Defektes Notebook Real will es nicht umtauschen

paradiesvogel24

Lt. Junior Grade
Registriert
Mai 2014
Beiträge
390
Ich habe am Freitag im Real ein Notebook gekauft. Beim Auspacken habe ich festgestellt, dass es defekt ist. Gestern war ich in der Filiale und der Verkäufer sagte mir, dass Sie das Gerät an den Hersteller schicken müssen, da dieser die Garantie übernimmt und es kann bis zu 6 Wochen dauern bis ich es zurückbekomme.

Soweit ich weiß ist der Händler für die ersten 6 Monate zuständig und danach der her Hersteller oder hat sich da etwas verändert.

Die begründen den Umtausch damit, dass bei Daten der Hersteller dafür zuständig ist. Ich sagte dass keine Daten von mir auf dem Notebook sind und ich es nicht gestartet hatte, aber das ignoriert REAL.

Es kann doch nicht für mich zum Nachteil sein das ich ein defektes Produkt kaufe und jetzt soll ich wochenlang auf mein Produkt warten wobei sie es doch sofort umtauschen oder mir mein Geld zurückgeben könnten.

Wie kann ich das am besten lösen, um an mein Notebook oder Geld zu kommen?
 

Anhänge

  • Notebook defekt gekauft.JPG
    Notebook defekt gekauft.JPG
    1,3 MB · Aufrufe: 422
nein
es gibt:
  • 24 Monate Händlergewährleistung. Nach 12 Monaten (früher 6) erfolg nur eine Beweislastumkehr. (in den ersten Monaten muss der Händler beweisen dass das Produkt beim kauf in Ordnung war, später musst du beweisen dass es ein Prduktfehler und nichts selbstverschuldetes ist)
  • beliebig kurze oder lange Zeit der Herstellergarantie

Dass ein Lebensmittelmarkt selbst keine Laptops reapariert sollte klar sein.
Auch ist es das Recht des Händlers den Kaufvertrag zunächst durch eine Reaparatur zu erfüllen. Die erfolgt natürlich beim Hersteller oder einer Fachwerkstatt. Die kann der Händler auswählen. Dass das Produkt in dem Fall zum Hersteller gehen soll --> völlig in Ordnung.
Bei 3maliger erfolgloser Reparatur eines Gerätes kannst du als Käufer auf Rückabwicklung des Kaufes bestehen.

Ob ein Händler vorher den Kauf Rückabwickelt, oder dir einen anderen Laptop aus dem Regal gibt ist Kulanz. Kann er machen, muss er aber nicht.

Bis hierhin ist alles soweit in Ordnung.
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: BacShea, henpara, iTzZent und 4 andere
Das Gerät ist defekt und möchtest dein Geld zurück - Punkt.
Seinen Vorgesetzten / den Filialleiter verlangen.
 
Die 6 Wochen musst bei einem Neugerät wohl nicht akzeptieren, aber 2 bestimmt. Dennoch weise auf deine Gewährleistung hin und dass du explizit nicht auf Garantie einschickst.

Frist für Reparatur setzen
https://www.test.de/FAQ-Kaufrecht-Umtausch-Reklamation-4942653-0/

Deswegen kauf ich so Dinger nur mit 14 Tage Fernabsatz.
 
  • Kaufvertrag, § 433 BGB -> Sache frei von Sach- und Rechtsmängeln
    ebenfalls wichtig:
    • 24 Monate Gewährleistung durch den Verlkäufer
    • 6 Monate Beweislastumkehr, es ist damit davon auszugehen, dass ein entdeckter Mangel bis zu 6 Monate ab Kauf, bereits bei Kauf vorhanden - Gegenteiliges ist nachzuweisen
    • 14 tägiges Rückgaberecht nur bei Fernabsatzbestellungen
  • Sachmangel, § 435 BGb -> § 437 BGB, Nacherfüllung - dem Verkäufer muss jedoch die Möglichkeit hierzu gegeben werden - i.d.R. darf er es bis zu 3 mal reparieren, ehe man sein Geld vollständig wiederbekommt

Somit hin da!
das Teil da lassen und die sollen sich ne Platte machen oder dir direkt ein neues geben
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: IceKillFX57
Zuletzt bearbeitet:
cyberpirate schrieb:
Der Verkäufer hat schon das recht auf Ausbesserung oder Reparatur
Nein, die Art der Nacherfüllung wird vom Käufer entschieden.
species_0001 schrieb:
Bei 3maliger erfolgloser Reparatur
Außerdem gibt es für Kaufverträge, die ab dem 01.01.2022 geschlossen werden nur noch einen Versuch für die Nacherfüllung vom Händler.
acty schrieb:
6 Monate Beweislastumkehr
Das ist auch altes Recht. Aktuell gilt die Beweislastumkehr 1 Jahr.
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: henpara, Joker (AC), Smily und 2 andere
Da wir hier ja von einem völlig offensichtlichen Mangel sprechen, würde ich alles außer Ersatzgerät sowieso ablehnen. Du als Kunde entscheidest das, siehe Verbraucherzentrale:

Ob die gekaufte Ware repariert oder getauscht werden soll, dürfen Sie als Kunde entscheiden (§ 439 Absatz 1 BGB).

Also hin da und Austauschgerät verlangen. Das Teil ist mechanisch beschädigt für jeden sichtbar.
 
@cyberpirate Nein ich musste das Gerät wieder mitnehmen, da der Verkäufer sagte, dass sie dafür keine Garantie übernehmen, wenn ich es dort lasse. Echt seltsam, sie verkaufen Notebooks aber können nicht auf meins aufpassen. Musste es wieder mitnehmen und muss heute nochmal hin um mit dem Geschäftsführer zu sprechen. Der Verkäufer war so tollpatschig, dass ich Angst hatte, dass das Notebook vom Tisch fällt.
 
Nunja, es ist ein Lebensmittelmarkt. Dass die keine Logistik, keine Verfahren haben um für Technik einen adäquaten Service abseits eines Standardverfahrens anzubieten, dürfte einleuchten, oder?
Das Standardverfahren heißt: einpacken, zurück zum Hersteller, fertig.

@BummlerD danke für die Präzisierung. :)
 
Dann zeig denen das von der Verbraucherzentrale und/oder das Gesetz. Da steht es sehr eindeutig, das sie es zurück nehmen müssen.

Dafür sehe ich keinen Grund:
Der Verkäufer kann die vom Käufer gewählte Art der Nacherfüllung unbeschadet des § 275 Abs. 2 und 3 verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist.
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: M4ttX
Kurze Nachfrage meinerseits:
In Italien kann man als Kunde fordern dass ein Warengut das innerhalb 10 Tage des Kaufs Mängel aufweist direkt getauscht werden kann/muss und man sich somit den langwierigen Weg der Reparatur spart (aus Sicht des Kunden)

Steht das so nicht auch im EU Recht?
 
paradiesvogel24 schrieb:
Musste es wieder mitnehmen und muss heute nochmal hin um mit dem Geschäftsführer zu sprechen. Der Verkäufer war so tollpatschig, dass ich Angst hatte, dass das Notebook vom Tisch fällt.
Na dann warte noch ab was bei dem Gespräch rauskommt. Alles an Infos wie Du da vorgehen solltest hast Du ja jetzt. Also gute Chancen. ich würde mein Geld zurück verlangen und den Laden nicht mehr betreten.
 
King_Rollo schrieb:
Weil es keine 6 Wochen dauert einen anderen Laptop aus dem Lager zu holen. Eine angemessene Frist wäre hier irgendwo zwischen 1 und 3 Wochen.
Wenn Real die Neulieferung direkt verwehrt, wird eben vom Kaufvertrag zurückgetreten. Wenn sie die Frist verstreichen lassen, gilt dasselbe.
Die Neulieferung ist in diesem Fall nicht unangemessen. Dass Real den Laptop beim Hersteller reparieren lassen möchte, kann dem TE egal sein.
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: M4ttX
BummlerD schrieb:
Weil es keine 6 Wochen dauert einen anderen Laptop aus dem Lager zu holen. Eine angemessene Frist wäre hier irgendwo zwischen 1 und 3 Wochen.
Wenn Real die Neulieferung direkt verwehrt, wird eben vom Kaufvertrag zurückgetreten. Wenn sie die Frist verstreichen lassen, gilt dasselbe.
Die Neulieferung ist in diesem Fall nicht unangemessen. Dass Real den Laptop beim Hersteller reparieren lassen möchte, kann dem TE egal sein.
Die müssen keine Neulieferung veranlassen, da seit gestern die Aktion läuft und genügend Notebooks dieses Modells zur Verfügung stehen. Sie brauchen das Gerät nur auszutauschen.
 
In irgend einem Lager hat das Gerät Haue bekommen. Rein theoretisch könnte es auch beim TE zu Hause runter gefallen sein! Hat der Karton einen erkennbaren Schaden? Aber das müsste dann der Verkäufer erstmal beweisen, dass der Mangel beim Kunden entstanden ist. Rein theoretisch können die sich natürlich quer stellen. Vielleicht bekommen sie später kein Recht, aber eine Verzögerung (mit Rechtsstreit) wäre dann möglich.

Und ob die es dann als Bruch im Laden abschreiben oder beim Lieferanten/Spediteur reklamieren, ist dann nicht mehr das Problem vom Verkäufer.
 
Zurück
Oben