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News Doom 3-Addon erscheint nicht in Deutschland
- Ersteller Andy
- Erstellt am
- Zur News: Doom 3-Addon erscheint nicht in Deutschland
Acrylium
Rear Admiral
- Registriert
- Apr. 2001
- Beiträge
- 6.082
Ich war heute morgen beim MediaMarkt in Heilbronn, und der überaus kompetente Verkäufer dort hat mir gesagt es sei noch kein Erscheinungstermin dafür bekannt aber es werde sobald es erscheint bei ihm zu haben sein. Ich solle also erst gar nicht woanders suchen. Media Mark. Ich bin doch nicht blöd.
BananenBrot
Lt. Junior Grade
- Registriert
- Jan. 2005
- Beiträge
- 386
ich hab da grad mal ne andere frage. wenn jetzt ein spiel "verboten" ist, wie z.b. postal 2 (was oben mal erwähnt wurde), was heißt das genau?
das man es nicht kaufen darf, oder das sogar der besitz verboten ist? also ein kollege von mir hat das , macht der sich strafbar? kann ich mir nicht vorstellen...
das man es nicht kaufen darf, oder das sogar der besitz verboten ist? also ein kollege von mir hat das , macht der sich strafbar? kann ich mir nicht vorstellen...
thiron
Lieutenant
- Registriert
- Dez. 2004
- Beiträge
- 996
Ich glaube Postal2 ist nicht verboten oder? Nur Indiziert. Bin mir aber nicht sicher.
Jedenfalls ... wenn es verboten ist, dann bedeutet es das dieses Spiel verboten ist. Das sollte schon am Wortlaut erkennbar sein. Der Besitz ist somit strafbar. (letztes Beispiel. Manhunt; verboten hier bei uns in Deutschland und UK.)
Ist ein Spiel indiziert, darf keine Werbung dafuer gemacht werden. Das bedeutet auch das der Haendler es nicht in den Regalen auslegen darf. Der Verkauf an Personen ueber 18 Jahren, ebenso wie der Besitz sind nicht strafbar.
Gerade mal geguckt. Bei Okaysoft gibt es das Postal Addon, somit wird das Hauptspiel auch nur indiziert sein.
Jedenfalls ... wenn es verboten ist, dann bedeutet es das dieses Spiel verboten ist. Das sollte schon am Wortlaut erkennbar sein. Der Besitz ist somit strafbar. (letztes Beispiel. Manhunt; verboten hier bei uns in Deutschland und UK.)
Ist ein Spiel indiziert, darf keine Werbung dafuer gemacht werden. Das bedeutet auch das der Haendler es nicht in den Regalen auslegen darf. Der Verkauf an Personen ueber 18 Jahren, ebenso wie der Besitz sind nicht strafbar.
Gerade mal geguckt. Bei Okaysoft gibt es das Postal Addon, somit wird das Hauptspiel auch nur indiziert sein.
Netgic
Lieutenant
- Registriert
- Mai 2004
- Beiträge
- 791
Hier ein paar infos
http://www.gbase.ch/index.asp?target=search&zone=pc&str=postal&action=Go!
Postal 2 gehört zu den Brutalsten Games überhaupt...sagt man..
Einfach mal nach der Englishen Demo googln.
Müsste eigentlich ne hp geben!
Edit:
Link Aktuallisiert! Have Fun!
http://www.gbase.ch/index.asp?target=search&zone=pc&str=postal&action=Go!
Postal 2 gehört zu den Brutalsten Games überhaupt...sagt man..
Einfach mal nach der Englishen Demo googln.
Müsste eigentlich ne hp geben!
Edit:
Link Aktuallisiert! Have Fun!
Zuletzt bearbeitet:
China
Fleet Admiral
- Registriert
- Dez. 2004
- Beiträge
- 13.042
Also wenn ich mir Postal 2 ansehe weiß ich genau warum die Amys gerne mal Amok laufen
Nichts desto trotz, habe ich es gespielt um mir eine, wenn auch nich ganz so gute, Meinung drüber bilden zu können.
Und als es am vorletzten oder letzten Tag Katzen regnete, habe ich mich echt kaputt gelacht.
Seltend so was krankes gesehen
Nichts desto trotz, habe ich es gespielt um mir eine, wenn auch nich ganz so gute, Meinung drüber bilden zu können.
Und als es am vorletzten oder letzten Tag Katzen regnete, habe ich mich echt kaputt gelacht.
Seltend so was krankes gesehen
Davidh1990
Lieutenant
- Registriert
- Juli 2004
- Beiträge
- 730
Also welche spiele sind denn eigentlich verboten - Resident Evil - wurde das nich früher nach dem Release verboten und sogar eingezogen oder irre ich mich da ... der Stil passt ja etwas zu Doom also dem Thema nicht so fern ...
Affe007
Lt. Commander
- Registriert
- März 2004
- Beiträge
- 1.462
Es gibt keine Medien die "verboten" sind. Entweder sie sind Strafrechtlich ok, dann werden sie von der FSK/USK eingestufft oder von der BPjM indiziert.
Wenn Medien Strafrechtlich bedenklich sind, können diese auf juristischen Wege beschlagnahmt werden. Das heißt das diese Medien nicht mehr verbreitet werden dürfen (Straftat), der Besitz und Kauf solcher Medien ist nicht strafbar. Ausleihen kann auch als Verbreitung ausgelegt werden und ist somit auch eine Straftat.
Postal 2 ist nicht beschlagnahmt nur der Vorgänger, sowie Manhunt.
EDIT:
Es gibt noch die Einstufung SPIO/JK - Strafrechtlich unbedenklich (sind meistens auch indizierungs Kandidaten)
Ich glaub das RE für PS indiziert ist, die Gamecube Version ist allerdings USK18.
Wenn Medien Strafrechtlich bedenklich sind, können diese auf juristischen Wege beschlagnahmt werden. Das heißt das diese Medien nicht mehr verbreitet werden dürfen (Straftat), der Besitz und Kauf solcher Medien ist nicht strafbar. Ausleihen kann auch als Verbreitung ausgelegt werden und ist somit auch eine Straftat.
Postal 2 ist nicht beschlagnahmt nur der Vorgänger, sowie Manhunt.
EDIT:
Es gibt noch die Einstufung SPIO/JK - Strafrechtlich unbedenklich (sind meistens auch indizierungs Kandidaten)
Ich glaub das RE für PS indiziert ist, die Gamecube Version ist allerdings USK18.
Zuletzt bearbeitet:
Mr. Bad Karma
Banned
- Registriert
- Juli 2004
- Beiträge
- 121
Tag alle zusammen,
hier etwas zu "indiziert" und "verboten".
1. Medien koennen auf Antrag bei der Bxxx indiziert werden.
Diese Medien dürfen nicht mehr beworben werden und nur an
Volljaehrige abgegeben werden
Ausser Mami oder Papi kaufen es ihrem (minderjaehrigen) Kind.
2. Verboten steht fuer Bundesweit Beschlagnahmt.
Ein Verbot kann nur von einem Gericht beschlossen werden.
Das geht so,
-eine Person geht zum naehsten Amtsgericht
-Traegt dem Richter die Gruende vor fuer eine Bundesweit Beschlagnahmung
(gewaltverherrlichend, menchenverachtend, Gewat der zum Sex fuehrt und so was...)
-der Richer faellt dann ein Urteil, falls diese Medien "schullig gesprochen wirden"
ergeht ein Urteil zur Bundesweit Beschlagnahmung dieser Medien
[z.B. Filme(S/VHS,LaserDisk,DVD,Musik CD´s,usw.;Buecher,Magazine,usw..]
-die Polizei muss dann alle Videotheken, Grosshaenderl und so abklappern,
um das Bundesweit Beschlagnahmte Medium aus dem Verkehr zu ziehen.
Diese Medien sind zu vernichen, oder landen als Referenzgut in der Aserwartenkammer.
Bundesweit Beschlagnahmte Medien duefen nicht
1. beworben werden
2. jeder Berichterstattung ueber diese Medien ist verbotten
(Filmpriviews usw., die namentliche Nennung an sich ist glaub ich noch erlaubt)
3. (in Deutschland)hergestellt werden
4. in iergend einer weise Verbreitet werden ( Verkaufen,Verschenken, usw..)
5. duerfen nicht importiert werden
(wenn der Zoll das findet wirds beschlagnahmt, PC Spiele die auf dem Index
stehen werden nicht vom Zoll beschlagnahmt, wenn die die Post oeffnen usw.)
Der privat Bestiz ist erlaubt, besser anders ausgedrueckt "nicht verboten".
Fall jemand schon einem Film sein eigen nennt, dieser Film dann aber
Bundesweit Beschlagnahmt wird/wurde, will man wohl denn Eigentuemer nicht
"Enteignen", da bei Enteignung der Vorbesitzer Anspurch auf Schadensersatz
haette oder so.
@post 4
Ich Posta2 nun wirchlich Bundesweit Beschlagnahmt?
EDIT: ups, das Geruecht gehoert zu Manhunt(Videospiel: PC, PS2)
Ich hab da mal was gehoert, das die USK Pruefstelle den Tietel nach der
Sichtung gleich an die Staatsanwaltschft uebergeben hat,
wegen extrem menschenverachtender Gewaltdarstellung.
(PS hab mir von einem Freund geliehen und nachdem ich damit
fertig war zurueckgegeben ^g^)
Wurden eigendlich schon PC Spiele "verboten".
(mir ist da nichts bekannt, PC Spiele landen normalerwaeise nur auf dem Index,
zumindestens soweit ich weis)
Hier noch eine kleine Geschichte (die leider wircklich war):
+Ein FSK 16 Film und seine Odysse!+
Eines Tages kam ein Film.
Dieser Film bekam ein (damals noch) FSK 16.
Dann aber fuehlet sich wohl jemad "angepisst" und
stellte bei der BPjM einen Antrag.
Der Film landete auf dem Index!
Das wahr wohl nicht genug!
Dann ging jemand zu einem Amtsgericht und schwups
war der Film Bundesweit Beschlagnahmt!
Der Film lief nach seiner Bundesweit Beschlagnahmund geschnitten im
Fernsehen!!!!!
Die Fehrnsehsender sind nur einer "Selbstzensur" unterworfen und dürften
rein hypotetisch auch 18er Filme die Bundesweit Beschlagnahmt sind
senden (zu passender Zeit: nach 1 Uhr Morgens).
Dies geschieht nur manchmal, aber
1. wird der Film noch mal von der Filmredakton zurechtgeschnitten und
2. bekommt der Film einen neuen Eintagsnamen
(haleluja)
Dieser Film hiess glaub ich "Das Schiff der Schwimmenden Leichen"
und kam als "Das Schiff der Reitenden Leichen" im Fehrnsehen, oder umgekehrt.
Zum Teil findet man jetzt wieder manche diese Filme als extrem kasstrierte USK16er
fassungen im Handel.
Lang lebe der Artikel in der Verfassung (im Grundgestz) der besasgt:
Es gibt keine Zensur in Deutschland. (ha ha, Witz komm raus du bist umzingelt)
@post 71
Vergleich mal Manhunt mit Postel2, da sieht Postel2 gleich wie was USK16 maessiges aus.
hier etwas zu "indiziert" und "verboten".
1. Medien koennen auf Antrag bei der Bxxx indiziert werden.
Diese Medien dürfen nicht mehr beworben werden und nur an
Volljaehrige abgegeben werden
Ausser Mami oder Papi kaufen es ihrem (minderjaehrigen) Kind.
2. Verboten steht fuer Bundesweit Beschlagnahmt.
Ein Verbot kann nur von einem Gericht beschlossen werden.
Das geht so,
-eine Person geht zum naehsten Amtsgericht
-Traegt dem Richter die Gruende vor fuer eine Bundesweit Beschlagnahmung
(gewaltverherrlichend, menchenverachtend, Gewat der zum Sex fuehrt und so was...)
-der Richer faellt dann ein Urteil, falls diese Medien "schullig gesprochen wirden"
ergeht ein Urteil zur Bundesweit Beschlagnahmung dieser Medien
[z.B. Filme(S/VHS,LaserDisk,DVD,Musik CD´s,usw.;Buecher,Magazine,usw..]
-die Polizei muss dann alle Videotheken, Grosshaenderl und so abklappern,
um das Bundesweit Beschlagnahmte Medium aus dem Verkehr zu ziehen.
Diese Medien sind zu vernichen, oder landen als Referenzgut in der Aserwartenkammer.
Bundesweit Beschlagnahmte Medien duefen nicht
1. beworben werden
2. jeder Berichterstattung ueber diese Medien ist verbotten
(Filmpriviews usw., die namentliche Nennung an sich ist glaub ich noch erlaubt)
3. (in Deutschland)hergestellt werden
4. in iergend einer weise Verbreitet werden ( Verkaufen,Verschenken, usw..)
5. duerfen nicht importiert werden
(wenn der Zoll das findet wirds beschlagnahmt, PC Spiele die auf dem Index
stehen werden nicht vom Zoll beschlagnahmt, wenn die die Post oeffnen usw.)
Der privat Bestiz ist erlaubt, besser anders ausgedrueckt "nicht verboten".
Fall jemand schon einem Film sein eigen nennt, dieser Film dann aber
Bundesweit Beschlagnahmt wird/wurde, will man wohl denn Eigentuemer nicht
"Enteignen", da bei Enteignung der Vorbesitzer Anspurch auf Schadensersatz
haette oder so.
@post 4
Ich Posta2 nun wirchlich Bundesweit Beschlagnahmt?
EDIT: ups, das Geruecht gehoert zu Manhunt(Videospiel: PC, PS2)
Ich hab da mal was gehoert, das die USK Pruefstelle den Tietel nach der
Sichtung gleich an die Staatsanwaltschft uebergeben hat,
wegen extrem menschenverachtender Gewaltdarstellung.
(PS hab mir von einem Freund geliehen und nachdem ich damit
fertig war zurueckgegeben ^g^)
Wurden eigendlich schon PC Spiele "verboten".
(mir ist da nichts bekannt, PC Spiele landen normalerwaeise nur auf dem Index,
zumindestens soweit ich weis)
Hier noch eine kleine Geschichte (die leider wircklich war):
+Ein FSK 16 Film und seine Odysse!+
Eines Tages kam ein Film.
Dieser Film bekam ein (damals noch) FSK 16.
Dann aber fuehlet sich wohl jemad "angepisst" und
stellte bei der BPjM einen Antrag.
Der Film landete auf dem Index!
Das wahr wohl nicht genug!
Dann ging jemand zu einem Amtsgericht und schwups
war der Film Bundesweit Beschlagnahmt!
Der Film lief nach seiner Bundesweit Beschlagnahmund geschnitten im
Fernsehen!!!!!
Die Fehrnsehsender sind nur einer "Selbstzensur" unterworfen und dürften
rein hypotetisch auch 18er Filme die Bundesweit Beschlagnahmt sind
senden (zu passender Zeit: nach 1 Uhr Morgens).
Dies geschieht nur manchmal, aber
1. wird der Film noch mal von der Filmredakton zurechtgeschnitten und
2. bekommt der Film einen neuen Eintagsnamen
(haleluja)
Dieser Film hiess glaub ich "Das Schiff der Schwimmenden Leichen"
und kam als "Das Schiff der Reitenden Leichen" im Fehrnsehen, oder umgekehrt.
Zum Teil findet man jetzt wieder manche diese Filme als extrem kasstrierte USK16er
fassungen im Handel.
Lang lebe der Artikel in der Verfassung (im Grundgestz) der besasgt:
Es gibt keine Zensur in Deutschland. (ha ha, Witz komm raus du bist umzingelt)
@post 71
Vergleich mal Manhunt mit Postel2, da sieht Postel2 gleich wie was USK16 maessiges aus.
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