Lübke
Fleet Admiral
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AW: GEZ Abzocke 2013 - was tun?
es wurde zwar geklärt was dazugehört (wobei ich hier ja aufgezeigt habe, dass das urteil vor geltendem recht nicht unstrittig ist; siehe analogie bücherei) aber über den umfang wurde hier nicht entschieden. hier gilt der grundsatz der verhältnismäßigkeit und die verhältnismäßigkeit sehe ich angesichts von siebeneinhalbmilliarden(!) euro für eine sogenannte grundversorgung bei weitem nicht mehr gegeben. isbesondere milliardenausgaben für reine unterhaltung, die uns bereits kostenlos durch die privaten zur verfügung gestellt wird, stellen hier meiner meinung nach eine eklatante verletzung eben diesen grundsatzes da. außerdem möge man mir mal eine begründung für die enorme anzahl von fernsehsendern geben, die die ör aus den gebühren unterhalten. hier ist von verhältnismäßigkeit doch ebenfalls keine spur mehr.
nochmal: es geht mir nicht darum den ör eine existenzberechtigung abzusprechen, aber die kosten stehen imho in keinem verhältnis zur aufgabe und die belastung der bürger entspricht in keinster weise dem grundsatz der verhältnismäßigkeit.
Bei aufmerksamer Lektüre meines Beitrags dürfte aufgefallen sein, dass sich die Gerichte bereits mit der Frage auseinandergesetzt haben, was zur Grundversorgung gehört. Damit ist die Sache erst einmal geklärt. Denn alles Weitere ist Aufgabe der KEF und der MLK.
es wurde zwar geklärt was dazugehört (wobei ich hier ja aufgezeigt habe, dass das urteil vor geltendem recht nicht unstrittig ist; siehe analogie bücherei) aber über den umfang wurde hier nicht entschieden. hier gilt der grundsatz der verhältnismäßigkeit und die verhältnismäßigkeit sehe ich angesichts von siebeneinhalbmilliarden(!) euro für eine sogenannte grundversorgung bei weitem nicht mehr gegeben. isbesondere milliardenausgaben für reine unterhaltung, die uns bereits kostenlos durch die privaten zur verfügung gestellt wird, stellen hier meiner meinung nach eine eklatante verletzung eben diesen grundsatzes da. außerdem möge man mir mal eine begründung für die enorme anzahl von fernsehsendern geben, die die ör aus den gebühren unterhalten. hier ist von verhältnismäßigkeit doch ebenfalls keine spur mehr.
genau das eben NICHT. die sendungen kosten viel geld. sollten sie sich tatsächlich selbst tragen, gäb es keine einwände dagegen. aber das tun sie offenbar nicht, oder wie sind sonst die milliardenkosten zu erklären? und wenn sie das nicht tun, sind diese formate nicht zu lasten des bürgers künstlich am leben zu halten.Dann kann man ja auch haufenweise Kohle für "Wetten Dass...!?" oder anderen Unterhaltungskrempel mit hohem Marktanteil aus dem Fenster werfen.
nochmal: es geht mir nicht darum den ör eine existenzberechtigung abzusprechen, aber die kosten stehen imho in keinem verhältnis zur aufgabe und die belastung der bürger entspricht in keinster weise dem grundsatz der verhältnismäßigkeit.
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