News Bundesverfassungsgericht: Bund darf nur begrenzt auf Bestandsdaten zugreifen

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DoS007 schrieb:
Schön zu sehen, dass der Rechtsstaat noch funktioniert :).

Welchen Einfluss hat die Verfassungswidrigkeit auf bisher durchgeführte Maßnahmen? Keinen.

Zusätzlich darf man die verfassungswidrigen Gesetze trotzdem noch bis Ende 2021 anwenden.
 
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kiffmet schrieb:
Ist doch immer wieder etwas Schönes, wenn der Verfassungsgerichtshof dem Überwachungsfetischismus die Grenzen aufzeigt.
Das stimmt zwar, aber es wurde eigentlich nur gesagt, dass Gesetze geschaffen werden müssen:
News schrieb:
Das Telekommunikationsgesetz (TKG) und entsprechende Vorschriften in anderen Gesetzen müssen bis spätestens Ende 2021 vom Bund überarbeitet und umgesetzt werden. Solange bleiben die beanstandeten und verfassungswidrigen Regelungen in Kraft. Das Telekommunikationsgesetz (TKG) und entsprechende Vorschriften in anderen Gesetzen müssen bis spätestens Ende 2021 vom Bund überarbeitet und umgesetzt werden. Solange bleiben die beanstandeten und verfassungswidrigen Regelungen in Kraft.
Das ist auch pervers, weil man es duldet und einfach Gesetze geschaffen werden können, damit man tun kann was man will. Dann aber immer gegen Erdogan, Putin oder China schießen :rolleyes:
 
Solavidos schrieb:
Gesetze geschaffen werden können, damit man tun kann was man will
Dein Gedankengang ist nachvollziehbar, aber du hast einen kleinen Aspekt vergessen:

"Die angegriffenen Übermittlungsbefugnisse in § 113 TKG genügen in materieller Hinsicht nicht den verfassungsrechtlichen Anforderungen des allgemeinen Persönlichkeitsrechts aus Art. 2 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 1 Abs. 1 GG sowie des durch Art. 10 Abs. 1 GG gewährleisteten Telekommunikationsgeheimnisses."

Und da ist der Haken: am Grundgesetz lässt sich auch mit einem neuen Gesetz nicht so schnell etwas rütteln.

Was mich persönlich aber stört ist die Tatsache, das bis Ende 2021 die Gesetze einfach bestehen bleiben, da hätte ich mehr Nachdruck vom Bundesverfassungsgericht erwartet, das dem direkt Einhalt geboten wird.
 
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Da nichts weiter passiert, kann der Gesetzgeber offensichtlich die nächsten Jahrzehnte verfassungswidrig handeln. Da wird ein bisschen verändert und schon in 8 Jahren stellt das BVG fest, dass noch weiter verbessert werden muss. Beeindruckend, diese BRD.
 
lorpel schrieb:
Da nichts weiter passiert

Es wird weiterhin Kläger geben, so wie in diesem Fall. Damit wird sich das zuspitzen bzw. in letzter Instanz ändern (müssen).
 
mykoma schrieb:
Was mich persönlich aber stört ist die Tatsache, das bis Ende 2021 die Gesetze einfach bestehen bleiben, ...


Nein, das ist richtig. Die Verfassungsrichter müssen immer berücksichtigen, welche Auswirkungen eine gesetzte Frist haben. Ein fristloses Urteil gibt es fast nie (müsste glatt mal nachschauen, ob es das überhaupt mal gab), weil ein Staat immer Zeit benötigt, sich anzupassen.
Das gilt umgekehrt übrigens auch so, auch bei der Einführung eines Gesetzes wird ein Vorbereitungszeitraum berücksichtigt.

Allerdings streift Ihr Argument ein anderes Thema und da wäre ich dann bei Ihnen: unser Staat ist insgesamt nicht mehr kontinuierlich genug. Die Politik und damit die Gesetzgebung ist inzwischen so chaotisch geworden, dass die Institutionen sich kaum noch anpassen können. Schließlich muss für jedes neue Gesetz die Justiz geschult werden, Texte gedruckt werden, es braucht viele Gerichtsverfahren und Urteile bis die Grenzen und Grautöne eines neuen Rechtszustandes ausgelotet sind usw.
 
was viele auch verkennen: die anlasslose pauschalüberwachung hilft nicht verbrechen zu verhindern. wenn gegen jemanden schon ein anfangsverdacht besteht, kann er auch nach aktuell gültigem recht überwacht werden. die generelle überwachung kann allenfalls im nachgang, wenn ein verbrechen geschehen ist und die behörden den täter nicht auf dem schirm hatten die rückwirkenden ermittlungen erleichtern. ansonsten ist die überwachung aller bürger wenig begrüßenswert und imho zu recht verfassungsfeindlich. daher bin ich gegen eine generelle überwachung aller bürger.
 
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IHEA1234 schrieb:
Nein, das ist richtig. Die Verfassungsrichter müssen immer berücksichtigen, welche Auswirkungen eine gesetzte Frist haben. Ein fristloses Urteil gibt es fast nie (müsste glatt mal nachschauen, ob es das überhaupt mal gab), weil ein Staat immer Zeit benötigt, sich anzupassen.

Der 217 StGB wurde direkt vom BVerfG für nichtig erklärt und ist damit nicht mehr abwendbar. Das BVerfG ist das einzige Gericht, dass so etwas darf.
https://dejure.org/gesetze/StGB/217.html

Forum-Fraggle schrieb:
Also sind Beleidigungen und Drohungen durch Linksradikale und RAF-Sympathisanten ok, oder was? Da wird sich der Frankfurter ASTA aber freuen.

Das habe ich nicht gesagt.
Aber zeige mir Beispiele hier im Forum, oder in den Kommentarspalten der großen Tageszeitungen, dass dort solche Kommentare geschrieben werden.
Rechtsextreme Beiträge, die gegen Flüchtlinge, Ausländer oder eine angebliche "Merkel-Diktatur" hetzen sind dagegen alltäglich. Ganz zu schweigen vom mal mehr mal weniger versteckten Antisemitismus.
Auch islamistische Beiträge, also die dritte Säule des Extremismus, sind mir bisher noch nicht aufgefallen.
 
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SIR_Thomas_TMC schrieb:
Nein, so stimmt das nicht ganz. Das nachvollgende Zitat (abgesehen davon, dass 99% der beschlossen Gesetz eben verfassungsgemäß sind) macht den entscheidenden Unterschied!

Das stimmt vielleicht für Länder in denen du mit dem Rechtsweg diesbezüglich nichts erreichen kannst (vorzugsweise Diktaturen, oder als Demokratie getarnte Diktaturen), aber ganz sicher nicht für Deutschland.

Ich habe bewusst nicht das GG zitiert, also bitte dann auch keine Unterstellungen und Vermutungen tätigen.
"Aufhetzerisch"? Bestimmt nicht. Widerstand ist nicht, so wie Du vermutest, per Definition mit Gewalt verbunden. In einer funktionierenden Demokratie gibt es noch andere Wege, dafür müsste aber die Politkverdrossenheit welche die großen Koalitionen der letzten Jahrzehnte vorzüglich etabliert haben abnehmen.
Insofern ist Dein Post, solltest Du den meinen "Aufhetzerisch" intepretieren, schlichtweg verleumderisch.

An der Tatsache dass das BVerfG nur sehr weiche Daumenschrauben besitzt, kann jedoch keine Interpretation etwas ändern. Nicht nur dass wir nun schon einige Zeit mit einem verfassungswidrigen Gesetz leben mussten, wir werden es noch anderthalb Jahre tun müssen. Karlsruhe hat die letzten Jahre einige Gesetze gekippt und mehr als einmal hat sich nichts geändert, also haben die Richter die Frist verlängert. Meistens lange genug bis Deutschland "gezwungen" war es dann doch umzusetzen weil wir es über den Umweg der EU wiederbekommen haben.
Unsere Legislative bietet so viele Prozessstufen dass es, bei fachgerecht arbeitenden Politikern, nahezu unmöglich scheint dass ein wider das GG laufende Gesetz aus Versehen bis zum Präsidenten kommt - und dann unterzeichnet wird.
Insofern bietet der Prozess an solches schon genug Anschauungsmaterial um darüber diskutieren zu können ob wir denn noch den funktionierenden Rechtsstaat haben welcher 48 beabsichtigt war.

Anbei etwas Lektüre um zu verdeutlichen wie lange schon derlei Prozedere in Deutschland von sich gehen ohne dass sich grundsätzlich etwas ändert.
https://www.sueddeutsche.de/politik/wahlrecht-legal-illegal-voellig-egal-1.45558

Bin ich vielleicht ein idealistischer Romantiker wenn ich erwarte dass unser Regierungsapparat am Ende des Gesetzgebungsprozesses nur verfassungskonforme Gesetze unserem Präsidenten vorlegt? Möglich. Aber man soll ja immer nach dem augenscheinlich Unmöglichen streben um das Mögliche zu erreichen. Vielleicht ist frei nach Thomas Mann zu zitieren weniger missverständlich ;)
 
@TenDance Normaler Widerstand wie du ihn in deinem Post ausführst ist u.a. auch eine Klage gegen verfassungswidrige Gesetze. Was ja überhaupt Anlass für das Urteil ist. Wenn du da das nachfolgend nochmal zitierte Fass aufmachst, kannst du das gerne machen. Es herrscht ja neben dem Rechtsstaat auch weiterhin die Meinungsfreiheit.
TenDance schrieb:
Wenn die eigene Regierung verfassungswidrig regiert - und Gesetze erlassen ist nunmal das Kernstück des Regierens - weiß man was man hat.
Wenn du ehrlich wärst, und das habe ich schon bei meiner ersten Antwort so beschrieben, müsstest du im selben Atemzug nebenbei erwähnen, dass >99% der Gesetze eben verfassungsgemäß sind. Insofern relativiert sich dein --> wenn so Gesetze gemacht werden, weiß man ja was man hat.
Ja, exalt richtig. Es werden zu fast 100% Gesetze verfassungsgemäß gemacht. Da weiß man eben was man in Deutschland hat.

Abgesehen davon sehe ich die sich in letzter Zeit (20 Jahre) häufenden gesetzgeberischen Einschränkungen (Datenunfreiheit) auch sehr negativ und halte diese Tendenz für bedenklich (ich wähle auch entsprechend). Ich vergesse dabei aber nicht, dass die Institutionen, die wir diesbezüglich haben, sehr gut funktionieren. Vielleicht solltest du dich daran auch einfach mal zusätzlich zur in der Sache durchaus berechtigten Kritik erinnern.
 
RayAlpha schrieb:
Was schlägst du vor? Wen soll ich wählen?
Einfache "Wahlen" werden daran herzlich wenig ändern, insbesondere wenn man bedenkt dass viele Politiker/innen sich vor den Wahlen und nach den Wahlen immer wieder anders "positionieren", die ständigen Multi-Koalitionen und immer mehr EU-Verordnungen verwässern die Wahlen zusätzlich.

Wenn man sich was wünschen könnte, wären es Wahlen nach Themen, anstatt irgendwelche Parteien zu wählen d.h. Alle Bürger/innen bekommen wie beim Wahlomat die wichtigsten (z.B. 30 oder 50) Themen mit kurz begründeter, eindeutiger Zweckabsicht zur Auswahl mit ja/nein/enthalten und sollen davon z.B. eine eigene Top 10 oder Top 3 sortieren. Im Idealfall sogar in allen EU Staaten.

Wichtig ist, dass die Themen später nur progressiv im Verhältnis zum umgesetzten Anteil finanziell gefördert werden, damit leere bzw. unrealistische Wahlversprechen uninteressant werden und Inkompetenz/Korruption finanziell, sowie haftungsrechtlich uninteressanter wird, d.h. keine Abfindungen/Boni für Fehler/Versagen, sondern "nur" ein Einkommen nach Mindestlohn, was übrigens auch im datenschutzrechtlichen Bereich relativ schnell for Ordnung sorgen sollte und der Allgemeinheit zugute kommt.

Die technischen Möglichkeiten mittels Software sind ja vorhanden (Manipulationsschutz sei mal dahingestellt), dann hätten wir nicht das Problem, dass Leute aus Bequemlichkeit einfach irgendeine Partei wählen, sondern sich mit den Themen wenigstens grob beschäftigen. Wer nicht lesen kann, bekommt eine kurze Audio/Video Ausgabe in leicht verständlicher, eindeutiger Form, so dass auch 18 Jährige, selbst ohne Schulabschluss diese Themen grob nachvollziehen können (Vorteil, Nachteil, Nutzen).

Früher war es verständlich, dass Gesetzesbücher aus Platzgründen kurz und knapp gehalten werden müssten, im digitalen Zeitalter ist es auch kein Problem bei schwammigen/mehrdeutigen Formulierungen einen Tooltip/Verweis zur eindeutigen stichpunktartigen Zweckmäßigkeit des jeweiligen Paragraphen zu verlinken ggf. mit kurzen Beispielen, somit werden dann auch die Gerichte von zeitraubenden, juristischen Hirnakrobaten entlastet, um sich auf das Wesentliche zu konzentrieren und nachvollziehbare Verbesserungen umzusetzen.
 
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