News Bundesverfassungsgericht: Online-Durchsuchung in Bayern teils rechtswidrig

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mischaef

Kassettenkind
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Teile des Bayrischen Verfassungsschutzgesetzes sind rechtswidrig. Das Bundesverfassungsgericht ist in seinem nun getroffenen Urteil der Auffassung, dass die den Sicherheitsorganen rechtlich gegebenen Befugnisse gegen die bürgerlichen Grundrechte verstoßen. Das gilt besonders für die Online-Durchsuchung und Weitergabe von Daten.

Zur News: Bundesverfassungsgericht: Online-Durchsuchung in Bayern teils rechtswidrig
 
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Ein hoch auf die Demokratie und das Bundesverfassungsgericht sowie der GFF!

Wie immer schießen manche über das Ziel hinaus weil ihre Fantasie mit ihnen durchgeht, daraus resultiert dann sowas wie ein rechtswiedriges Bayrisches Verfassungsschutzgesetz. Nimmt man dazu noch die Kriminellen (evtl. korrupten) Polizisten in München (dazu gib es viele Artikel - es geht um Drogen, machtmissbruach und so weiter) ist das ganze nicht zu tolerieren!
 
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In Folge dessen besaß der Verfassungsschutz in Bayern über die Jahre hinweg Befugnisse, die er laut dem nun veröffentlichten, 150 Seiten umfassenden Urteil nicht hätte innehaben dürfen.
Was konsequenter Weise bedeuten müsste, dass alle über diesem Wege erhaltenen Informationen für nichtig erklärt werden müssten und wohl auch das eine oder andere Urteil kassiert werden müsste, welches sich auf entsprechend illegal erhaltenen Informationen stützt...
Was ist denn jetzt die Konsequenz für diejenigen, die offenbar über Jahre rechtswidrig gehandelt haben?
 
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Was soll man sagen, CSU-Politiker machen sich ja mehr und mehr bekannt dafür, sehenden Auges Gesetze verabschieden zu lassen, deren Einkassieren durch höchstrichterliche Rechtsprechung von vorneherein absehbar ist (Stichwort: Autobahn-Maut, wobei diese sicherlich das juristisch abwegigste Stück Legislatur war, das der Bundestag in den letzten 20 Jahren verabschiedet hat).

Insofern verwundert es wenig, dass hier jetzt nachgebessert werden muss, auch wenn das Verfahren bedauerlich lange anhängig war. Zumindest die eigentliche Verhandlung war dann aber doch recht zügig vorbei.
 
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"Die Kläger sind Mitglieder einer Organisation, die im bayerischen Verfassungsschutzbericht als „linksextremistisch beeinflusst“ bezeichnet wird. " Was soll denn dieser cringe Seitenhieb, vor allem ohne die Organisation zu nennen?
Mittlerweile sollte doch echt allgemein bekannt sein, dass der Verfassungsschutz teilweise sehr abenteuerliche Einschätzungen konstruiert.
 
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Dieses verfassungfeindliche Gesetz hat also dann ganze 7 Jahre Bestand.

Sowas ist ein Armutszeugnis.
 
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Da eine Verfassungsbeschwerde nur von jemanden erhoben werden kann, der selbst von der Einschränkung seiner Grundrechte betroffen ist, konnte die GFF in diesem Fall nur unterstützend tätig werden.
Aber jeder ist doch in seinem Grundrecht "freie entfaltung der persönlichkeit" eingeschränkt.
unverletzlichkeit der wohnung
digitale selbstbestimmung
fernmeldegeheimnis
usw.
Selbst wen am ende keine direkte Überwachung von einem persönlich stattgefunden hat.
https://de.wikipedia.org/wiki/Chilling_effect

In Folge dessen besaß der Verfassungsschutz in Bayern über die Jahre hinweg Befugnisse, die er laut dem nun veröffentlichten, 150 Seiten umfassenden Urteil nicht hätte innehaben dürfen.

Unerklärlich wie so etwas ohne Konsequenzen bleiben kann.
Die die das verfassungswidrigen Gesetz abgenickt haben sollten nie wieder Gesetze machen dürfen.
Aber auch Behörden welche es es umgesetzt haben sind nicht schuld frei.
"Ich mache nur meine job" ist hier keine ausrede.
wo unrecht zu recht wird wird widerstand zur pflicht
 
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Werden ggfs. abgeschlossene Fälle nun nochmals aufgerollt und überprüft?
 
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Disclaimer: Laie.

Gleichzeiten monierte das Gericht, dass diese Möglichkeiten zu schnell herangezogen würden, obwohl sie dem Gesetz nach das letzte Mittel darstellen und nur dann zum Einsatz kommen sollten, wenn alle anderen Möglichkeiten ausgeschöpft wären.

Luis de Funes.gif

Schön dass die obersten da mal ein Machtwort gesprochen haben. Bayern war ja schon auf einem guten Weg zu "der Zweck heiligt die Mittel".
Wenn das Schule gemacht hätte, wären wir einen weiteren Schritt in Richtung Dystopie gegangen.

Ich habe durchaus Verständnis dafür, dass die Ermittlungsbehörden gerne mehr Zugriff auf mehr Daten hätten. Ich sehe auch, dass mehr Informationen und die intelligente Verknüpfung von solchen die Ermittlungserfolge vereinzelt beschleunigen kann.
Aber "Generalvollmachten" verteilen, ist definitiv der falsche Weg.

Ist ja nicht so, dass ein Richter einem nichts erlauben würde wenn man frägt.
Man will nur nicht fragen müssen.
Und DAS ist Schindluder, dem zurecht Einhalt geboten wird.


Edit: Rechtschreibung.
 
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Ericus schrieb:
"Die Kläger sind Mitglieder einer Organisation, die im bayerischen Verfassungsschutzbericht als „linksextremistisch beeinflusst“ bezeichnet wird. " Was soll denn dieser cringe Seitenhieb, vor allem ohne die Organisation zu nennen?
Mittlerweile sollte doch echt allgemein bekannt sein, dass der Verfassungsschutz teilweise sehr abenteuerliche Einschätzungen konstruiert.

einigen wir uns doch darauf, dass linke Extremisten und rechte Extremisten beide doof sind und eigentlich aus dem Verkehr gezogen hören.


was mich bei sowas immer verwundert.
ich habe ja auch schon eine Petition eingereicht und war erstaunt, wie extrem das rechtlich zerpflückt wird und wirklich jedes Wort auf die Goldwaage genommen wird.
da frage ich mich dann immer, warum es dann solche dinge gibt, die diese news erst möglich machen.
 
Affenzahn schrieb:
Aber "Generalvollmachten" verteilen sind definitiv der falsche Weg
This!

Was der Verfassungsschutz macht, ist augenscheinlich oft nicht viel anders, als was seinerzeit Stasi, KGB und Gestapo gemacht haben.
Was schützen die eigentlich, die Verfassung? Niemals! Im Gegenteil handeln die oftmals regelrecht verfassungswidrig.
In dem Fall also richtige Entscheidung des Gerichts, aber sie werden es immer wieder versuchen. Man fragt sich auch, wer eigentlich dem Verfassungsschutz auf die Finger kuckt.
Wie würde es laufen, wenn einem nicht eine Orga für Freiheitsrechte zur Seite steht? Alles sehr bedenklich, was gewisse Instanzen so praktizieren.
 
zittrig schrieb:
Werden ggfs. abgeschlossene Fälle nun nochmals aufgerollt und überprüft?

Nein.
Denn für Kriminalfälle ist die Polizei und Staatsanwaltschaft zuständig.

Da hat der Verfassungsschutz nichts mit zutun. Der liefert nur Hinweise an die Polizei, wenn er bei seinen Recherchen auf Gefahren wie z.B. Anschlagsplanungen stößt.
 
Wieso mussten die Kritiker des Gesetzes damals gleich als VTs abgestempelt werden?!
Wieso haben sie recht behalten?
Wieso wurde das Gesetz nicht vorher geprüft?

Wieso ist wieder mal die Union CDU/CSU bei verfassungswidrigen Gesetzen mit dabei?

Fragen auf die wir nie eine Antwort erhalten werden.
Ich sehe unsere Zukunft echt düster. Ein Armutszeugnis an dieses Land, seine Politiker und die Wähler.
 
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mic_ schrieb:
Wieso mussten die Kritiker des Gesetzes damals gleich als VTs abgestempelt werden?!
Wieso haben sie recht behalten?
Wieso wurde das Gesetz nicht vorher geprüft?

Wieso ist wieder mal die Union CDU/CSU bei verfassungswidrigen Gesetzen mit dabei?

Fragen auf die wir nie eine Antwort erhalten werden.
Ich sehe unsere Zukunft echt düster. Ein Armutszeugnis an dieses Land, seine Politiker und die Wähler.

Warum das?
Die Union ist doch nun abgewählt und hat die nächsten 4 Jahre erstmal in der Bundesregierung nichts mehr zu sagen.

Steedlife schrieb:
Man fragt sich auch, wer eigentlich dem Verfassungsschutz auf die Finger kuckt.

G10-Kommision
https://de.wikipedia.org/wiki/G_10-Kommission
 
22428216 schrieb:
einigen wir uns doch darauf, dass linke Extremisten und rechte Extremisten beide doof sind und eigentlich aus dem Verkehr gezogen hören.
Nee, vor allem nicht heutzutage. Rechtsextremisten ermorden Leute, planen Anschläge und Entführungen und arbeiten dazu mitunter mit dem Staat zusammen (siehe Lauterbach, Lücke, NSU, Oktoberfest, etc.).
Linksextremisten machen sich heutzutage offensichtlich dafür stark, dass die Verfassung eingehalten wird.

Also mein eigentlicher Punkt war, dass das Label "Linksextrem" hier ganz offensichtlich dazu genutzt wird, die klagenden Datenschützer zu diffamieren und so wie im Artikel eingebunden eben auch genauso wirkt. Dazu hätte ich mir etwas mehr Kontextualisierung / Bewertung im Artikel gewünscht, statts das einfach nur zu erwähnen.

Der Presserat macht nicht grundlos regelmäßig darauf aufmerksam, dass Behörden- und vor allem Polizeiberichte und Formulierungen nicht einfach unhinterfragt übernommen werden sollen.

DKK007 schrieb:
Nein.
Denn für Kriminalfälle ist die Polizei und Staatsanwaltschaft zuständig.
Außerdem werden illegal entstandene Beweismittel vor deutschen Gerichten häufig auch trotzdem zugelassen.
 
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Ericus schrieb:
illegal entstandene Beweismittel ...häufig auch trozdem zugelassen
Entschuldigung aber,
Beweismittel entstehen nicht einfach so aus der Luft , sie werden gesammelt und ergeben im bestenfall (auch wissenschaftlich gesehen) ein empirschen Beweis! Womit zweifelszwei erwiesen ist das jemand schuldig/unschuldig ist. Oder meinst du Illegal gesammelte und oder erworbene Beweise nach der STPO?

Zudem sugerriert "häufig auch trozdem zugelassen" das aus Troz das Beweissmittel zugelassen wird, das ja mal zumindestens "dreißt" gegenüber einem Rechtsstaat soetwas zu behaupten.

Zudem gilt die Unschuldsvermutung, was das Gericht dazu Zwingt bei Zweifel den Angeklaten Freizusprechen.
Im zweifel für den Angeklaten heißt es ....
 
Zuletzt bearbeitet: (Rechtsschreibung / frage hinzugefügt)
lamda schrieb:
...
Unerklärlich wie so etwas ohne Konsequenzen bleiben kann.
Die die das verfassungswidrigen Gesetz abgenickt haben sollten nie wieder Gesetze machen dürfen.
Aber auch Behörden welche es es umgesetzt haben sind nicht schuld frei.
"Ich mache nur meine job" ist hier keine ausrede.
Das ist ganz normal und Standard. Besonders ist hier eher das Gegenwehr überhaupt zugelassen wurde, die meisten Beschwerden an die Verfassungsgerichte werden nämlich gar nicht verhandelt, sondern schlicht nicht angenommen.
 
Bei Rechts gebe ich Dir recht. Aber:
Ericus schrieb:
Linksextremisten machen sich heutzutage offensichtlich dafür stark, dass die Verfassung eingehalten wird.

Nein! Im ernst, erweitere bitte deinen Wissensstand. Diese Seiten bedienen sich BEIDE den selben verbotenen und verachtenden Methoden. Die machen wirklich ALLES, damit ihre Ansicht durchgesetzt wird.
Da wird auch über Leichen gegangen. Auf beiden Seiten.
Bist Du nicht für die, bist du automatisch gegen die, Extremisten halt.
Es gibt mehr als genug Beispiele, was sich beide Seiten erlauben.
Das hat alles nicht mehr mit Verfassung, Menschenachtung oder allem anderen zu tun,
was einen guten Bürger und die Demokratie ausmachen.
Leider Wahr! :(

Ebenso wird oft auch politisch oder medial gegen beide Seiten "diffamiert".
Aus gleichem Grund. Damit die eigene Ansicht durchgesetzt wird.
Da bist Du schneller in irgendeine Ecke gestellt, als Du bis 3 zählen kannst.
Leider auch Wahr! :( :(

Gut, dass wir beide nicht so sind :)
Das ist doch schonmal ein Anfang
 
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Hintergrund zum Verfahren:
https://www.lto.de/recht/hintergrue...achung-kontrolle-v-leute-online-durchsuchung/

Weitere Infos sind von der Moderation hier her verschoben worden:
https://www.computerbase.de/forum/t...ern-teils-rechtswidrig.2082922/#post-26851700

Ericus schrieb:
Nee, vor allem nicht heutzutage. Rechtsextremisten ermorden Leute, planen Anschläge und Entführungen und arbeiten dazu mitunter mit dem Staat zusammen (siehe Lauterbach, Lücke, NSU, Oktoberfest, etc.).
Linksextremisten machen sich heutzutage offensichtlich dafür stark, dass die Verfassung eingehalten wird.

Also mein eigentlicher Punkt war, dass das Label "Linksextrem" hier ganz offensichtlich dazu genutzt wird, die klagenden Datenschützer zu diffamieren und so wie im Artikel eingebunden eben auch genauso wirkt. Dazu hätte ich mir etwas mehr Kontextualisierung / Bewertung im Artikel gewünscht, statts das einfach nur zu erwähnen.

Der Presserat macht nicht grundlos regelmäßig darauf aufmerksam, dass Behörden- und vor allem Polizeiberichte und Formulierungen nicht einfach unhinterfragt übernommen werden sollen.

Antwort siehe Link oben.
 
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Hovac schrieb:
... die meisten Beschwerden an die Verfassungsgerichte werden nämlich gar nicht verhandelt, sondern schlicht nicht angenommen.
Das ist richtig - sie werden nämlich dann verworfen, wenn sie nicht zulässig sind. Für diese Zulässigkeit gibt es aber klar definierte Kriterien, die jeder Anwalt kennen muss (weil sie im Jurastudium in den ersten zwei Semestern drankommen). Wenn es an der Zulässigkeit dennoch scheitert, liegt es zumeist an der klagenden Partei.
 
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