WhiteShark
Admiral
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AW: GEZ Abzocke 2013 - was tun?
Wenn du bereits letztes Jahr gemeldet warst und vergessen hast dich abzumelden, dann musst du dafür natürlich nachbezahlen.
Dann kommt das wohl auch mit 4 Quartalen hin. Jetzt noch rückwirkend die Befreiung durchzusetzen wird schwierig, gerade weil du ja bereits gezahlt hast.
Falls du während deines Auslandaufenthaltes auch keinen deutschen Wohnsitz hattest, kannst du zumindest den Betrag von Januar bis April zurückfordern.
Denn ohne Wohnung musst du auch nicht zahlen.
Beim Rest haste dann aber schlechte Karten. Den die zwei Monate sind vergangen, also gilt die Befreiung erst ab dem Folgemonat.
Wenn du bereits letztes Jahr gemeldet warst und vergessen hast dich abzumelden, dann musst du dafür natürlich nachbezahlen.
Dann kommt das wohl auch mit 4 Quartalen hin. Jetzt noch rückwirkend die Befreiung durchzusetzen wird schwierig, gerade weil du ja bereits gezahlt hast.
Falls du während deines Auslandaufenthaltes auch keinen deutschen Wohnsitz hattest, kannst du zumindest den Betrag von Januar bis April zurückfordern.
Denn ohne Wohnung musst du auch nicht zahlen.
Beim Rest haste dann aber schlechte Karten. Den die zwei Monate sind vergangen, also gilt die Befreiung erst ab dem Folgemonat.