Gewaltdarstellung allein hat soweit ich weiß in den letzten zehn Jahren nicht ein einziges mal zu einer Beschlagnahmung eines Titels geführt.
Also mir fallen da spontan Mortal Kombat 1 und 2, sowie Manhunt ein
Wenn jetzt das Verbot besteht, weiß ich wenigstens das es meine Kinder nicht beim Laden um die Ecke kriegen. Das Sie es kriegen können ist mir auch klar (Meine beiden sind zwar noch zu klein um daran interesse zu haben, aber bei Doom 6 dürften Sie dann das Alter erreicht haben) Hier wird verhindert, daß der Laden um die Ecke das Spiel hat-zu verhindern das deine Kinder das Zeug spielen ist nicht aufgabe des Gesetzgebers sondern die Aufgabe der Eltern. Man erschwert die Beschaffung, setzt aber gleichzeitig eine Bevormundung der Erwachsenen in Kraft die etwas zu weit geht. Wenn ich 18 bin und das Spiel will, sollte ich es auch kaufen können. Zu verhindern das es von Kids gespielt wird ist Sache der Eltern. Somit finde ich es irgendwie verständlich, andererseits aber auch wieder eine Bevormundung durch den Staat.
Das ist ja mit der bindenden Alterbeschränkung (FSK USK) schon der Fall. Alle Personen unter 18 dürften demnach das Spiel nicht im Laden kaufen. Die indizierung bewirkt nur das es aus dem Regal verschwindet oder in einem ab 18 Bereich landet.
Durch eine Indizierung wird ein Medium quasi vom Markt genommen, da dieses nicht beworben, nicht offen verkauft und auch nicht im Versandhandel vertrieben werden darf (dies gilt nur zum Teil).
Da ist es sicherlich verständlich das Publischer sich dazu entscheiden das Game in Deutschland ncht auf dem Markt zu bringen.
Also ich verstehe die ganze indizierungs Praxis sowie so nicht. Wie kann ein Medium einen Jugentlichen gefärden nur, weil es im Laden steht oder in Zeitschrifften getestet wird?
Die Freiwillige Selbstkontrolle reicht völlig aus, um die Verbreitung eines Medium zu regeln. Und sollte ein Medium dann doch gegen geltende Gestze verstossen, NAZI Symbolik, Rasismus oder Menschenverachtendes Verhalten, dann gibt es immer noch den juristischen Weg und eine anschliessende Beschlagnahmung!
Grund hierfür wird wohl sein, dass das Add-On von der USK keine Altersfreigabe unter 18 Jahren erhalten hat.
So eine bezeichnug gibt es garnicht.
USK (Games können nicht mehr indiziert werden, da die Altersangabe bindend ist)
freigegeben ohne Altersbeschränkung gemäß § 14 JuSchG
freigegeben ab 6 Jahren gemäß § 14 JuSchG
freigegeben ab 12 Jahren gemäß § 14 JuSchG
freigegeben ab 16 Jahren gemäß § 14 JuSchG
keine Jugendfreigabe gemäß § 14 JuSchG
USK vor dem 1. April 2003 (Games können indiziert werden, da Beschränkung nicht bindent ist)
geeinet ohne Altersbeschränkung
geeinet ab 6 Jahren
geeinet ab 12 Jahren
geeinet ab 16 Jahren
Nicht geeinet unter 18 Jahren
Und wenn Doom³ keine Jugendfreigabe gemäß § 14 JuSchG von der USK bekommen hat, kann es nicht mehr durch die BPJM indiziert werden. Dies könnte nur passieren wenn Doom³ "Keine Kennzeichnung gemäß § 14 JuSchG" bekommen hat.
EDIT:
Cold Fear ist so ein Beispiel - hat von der USK "Keine Kennzeichnung gemäß § 14 JuSchG" bekommen und ist somit ein indizierungs Kandidat!