Sammelthread Diskussionen rund um den Rundfunkbeitrag

AW: GEZ Abzocke 2013 - was tun?

CD schrieb:
Mit anderen Worten: Wenn jemand ne eigene Klingel hat.

So auch nicht richtig. Ein Haushalt kann auch mehrere klingeln haben. Bspw mit unterschiedlichen Klingeltönen (damit man direkt weiß für wen der Besuch ist) oder auch eine klingel für den Garten.

Sagt also nichts aus.

Genauso kann man von außen meist nicht erkennen ob das jetzt ein oder zwei Haushalte sind.
Auch wenn es zwei Zugänge von außen gibt ist das kein Beweis für zwei Haushalte.
 
AW: GEZ Abzocke 2013 - was tun?

Irgendwo müssen die doch untergekommen sein, entlassen wurde kein einziger davon.
 
AW: GEZ Abzocke 2013 - was tun?

Woher weißt Du das? Und was ist mit den vielen Mitarbeitern, die als Selbständige tätig waren? Die muss man ja nicht entlassen, die beauftragt man einfach nicht mehr.
 
AW: GEZ Abzocke 2013 - was tun?

Die arbeiteten aber für die Sender nicht für die GEZ. Ausserdem arbeiten die auf Provision. Verdienen halt nichts mehr.
 
AW: GEZ Abzocke 2013 - was tun?

hiho


nur zur info


ich selber warte immer noch auf meinen dritten Brief von den nimmersatten



mein Bekannter hat am 07.12.2013 die erste Mahnung bekommen jetzt kommen auch die Drohungen
wie man sie kennt und zu ignorieren Gelernt hat :

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erste Mahnung zweiter Absatz:

" Ihnen drohen Vollstreckungsmaßnahmen wie die Abgabe einer Vermögensauskunft, Kontopfändung, Pfändung des Arbeitseinkommen, der Rente oder auch Ihrer Mietkaution. Nach fruchtlosem Ablauf der Frist werden wir diesen Betrag bei der für ihren Wohnsitz zuständigen Vollstreckungsbehörde Vollstreckungsmaßnahmen beantragen. Die kosten für die Beitreibung gehen zu ihren Lasten. Zuständig ist Finanzbehörde Hamburg - Forderungsmanagement K? "

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hmm... so weit ich weiß darf im normal Fall nicht mal das Finanzamt an die Mietkaution ran aber die GEZ
darf das, JA KLAR

wo lebe ich hier eigentlich - da fehlen einem nicht nur die Worte


MfG

Tiefighters
 
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AW: GEZ Abzocke 2013 - was tun?

Das mit der Mietkaution ist wirklich eigenartig. Die dient ja nicht dem Mieter, sondern dem Vermieter als Schutz vor Beschädigungen nach dem Auszug.
Zumal die auf dem Konto des Vermieters liegt und man die da nicht einfach wegpfänden kann.

Der Rest ist natürlich möglich, wenn ein Vollstreckungs- und/oder Mahnbescheid nicht widersprochen wird.
 
AW: GEZ Abzocke 2013 - was tun?

hab´s ja gesagt

die GEZ steht über ALLES und Jeden mehr rechte als die Polizei und Finanzamt, OHMAN



also ich werde klagen bis zum Sieg oder Knast oder Obi :p

sehe das nicht ein für etwas zu zahlen was man seit über 22 jahren nicht mehr nutze
brauch keine schlechten Sendungen oder nur Halbwahrheiten, falsche Informationen (Nachrichten)


PS: http://www.online-boykott.de/de/klagen-statt-zahlen
 
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AW: GEZ Abzocke 2013 - was tun?

WhiteShark schrieb:
Das mit der Mietkaution ist wirklich eigenartig. Die dient ja nicht dem Mieter, sondern dem Vermieter als Schutz vor Beschädigungen nach dem Auszug.
Zumal die auf dem Konto des Vermieters liegt und man die da nicht einfach wegpfänden kann.

Eine Mietkaution kann u.U. durchaus gepfändet werden. Solange das Mietverhältnis besteht bleibt die Kaution aber beim Vermieter, nach Beendingung wird diese dann (nach etwaigen Abzügen für Schäden an der Mietsache) an den Gläubiger, der die Pfändung veranlasst hat, und nicht an den Mieter ausbezahlt.
 
AW: GEZ Abzocke 2013 - was tun?

@Tiefighters

Meine Oma hat vor Monaten ihr erstes Schreiben von denen erhalten, direkt mit einem Überweisungsschein.
Seitdem ist kein weiterer Brief mit Aufforderung zur Zahlung bei ihr eingetroffen. ^^
 
AW: GEZ Abzocke 2013 - was tun?

hat sie bezahlt ?



hmm.. abwarten und Tee trinken

das kommt noch die drohen erst mal und die eine oder andere bezahlt vor lauter angst

wäre keine gute presse für die GEZ wenn z.b Bild schreibt "GEZ zockt alte Menschen ab" (oder so ähnlich)

aber das kommt noch und das mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit
 
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AW: GEZ Abzocke 2013 - was tun?

Keine gute Presse, na und? Was soll der GEZ denn passieren, dass die Leute sie doof finden? Blöde Presse, gute Presse, für eine allgemeine Pflichtabgabe ist das doch völlig irrelevant. Aussteigen kann man ja nicht.

Schon jetzt müssen doch Leute den vollen Betrag zahlen, die z.B. vorher nur Radio gehört haben. Oder noch besser, selbst Taube und Blinde müssen nun auch blechen. Eine Befreiung bekommt man nur noch als Taubblinder. Bei solchen Machenschaften ist das Abzocken von Alten doch keine Steigerung mehr.
 
Zuletzt bearbeitet: (Lionel Hutz hat recht...)
AW: GEZ Abzocke 2013 - was tun?

genau


denke mal die wollen nicht so gerne in die presse damit die Menschen nicht anfangen darüber nachzudenken
was da ab geht


kenne (leider) so einige die das gut finden so langsam denke ich einige haben den einschlag nicht mitbekommen was hier abgeht
 
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AW: GEZ Abzocke 2013 - was tun?

Deliberation schrieb:
Oder noch besser, selbst Taube und Blinde müssen nun voll blechen. Eine Befreiung bekommt man nur noch als Taubblinder.

Um bei der Wahrheit zu bleiben:

"2. Eine Ermäßigung vom Rundfunkbeitrag können Menschen, denen das Merkzeichen „RF” im Schwerbehindertenausweis zuerkannt wurde, beantragen. Sie zahlen einen reduzierten Beitrag von 5,99 Euro pro Monat.

Anspruch auf einen reduzierten Beitrag haben:

Blinde oder wesentlich sehbehinderte Menschen mit einem Grad der Behinderung von wenigstens 60 Prozent allein wegen der Sehbehinderung, die nicht vorübergehend ist,
hörgeschädigte Menschen, die gehörlos sind oder denen eine ausreichende Verständigung über das Gehör auch mit Hörhilfen nicht möglich ist,
behinderte Menschen, deren Grad der Behinderung nicht nur vorübergehend mindestens 80 Prozent beträgt und die wegen ihres Leidens nicht an öffentlichen Veranstaltungen teilnehmen können."

(http://www.rundfunkbeitrag.de/buergerinnen_und_buerger/informationen_fuer_menschen_mit_behinderung/index_ger.html)
 
AW: GEZ Abzocke 2013 - was tun?

alle die mal die bekannten klage nachlesen wollen

Hier
 
AW: GEZ Abzocke 2013 - was tun?

Danke für die Aufklärung Lionel Hutz, da habe ich mich tatsächlich vertan!
 
AW: GEZ Abzocke 2013 - was tun?

ich denke das passt hier ganz gut rein:

thema: höhe der gez-gebühren.

vorab: dass es die ör und infolge dessen die gebühren gibt, halte ich grundsätzlich für vertretbar und richtig. vorgesehen ist vom gesetzesgeber ursprünglich eine grundversorgung mit unabhängigen informationen und kultur.
wenn ich allerdings sehe, was für eine masse an sendern es inzwischen von den ör gibt und vor allem was die ör da senden, dann tu ich mich schwer, da noch die erfüllung des staatsauftrages nachzuvollziehen. geht es nur mir so, oder verprassen die ör einen nicht unerheblichen teil unserer gebühren (immerhin sage und schreibe 7,5 mrd(!) €/jahr) für seifenopern, quizshows und zweitklassige boulevardmagazine? und wie ist diese schiere masse an fernsehsendern vor dem hintergrund einer grundversorgung zu vertreten?

ich bin der meinung, dass eine grundversorgung im sinne des volkes für deutlich weniger als ein milliarde €/jahr realisierbar sein sollte. quotensendungen haben imho nichts im ör zu suchen, zumindest nicht auf kosten einer zwangsabgabe. ich würde gerne mit euch diskutieren, welche gebührenhöhe sinnvoll und zweckmäßig ist, und ab wo die ör (bzw die kef) ihre kompetenzen überschreiten. kann es sein, dass man zur finanzierung von unterhaltungssendungen ohne den geringsten bildungs- oder kulturwert gezwungen werden kann? können die ör maßlos neue sender aus dem boden stampfen und dem gebührenzahler die kosten auflasten? oder gibt es grenzen bzw müsste es welche geben?

bitte versucht bei dem thema sachlich zu bleiben und mit argumenten zu diskutieren.

hier ein link zum Rundfunkfinanzierungsstaatsvertrag (RFinStV):
http://www.landesrecht-mv.de/jporta...nStVtrMVrahmen&doc.part=X&doc.origin=bs&st=lr
 
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AW: GEZ Abzocke 2013 - was tun?

Das Problem liegt hier offensichtlich (wie so oft) in der persönlichen Definition von "Grundversorgung". Der Wortbestandteil "Grund" legt jedoch schon die Vermutung nahe, dass ein Mindestmaß an Versorgung vorliegen soll. In Bezug auf "Fernsehen" bedeutet Grundversorgung also nicht partielle Versorgung mit z.B. Nachrichten und Dokumentationen. Zur Grundversorgung gehören alle Sparten des Kanals Fernsehen, also auch Unterhaltung, Sport usw.

Ich verweise hier gerne auf den Beitrag von Noxiel. der ein Urteil dazu ergoogelt hat:

https://www.computerbase.de/forum/t...rundfunkbeitrag.1061336/page-38#post-14729563

Am ehesten ist das mit der Allgemeinmedizin zu vergleichen. Auch diese hat in Deutschland die Aufgabe, eine medizinische Grundversorgung zu gewährleisten. Hier würde keiner auf den Gedanken kommen, dass der zugehörige Arzt nur partiell ausgebildet sein dürfe. Er muss von allem etwas verstehen.

Im Gegensatz kann man sich bei einem Allgemeinmediziner wie dem ÖR aber auch die Frage stellen, ob es noch zur Grundversorgung gehört, wenn bestimmte Teile der Gesamtaufgaben stark überdurchschnittlich vertreten sind. Beim Allgemeinmediziner denke ich da an einen Hausarzt, der fast nie verfügbar ist, weil er häufig im örtlichen Krankenhaus operiert. Beim ÖR denke ich da natürlich an Sportlizenzen und parallele Übertragungen von königlichen Hochzeiten in mehreren ör Kanälen.

Die Probleme sind nur:

- wer bestimmt, was verhältnismäßig zu viel ist und was nicht?
- darf ein ör Sender dann keinen Erfolg haben, wodurch Sendungen wie "Wetten dass...!?" letztlich so groß geworden sind?
 
AW: GEZ Abzocke 2013 - was tun?

In Bezug auf "Fernsehen" bedeutet Grundversorgung also nicht partielle Versorgung mit z.B. Nachrichten und Dokumentationen. Zur Grundversorgung gehören alle Sparten des Kanals Fernsehen, also auch Unterhaltung, Sport usw.
ob es aufgabe einer öffentlichen institution auf kosten der allgemeinheit sein kann, mich zu unterhalten, lass ich mal erst offen. ich verweise hier aber auf die öffentlichen büchereien. jede stadt ist verpflichtet, seinen bürgern eine bücherei zur verfügung zu stellen. diese verpflichtung entfällt aber in dem moment, wo ein anderer träger (meist die kirchen) diesen bedarf deckt. dem bürger ist nicht mehr last aufzubürden als zur erfüllung der aufgabe notwendig. unterhaltung bekommen wir von den privaten kostenlos geliefert, damit entfällt dieser bedarf. für unterhaltung ist neutralität keine vorraussetzung, weshalb es keinen grund gibt, hier eine kostenpflichtige zusätzliche instanz zu schaffen.

- wer bestimmt, was verhältnismäßig zu viel ist und was nicht?
letzten endes wohl die gerichte, wenn man das problem denn mal angeht.
- darf ein ör Sender dann keinen Erfolg haben, wodurch Sendungen wie "Wetten dass...!?" letztlich so groß geworden sind?
sagen wir so: es darf überhaupt keine rolle spielen, ob er erfolg hat oder nicht. denn arbeitet er erfolgsorientiert (kommerziell), ist die gesetzlich geforderte neutralität nicht mehr gegeben. und genau dieses problem sehe ich aktuell auch. ich möchte mal an sendungen wie monitor erinnern, wo in bester bild-manier über das thema "killerspiele" berichtet wurde, um mal ein bekanntes beispiel zu nennen. reißerisch, quotensteigernd, aber absoult unsachlich, einseitig und befangen. soetwas ist vom gesetzgeber aber genau NICHT gewollt.
 
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AW: GEZ Abzocke 2013 - was tun?

Lübke schrieb:
ob es aufgabe einer öffentlichen institution auf kosten der allgemeinheit sein kann, mich zu unterhalten, lass ich mal erst offen.

Das kannst Du machen. Dann kannst Du Dir aber auch die Diskussion sparen. Denn es ist bereits definiert, was Grundversorgung inhaltlich bedeutet. Und ja, dazu gehört auch sowas wie "Verbotene Liebe" und "Musikantenstadl".

Lübke schrieb:
letzten endes wohl die gerichte, wenn man das problem denn mal angeht.

Bei aufmerksamer Lektüre meines Beitrags dürfte aufgefallen sein, dass sich die Gerichte bereits mit der Frage auseinandergesetzt haben, was zur Grundversorgung gehört. Damit ist die Sache erst einmal geklärt. Denn alles Weitere ist Aufgabe der KEF und der MLK.

Lübke schrieb:
sagen wir so: es darf überhaupt keine rolle spielen, ob er erfolg hat oder nicht. denn arbeitet er erfolgsorientiert (kommerziell), ist die gesetzlich geforderte neutralität nicht mehr gegeben.

Dann kann man ja auch haufenweise Kohle für "Wetten Dass...!?" oder anderen Unterhaltungskrempel mit hohem Marktanteil aus dem Fenster werfen. Denn wenn Erfolg keine Rolle spielt, dann ist das eine Türe, die in beide Richtungen schwingt.

Lübke schrieb:
thema "killerspiele" berichtet wurde, um mal ein bekanntes beispiel zu nennen. reißerisch, quotensteigernd, aber absoult unsachlich, einseitig und befangen. soetwas ist vom gesetzgeber aber genau NICHT gewollt.

Jaja, das Thema Killerspiele. Ich sag's mal so: das Thema Killerspiele ist ebensowenig eindimensional klärbar, wie der Zusammenhang zwischen schlechtem Journalismus und einem anders lautenden Anspruch. Zudem "will" der Gesetzgeber hier gar nichts. Die Grundversorgung ist eine Grundlage für die Demokratie und entspringt dem Willen des Volkes. Jedenfalls theoretisch... man könnte auch sagen, es entspringt dem Demokratieverständnis der ehemals westlichen Besatzungsmächte.

Wie dem auch sei, es kann und darf im Übrigen nicht Aufgabe des Gesetzgebers sein, die Argumentationslinien von Politsendungen zu wollen oder gar zu bestimmen. Im Gegenteil, die Macher müssen frei in ihrer Ausübung sein. Naja und Freiheit bedeutet halt auch die Freiheit, unzureichende Inhalte zu generieren.

Und da spreche ich noch nicht einmal davon, dass Dein Nachbar vielleicht anderer Meinung ist und den Monitorbeitrag über Killerspiele total interessant und zutreffend fand. Es gibt eben nicht nur eine Wahrheit. ;)
 
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