Rundfunkbeitrag zu Firma an meiner Adresse!

Domi_bas

Lieutenant
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Okt. 2009
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Hallo zusammen,

habe gestern Post vom Beitragsservice (ehem. GEZ) bekommen. Dort wird mir mitgeteilt, dass für meine "Betriebsstätte" noch keine Beiträge bezahlt wurden. Anhängig ist ein Fragebogen.

Die Adresse ist richtig, hier hatte ich auch vor ca. 15 Jahren ein Gewebe angemeldet, dieses aber vor 10 Jahren wieder abgemeldet. Das diese Adresse weiterhin in irgendwelchen Datenbanken steht ist mir bewusst, was mich aber erschreckt ist der Firmenname!
Der Name ist mir gänzlich unbekannt, nie gehört!

Hab den Namen im Internet wieder gefunden, die Firma ist mir nicht bekannt, zwar nur ca. 70 km entfernt, aber hat absolut nichts mit mir zu tun. Zudem scheint es nicht als ob diese Firma noch besteht bzw. seriös ist.

Nun meine Frage,
wer hat ähnliche Post bekommen?
Wer kennt diesen Firmenname?
Steckt hier irgend eine Masche dahinter die ich noch nicht kapiert hab?
Könnte etwas passieren, wie z.B. Haftung, Betrug, ...?
 

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Teile dem Beitragsservice mit, dass es keine entsprechende Firma unter deiner Adresse gibt und die Sache sollte erledigt sein.

Ist der Brief auch namentlich an dich gerichtet oder lediglich an die Firma?
Ansonsten würde ich auch mal den Briefträger ansprechen, warum er Post bei dir einwirft die offensichtlich nicht für dich ist.
 
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Verstößt die weitergabe der personendaten an die GEZ nicht gegen den Datenschutz?
Das Einmeldewohneramt gibt meine Daten einfach so an eine nicht rechtsfähige Gemeinschaft weiter
 
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wern001 schrieb:
Das Einmeldewohneramt gibt meine Daten einfach so an eine nicht rechtsfähige Gemeinschaft weiter
Wenn du wüsstest...
Du musst aktiv der Weitergabe widersprechen. An andere öffentliche Stellen ist die Übermittlung allerdings trotzdem zulässig.
 
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wern001 schrieb:
Verstößt die weitergabe der personendaten an die GEZ nicht gegen den Datenschutz?
Nein:
Eine Rechtsgrundlage für die Datenverarbeitung findet sich als gesetzliche Verpflichtung im Sinne des Art. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO einmal im Rundfunkbeitragsstaatsvertrag (dort insb. § 11), der in § 2 Abs. 1 auch die Beitragspflicht selbst regelt. Für die Meldebehörden, die die Daten weitergeben, ergibt sich die entsprechende Berechtigung zur Übermittlung aus § 34 Abs. 1 BMG, da die Datenübermittlung für den Beitragsservice als Empfänger, welcher eine öffentliche Einrichtung darstellt, zur Erfüllung von dessen Aufgaben als erforderlich betrachtet wird.
Quelle:
https://www.datenschutz-notizen.de/...eiss-eigentlich-die-gez-wo-ich-wohne-0939434/
 
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Um das mal abzukürzen:

Das hätte nicht zugestellt werden dürfen wenn weder Firma, noch Name an dieser Adresse/Briefkasten sind.

Ergo: Wieder einpacken und dem Zusteller mitgeben, mit dem Hinweis: Versehentlich geöffnet, Fehlleitung.

Damit ist dein Problem vom Tisch.
Der einzige grundlegende Fehler ist gleichzeitig die Begründung: Falsch zugestellt. Fertig.
 
Also das ich dort angegeben habe, dass es diesen Betrieb nicht gibt, hab ich vergessen. Ist aber natürlich bereits passiert.

Habt ihr euch das Formular mal angesehen? Hab jetzt unter Firma, mit diesem Namen weil Pflichtfeld, angegeben das es die nicht gibt und wo sie die Adresse bzw. Namen her haben. Mal schauen, wenn ich andere Beiträge hier zur GEZ lese, wird da aber nicht gleich jemand drauf antworten.

Mir ging es hauptsächlich darum ob jemand auch solche Post bekommt oder ob da jemand mit meiner Adresse Blödsinn macht?

@UNDERESTIMATED bei uns aufn Land nicht ;) da bekommst du die Post wenn nur die Farbe zum Haus passt :D
 
UNDERESTIMATED schrieb:
Um das mal abzukürzen:

Das hätte nicht zugestellt werden dürfen wenn weder Firma, noch Name an dieser Adresse/Briefkasten sind.

Ergo: Wieder einpacken und dem Zusteller mitgeben, mit dem Hinweis: Versehentlich geöffnet, Fehlleitung.

Damit ist dein Problem vom Tisch.
Der einzige grundlegende Fehler ist gleichzeitig die Begründung: Falsch zugestellt. Fertig.
Schwachsinn was du da erzählst...
Ergänzung ()

Anzeige erstellen... was anderes zählt vor Gericht nicht...
In den Briefkasten geschmissen, mit oder ohne Unterschrift (vom Zusteller), zählt als zugestellt und rechtlich bindend.
 
Zuletzt bearbeitet:
@UNDERESTIMATED ich glaube ich habe mich nicht richtig ausgedrückt. Die Ortschaft gibt es in Deutschland nur 1x, die Straße ebenso, ich wohne hier alleine (also mit Frau und zwei Grundschülern). Da ist nicht nur die Adresse falsch bzw. der Name vertauscht.
Da hat jemand die Adresse genommen und einen/seinen Firmenname dran gehängt. Das dan evtl. irgendwo angemeldet oder eingetragen.
Ergänzung ()

Anzeige erstatten!
Aus welchem Grund? Kannst du das bitte etwas erläutern? Kennst du solche Fälle oder die Masche?
 
Domi_bas schrieb:
bei uns aufn Land nicht ;) da bekommst du die Post wenn nur die Farbe zum Haus passt :D

Was willste machen, die Zusteller sind froh wenn Sie den Rotz irgendwo loswerden, zurückschreiben (als Zusteller) ist nervtötend. Ist halt verboten dort zuzustellen, kratzt aber fast keinen.

Domi_bas schrieb:
Da hat jemand die Adresse genommen und einen/seinen Firmenname dran gehängt. Das dan evtl. irgendwo angemeldet oder eingetragen.

Umso wichtiger das der Brief zurück geht.
Du gehst dann mit einem Foto vom Brief zur Polizei und zeigst Identitätsdiebstahl an.

Den Rest macht das Mahlwerk.

NOTAUS schrieb:
in den Briefkasten geschmissen, mit oder ohne Unterschrift, zählt als zugestellt und rechtlich bindend

Eben nicht bei fehlgeleiteten Sendungen. Aufpassen.

NOTAUS schrieb:
Schwachsinn was du da erzählst...

Begründung? Kommt da was?

Du darfst als Zusteller der DPAG nicht "auf Verdacht" zustellen. Punkt. Den Grund dafür nennst du ja selbst. Merkste was?
Behalt deine Meinung bitte in Zukunft für dich wenn du keine Argumente hast. Danke.
 
Zuletzt bearbeitet:
Was willste machen, die Zusteller sind froh wenn Sie den Rotz irgendwo loswerden, zurückschreiben (als Zusteller) ist nervtötend. Ist halt verboten dort zuzustellen, kratzt aber fast keinen.
Logisch! Bin denen auch nicht böse, machen einen guten Job!

Werd morgen mal bei der Polizei anrufen und mich befragen...
 
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Domi_bas schrieb:
Aus welchem Grund? Kannst du das bitte etwas erläutern? Kennst du solche Fälle oder die Masche?
Damit es Schwarz auf Weiß dokumentiert ist... und als eventuellen Betrug schon mal angezeigt ist...
 
NOTAUS schrieb:

Was für ein Betrug soll das sein bitte? Was ist denn passiert? Was wurde denn versucht?

Er hat einen Brief bekommen, der nicht für ihn ist.

Was verstehst du daran eigentlich ganz genau nicht?
 
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Selbst für gerichtliche Einschreiben wird mittlerweile die vereinfachte Zustellung angewendet. Der Zusteller schmeisst den Brief in den Kasten, notiert Datum+ Uhrzeit (auf dem Brief und auch in seinen Unterlagen). Und ab dem Zeitpunkt zählt die z.T. nur 7/14- tägige Einspruchsfrist.
Ergänzung ()

UNDERESTIMATED schrieb:
Was für ein Betrug soll das sein bitte? Was ist denn passiert? Was wurde denn versucht?
Seine Adresse/=ehemalige Fimenanschrift wird missbraucht...
 
Also wenns Betrüger wären würdest du das an der Bankverbindung erkennen. Wenn die schon mal nicht mit DE anfängt brauchst du die der Zwangsgebürenanstalt nicht erst raussuchen.
Domi_bas schrieb:
Werd morgen mal bei der Polizei anrufen und mich befragen...
Und was befragst du dich dann am Telefon? :D
 
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