Tomislav2007 schrieb:
Mir sind diese mRNA Impfstoffe viel zu schnell entwickelt und auf den Markt geworfen worden, ich weiß schon wieso ich auf den Vektorimpfstoff von AstraZeneca warte.
Ich verstehe diese Haltung nicht. Ist nicht bekannt, dass beide Impfstoffe das exakt selbe tun? Beide schleusen RNA in Zellen, damit diese eine Immunantwort produzieren.
Ein Vektorimpfstoff nutzt dazu einen modifizierten Virus (in der Regel Adenoviren) als Vehikel, mRNA benötigt den Wirt nicht, sondern nutzt dazu einen Nanopartikel (im Falle Biontech sind das wenn ich mit Recht entsinne lediglich kleine Fettpartikel). Diese Impfstoffe unterscheiden sich nur im Transportmittel, nicht in der Wirkweise und Vektorimpfstoffe sind auch neuerer Art und es existieren nicht wirklich Langzeitstudien dazu. Hinzukommt, dass bei Vektorimpfstoffen genauso es sich um eine gentherapeutische Variante von Impfstoffen handelt wie bei mRNA-Impfstoffen.
Deswegen halte ich Vektorimpfstoffe auch für potentiell gefährlicher (wenn wir von Risikoabschätzungen bei Impfstoffen reden). Man nutzt gentechnisch (wenn auch nur im kleinen Umfang) angepasste Lebendviren, die injiziert werden. So wie Lebendviren von einem Wirt auf einen anderen überspringen können durch Mutationen so können ggf. solche Lebendviren auch mutieren. Das muss nicht gleich einen tödlichen Virus zur Folge haben, aber die Wahrscheinlichkeit von bis dato nicht beobachteten Nebenwirkungen ist dadurch genauso gegeben. Ich konnte keinerlei Infos finden, die ausschließen, dass sowas nicht möglich wäre.
Also woher kommt diese immer wieder formulierte Angst vor mRNA während man auf Vektorimpfstoffe verweist. Meiner Meinung nach ist das völlig irrational.
isostar2 schrieb:
richterliches Urteil reingekommen vom Amtsgericht Weimar
Ein Amtsgericht kann kein höchstrichterliches Urteil erlassen, dass können nur letztinstanzliche Gerichte, welches Bundesgerichte in aller Regel darstellen, hin und wieder Oberlandesgerichte. Auf EU-Ebene ist es der EU Gerichtshof. Siehe
Höchstrichterliche Rechtsprechung – Wikipedia.
Genau genommen hat das Urteil des Amtsgerichts in diesem Fall selbst dann kaum eine Wirkung, wenn es rechtskräftig werden würde. Es gibt keinerlei Bindung anderer Gerichte an dieses Urteil und auf Amtsgerichtsebene wird sich auch seltenen an Urteilen von anderen Amtsgerichten orientiert. Es sind in aller Regel absolut fallbezogene Urteile.