News Bundesverfassungsgericht: Online-Durchsuchung in Bayern teils rechtswidrig

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heroesgaming schrieb:
Das ist richtig - sie werden nämlich dann verworfen, wenn sie nicht zulässig sind. Für diese Zulässigkeit gibt es aber klar definierte Kriterien, die jeder Anwalt kennen muss (weil sie im Jurastudium in den ersten zwei Semestern drankommen). Wenn es an der Zulässigkeit dennoch scheitert, liegt es zumeist an der klagenden Partei.

Wobei man für eine Verfassungbeschwerde keinen Anwalt braucht.
Die kann jeder Bürger selbst einreichen.
https://www.bundesverfassungsgerich...ngsbeschwerde/verfassungsbeschwerde_node.html

Allerdings ist dann natürlich die Gefahr für formale Fehler sehr hoch, was erklärt, dass über 95% abgelehnt werden. Nur 1,29 Prozent Erfolgsquote bei Verfassungsbeschwerden im Jahr 2021.
https://www.lto.de/recht/justiz/j/bverfg-2021-begruendungen-nichtannahmen-jahrestatistik-2021/
 
Zuletzt bearbeitet:
Teil des Bayrischen Verfassungsschutzgesetzes sagt schon alles aus, dabei beginnt die Die Nationalhymne der Bundesrepublik Deutschland mit "Einigkeit und Recht und Freiheit..." irgendwie ironisch ;)
 
heroesgaming schrieb:
Das ist richtig - sie werden nämlich dann verworfen, wenn sie nicht zulässig sind. Für diese Zulässigkeit gibt es aber klar definierte Kriterien, die jeder Anwalt kennen muss (weil sie im Jurastudium in den ersten zwei Semestern drankommen). Wenn es an der Zulässigkeit dennoch scheitert, liegt es zumeist an der klagenden Partei.
Anspruch und Wirklichkeit sind nur leider weit auseinander gegangen.
 
Quade schrieb:
Teil des Bayrischen Verfassungsschutzgesetzes sagt schon alles aus, dabei beginnt die Die Nationalhymne der Bundesrepublik Deutschland mit "Einigkeit und Recht und Freiheit..." irgendwie ironisch ;)
Inwiefern? Weil Bayern eine eigene Verfassung hat? Das trifft auf alle anderen Bundesländer auch zu. Ein Föderalstaat bedeutet noch nicht gleich einen Mangel an Einigkeit.
Hovac schrieb:
Anspruch und Wirklichkeit sind nur leider weit auseinander gegangen.
Das mag teilweise sein, wenn man aber bedenkt, dass jeder Bürger wegen jedem Kleinmist Verfassungsbeschwerde einreichen kann (und @DKK007 hat ganz recht, das geht auch ohne Anwalt und mithin ohne jede Fachkenntnis - allein wie oft sich Leute im Internet über Einschränkungen ihrer Meinungsfreiheit beschweren, ohne dass dies irgendeine Basis hätte und auf eine Weise, die deutlich macht, das schon die Grundprinzipien der Artikel 1-19 GG nicht im Ansatz verstanden werden, sollte dabei deutlich machen, was das in der Praxis bedeutet), muss das alles auch mit einer gewissen Restriktivität gehandhabt werden.
 
heroesgaming schrieb:
...
Das mag teilweise sein, wenn man aber bedenkt, dass jeder Bürger wegen jedem Kleinmist Verfassungsbeschwerde einreichen kann (und @DKK007 hat ganz recht, das geht auch ohne Anwalt und mithin ohne jede Fachkenntnis - allein wie oft sich Leute im Internet über Einschränkungen ihrer Meinungsfreiheit beschweren, ohne dass dies irgendeine Basis hätte und auf eine Weise, die deutlich macht, das schon die Grundprinzipien der Artikel 1-19 GG nicht im Ansatz verstanden werden, sollte dabei deutlich machen, was das in der Praxis bedeutet), muss das alles auch mit einer gewissen Restriktivität gehandhabt werden.
Es gibt aktuell z.B. 215 Verfassungsbeschwerden gegen die einrichtungsbezogene Impfpflicht, die ersten 172 sind abgelehnt worden, häufig gibt es dazu noch nicht einmal eine Begründung.

Bitte erzähle keine Märchen von Rechtsstaat und Demokratie.
 
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Reaktionen: downforze und VoAlgdH
@Hovac:

Allein diese Anzahl müsste dich ja eigentlich daran zweifeln lassen, dass jede einzelne dieser Beschwerden Sinn ergibt. Und genau das ist der Punkt: Vielfach ist das nicht der Fall.

Beispiel: Ich kann der Meinung sein, dass die von dir genannte einrichtungsbezogene Impfpflicht in Konflikt mit den Grundrechten aus dem Grundgesetz steht und dagegen eine Verfassungsbeschwerde einreichen. Wenn ich aber selbst nicht in einer Einrichtung arbeite, in der ich mich per Gesetz impfen lassen müsste, scheitert mein Vorgehen schon daran, denn man muss selbst, gegenwärtig und unmittelbar von der unterstellten vermeintlichen Grundrechtseinschränkung betroffen sein, um in dieser Klageart die Kriterien der Zulässigkeit zu erfüllen.

Von solchen Stolperdrähten gibt es mehr als einen. Und ganz ehrlich, bei einer ohnehin schon überlasteten Gerichtsbarkeit in jedem einzelnen Fall eine komplexe Begründung abzuliefern, warum eine Klage unzulässig ist, ist wenig praktikabel, wenn der Grund zumeist schlicht ist, dass Leute die rechtlichen Grundlagen nicht kennen oder ignorieren. Das BVerfGG beschreibt ausführlich, welche Kriterien erfüllt sein müssen, damit Klagen die Zulässigkeitsprüfung bestehen und in die Begründetheitsprüfung gelangen können.

Und Märchen von Rechtsstaat und Demokratie ... das muss ja wohl nicht weiter kommentiert werden. Vom Staat frustriert zu sein ist das eine, das sind wir alle zuweilen. Leute, die wirklich daran glauben, dass Deutschland keine Demokratie und kein Rechtsstaat sei, sind für eine wirkliche Diskussion dagegen meist ohnehin bereits verloren.
 
@heroesgaming
Ich kenne mich da durchaus etwas mit aus.
Es wird aber nicht besser, wenn man sieht wie sich die Fälle mittlerweile aus dem Dunstkreis heraus gecastet werden, um eben einen betroffenen Kläger zu haben.

Baer und Harbarth sind eine Katastrophe.

P.S. Regierung =/ Staat
 
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