenden EU Verordnung durch die Bundesnetzagentur eben schon:
Laut EU-Verordnung erfüllt ein Anbieter seinen Vertrag nicht, wenn „eine erhebliche, kontinuierliche oder regelmäßig wiederkehrende Abweichung bei der Geschwindigkeit“ vorliegt. Was genau das bedeuten soll, hat die Bundesnetzagentur im vergangenen Sommer konkretisiert. Nachbessern müsse ein Anbieter, wenn:

• nicht an mindestens zwei Messtagen jeweils mindestens einmal 90 Prozent der vertraglich vereinbarten maximalen Geschwindigkeit erreicht wird
• die normalerweise zur Verfügung stehende Geschwindigkeit nicht in 90 Prozent der Messungen erreicht wird
• die vertraglich vereinbarte minimale Geschwindigkeit an mindestens zwei Messtagen jeweils unterschritten wird.

Treffen eine oder mehr Aussagen zu, ist die Leistung des Internetanbieters nicht vertragsgemäß. Für die Messung fordert die Bundesnetzagentur aber etwas Einsatz, der für Laien aufwändig und kompliziert ist: Es müssen mindestens 20 Messungen über zwei Tage hinweg erfolgen, je mindestens zehn Messungen pro Tag. Außerdem muss die Messung mit einem Computer erfolgen, der per LAN-Kabel mit dem Router verbunden ist. Als Messwerkzeug komme der Onlinetest auf „breitbandmessung.de“ zum Einsatz.
Quelle: https://www.morgenpost.de/web-wisse...-tun-wenn-das-Internet-zur-Schnecke-wird.html

Ich behaupte nicht, dass es durchaus kundenfreundlicher gestaltet werden könnte. Dass ein Provider einen umfangreichen Beweis für die Nichteinhaltung des Vertrags sehen möchte, finde ich jedoch ebenso verständlich.
 
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Hayda Ministral schrieb:
Ich frage nun zum dritten mal nach einem Beispiel wo 100 Mbit angeboten wurden und nur 10 Mbit ankamen. Kommt da noch was von Dir oder war das Beispiel frei aus den Fingern erfunden um Stimmung zu machen?
Das war ein dummes fiktives Beispiel von mir, mit völlig aus der Luft gegriffenen Zahlen, ohne genauer drüber nachzudenken. Meinetwegen nimm die Prozentangabe aus dem Artikel [Laut der aktuellen Breitbandmessung müssen 28,4 Prozent der Nutzer mit deutlich langsameren Anschlüssen von unter 50 Prozent der gebuchten Leistung vorliebnehmen. ] Bist du jetzt zufrieden, du Erbsenzähler? :evillol: Ich hasse es, wenn Leute sich so an Beispielen und genauen Zahlen aufhängen. Das macht doch jede Diskussion sinnlos. Es ging mir doch nicht um konkrete Beispiele oder darum, ob es jetzt Doof ist, wenn man nur 49 % der Leistung erhält oder ob man sich erst bei 53 % ärgern darf. Es geht doch um den Grundsatz. Es freut mich, dass die Telekom dir weitergeholfen hat und du nun mit deiner Leistung zufrieden bist.

Ich habe mir das jetzt mal genauer angeschaut. Bei der Telekom steht im Informationsblatt zu den Tarifen eine minimale Leistung von immerhin über 50 % des gebuchten Tarifes.
Bei 1und1 sieht das ganz anders aus:
Informationsblatt 1und1 DSL 16
Hier sind es gerade mal 5 % minimale Leistung und das finde ich nicht so dolle.

Ich habe nirgends eine Funktion gefunden, wo ich an einem Standort sehe, wie viel Leistung auch ankommt im Durchschnitt. Man mann nur prüfen, ob ein gewisses Produkt generell verfügbar ist. Vielleicht gibt es das und ich habe es nicht gefunden? Ich fände es toll, wenn es so etwas geben würde.
 
Eins ist bei Mir sicher, den ISP anrufen und auf mehr Leistung pochen, werde Ich nicht machen. Ist ja die direkte "Einladung" dafür Mir den Zugang zu kündigen.
 
storkstork schrieb:
Hier sind es gerade mal 5 % minimale Leistung und das finde ich nicht so dolle.
Schöne Erfindung so ein Infoblatt, oder? Jetzt kannst Du schneller und einfacher entscheiden, mit wem Du einen Vertrag eingehst. Lass mich raten: Das 1&1 Angebot ist günstiger?
storkstork schrieb:
Ich habe nirgends eine Funktion gefunden, wo ich an einem Standort sehe, wie viel Leistung auch ankommt im Durchschnitt.
Wie soll das deiner Meinung gehen? Das ist von unzähligen Faktoren abhängig. Das technisch zu ermitteln ist schon aufwändig. Diese Werte dann noch rechtssicher zur Verfügung zu stellen nahezu unmöglich. Das alles um einen Durchschnittswert herauszufinden, der für den einzelnen kaum Aussagekraft hat. Am Ende hat der Provider den Kunden dann doch an der Strippe, weil er mit seinem 10 Jahre alten WLAN-g Stick nur 20MBit/s an seiner tollen neuen Fritzbox erreicht.
 
bender_ schrieb:
Wie soll das deiner Meinung gehen? Das ist von unzähligen Faktoren abhängig. Das technisch zu ermitteln ist schon aufwändig. Diese Werte dann noch rechtssicher zur Verfügung zu stellen nahezu unmöglich. Das alles um einen Durchschnittswert herauszufinden, der für den einzelnen kaum Aussagekraft hat. Am Ende hat der Provider den Kunden dann doch an der Strippe, weil er mit seinem 10 Jahre alten WLAN-g Stick nur 20MBit/s an seiner tollen neuen Fritzbox erreicht.
Die Anschlüsse sind ja in der Regel schon da. Vielleicht könnte man sie alle paar Stunden anpingen um ein Diagramm zum Tagesverlauf des Durchsatzes zu bekommen. Oder der Provider stellt ein Testmodul auf der Homepage zur Verfügung, womit der Kunde seinen Anschluss selbst testen kann, bevor er einen Tarif bestellt. So eine Art Speed-Test, bei dem die Leitung für die Testdauer freigeschlatet wird und danach wieder stillgelegt.

Ich kenne mich da nicht so genau aus. Wie werden die Leitungen normalerweise aufgeschaltet? Muss man da die Anschlüsse von Hand irgendwo in einem Verteilerkasten umstöpseln, oder passiert das am PC über eine Software-Lösung, per Fernwartung oder ähnliches?

In der Schweiz gibt es sowas: Karte
Hier kann man alle möglichen Filter setzen und sich über sehr vieles einen ganz guten Überblick verschaffen, nicht nur über Telekommunikationsanschlüsse...
 
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