Darf man im TV gezeigt werden?

Acrylium

Vice Admiral
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Ich habe vor einigen Jahren mal eine Woche lang an einer Gruppefortbildung teilgenommen. Dabei war auch ein Filmteam anwesend welches über zwei Teilnehmer dieser Fortbildung einen Bericht gefilmt haben und praktisch die ganzen Gruppe über mehrere Tage begleitet haben. Ich habe damals den Leuten ganz klar zu verstehen gegeben, dass ich in ihrem Film nicht zu sehen sein möchte.

Nun habe ich durch großen Zufall auf YouTube diesen alten Bericht gefunden, und musste zu meinem Entsetzen fest stellen, dass ich in zwei Szenen bei denen der Saal gefilmt wurde neben einigen anderen Teilnehmern zu sehen bin.
Dürfen die das? Ich bin da im Vordergrund am linken Bildrand deutlich zu erkennen, jedoch stehen da noch andere Leute im Bild neben mir. In einer anderen Szene sieht man mich auch ganz deutlich neben anderen Teilnehmern. Bin ich also nur "Beiwerk" und muss damit leben so veröffentlicht zu werden, oder hätte das Fernsehteam von mir eine Einwilligung einholen müssen?

Mir ist bewusst dass das nun schon eine ganze Weile her ist, aber ich habe damals nie erfahren ob und wo der Bericht ausgestrahlt werden würde. Es hat mich auch nicht sonderlich interessiert, da ich ja ganz klar sagte, dass ich keinesfalls zu sehen sein möchte.

Laut dem YouTube-Video wurde der Bericht wohl auf RTL gezeigt.
 
Ich meine, wenn man denen das explizit verbietet, müssen die sich auch daran halten...
Ist doch bei Bildern das Gleiche.

Oder bin ich da jetzt so auf dem Holzweg? :confused_alt:
 
Ich glaube nicht das dazu eine Einwilligung geholt werden muss. Solange du in einer Menschenmasse und nicht im Focus stehst.
Stell dir mal vor du stehst im Fußballstadion und die Kamera schwenkt durch Publikum.

Ich sehen da auch keine verletzte Privatsphäre, man bleibt ja trotzdem anonym.
 
Ich bin mal so dreist und zitiere aus dem KunstUrhG § 22:
Bildnisse dürfen nur mit Einwilligung des Abgebildeten verbreitet oder öffentlich zur Schau gestellt werden.

Einschränkung:
§ 23

(1) Ohne die nach § 22 erforderliche Einwilligung dürfen verbreitet und zur Schau gestellt werden:
[...]
[...]
3. das Bildnis Versammlungen, Aufzüge oder ähnliche Vorgänge darstellt, an denen der Abgebildete teilgenommen hat.


Die Ausführungen in diesem Blog sind recht erhellend, was das Thema angeht.
 
gecko1234 schrieb:
Ich sehen da auch keine verletzte Privatsphäre, man bleibt ja trotzdem anonym.


Ist grundsätzlich natürlich richtig.
Trotzdem sollte man vorsichtig sein, was man tut.

Da gab es doch mal die Geschichte von nem Typen der bei der Silvesterübertragung im Fernsehen fremdknutschend am Brandenburger Tor im TV zu sehen war.
Sowas dürfte wohl in Richtung Zeitgeschichte fallen, ist aber trotzdem natürlich ärgerlich.
Genau wie die knutschenden Pärchen, die gerne Mal bei Fußballübertragungen als Pausenbilder im TV landen.

Also immer schön aufpassen, wo Ihr Eure Geliebten hin einladet ;)
 
Demnach gelte ich wohl als sogenanntes "Beiwerk" weil ich mit im Saal war als die Fortbildung statt gefunden hat. Dumm nur dass ich in vorderster Reihe ganz deutlich neben zwei anderen Teilnehmern zu sehen bin. im Hintergrund sind zwar noch mehr Teilnehmer zu sehen, aber wir drei vorne stehen praktisch im Fokus, auch wenn ich "nur" am linken Bildrand zu sehen bin.

Vermutlich müsste das ein Richter abwägen, und da habe ich wohl keine Chance zu meinem Recht zu kommen. RTL kann sich sicherlich bessere Anwälte leisten und die müssen ja nur sagen ich sei "Beiwerk" und es ginge bei den Bilder um die Fortbildung als Ganzes und nicht um die einzelnen abgebildeten Personen im Vordergrund. :(
 
Wenn 3 oder mehr Personen im Bild sind geht es auch ohne deine Einwilligung. So hat es mir mein Chef gesagt als ich gesagt habe mein Gesicht soll aus der Firmen HP verschwinden.
 
@Acrylium
Wieso bist du dann nicht einfach gegangen? "Ich lasse mich nicht filmen und habe dem nicht zugestimmt als ich den Kurs machen wollte" und Ende.
 
Weil ich für den Kurs bezahlt habe und auch teilnehmen wollte.
Ich dachte zudem das Filmteam würde nur ihre zwei Leute da filmen und hatte denen ja auch ganz klar gesagt, dass ich nicht zu sehen sein möchte.
 
Wenn du für den Kurs bezahlt hast, wäre ich zum Kursleiter gegangen und hätte Gage gefordert oder mein Geld zurück, denn du hast hier für einen Kurs bezahlt und nicht dafür gefilmt zu werden. Im schlimmsten Falle mein Geld zurück.

Aber WENN du dann gefilmt wirst das dann RÜCKWIRKEND wieder ungeltbar zu machen, oder zu verlangen, halte ich für schwer.

PS: Du hättest auch im Gegenzug eine Kamera aufstellen können und ALLES filmen können, was meinst du hätte da der Kursleiter gemacht? Und berufen hättest du dich ja auf dein Recht zu filmen können, du filmst ja nur die anderen und nicht ihn persönlich, er ist ja nur zufällig dabei. ;)

ICH weiss was er da gesagt und getan hätte.
 
@Slezer Das ist ein Irrglaube und stimmt so keineswegs. Aber man kann natürlich verstehen, dass der Chef die Mitarbeiter auf der HP haben will. Die Einwilligung braucht er trotzdem. Lies dir einfach mal den Link von Nico durch.
 
@OnkelHitman
Er hätte vermutlich von seinem Hausrecht gebraucht gemacht und den TE aufgefordert die Kamera auszumachen. Und womit? Mit Recht.

Aber wir sprechen über alte Kamellen, der Vorfall ist schon einige Jahre her. Das Kind ist also nicht nur in den Brunnen gefallen, es ist vermutlich schon alt genug um sich wieder selbst zu befreien.
 
Also ich kann da nur Onkelhitman zustimmen. Du hättest damals energischer reagierem müssen und können. Heute könnte man dir unterstellen das du damals damit einverstanden warst. Das Gegenteil wirst du nun schwer beweisen, da du damals die Filmaufnahmen über dich ergehen lassen hast. Und dann kommt noch Verjährung in Frage. Das einzige was du evtl. erreichen kannst ist das man es heute nicht mehr zeigen darf und bei Youtube gelöscht wird. Dazu solltest du dann aber einen Anwalt zu rate ziehen, da dies individuell bewertet werden muss.
 
Wenn sich der Bericht um die Veranstaltung dreht, dann greift doch so oder so die Ausnahme gemäß §23....
Oder habt ihr bei Wacken schon mal jemanden gesehen, der da Stichlisten führt, wer alles in den ZDF-Kultur - Beitrag darf?
 
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