Zitat von Dope4you:
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PS: Zu deinem Beispiel mit der Videothek, hab ich noch eine Frage. Wieso dürfen Filme ab 18 nicht in der Familienvideothek stehen, die selben Filme dürfen aber im MediaMarkt (Auch die ganzen anderen Elektromärkte sind gemeint) neben Glücksbärchi und Co. aufgereiht werden. Da stehen Teilweise Filme ab 18 neben den Kinderfilmen, kann doch normal auch nicht sein?
Du vergleichst hier Äpfel mit Birnen, die einen sind FSK18, dürfen damit öffentlich verkauft und beworben werden (wie z.B. auch Schnaps) und die anderen, die nicht öffentlich stehen sind
indiziert, dürfen also nicht öffentlich gehandelt oder beworben werden und stehen deshalb in einer abgetrennten Ecke der Videothek.
FSK18, oder USK18 bei Videospielen, darf öffentlich im Regal stehen, ganz ausdrücklich und überall in Deutschland, beim Kauf muss man seine Volljährigkeit nachweisen. Indizierte Medien, dh. Medien die auf dem
Index für Jugendgefährdende Medien stehen dürfen nicht öfentlich beworben werden und der
öffentliche Verkauf ist untersagt, sie dürfen also nur "unterm Ladentisch" gehandelt werden, letzteres hingegen ist erlaubt, die Ware darf aber erst gegen Vorweis des PA oder Pass gezeigt werden. Verboten ist wieder etwas völlig anderes, denn verboten würde tatsächlich bedeuten, dass auch der Besitz und verdeckte Erwerb für einen Erwachsenen untersagt ist, weil der Film oder das Spiel gerichtlich beschlagnahmt ist, das trifft z.B. auf "Wolfenstein 3D" zu, wobei nicht die Verwendung von Nazi-Symbolik allein, sondern das Zusammenspiel von Nazisymbolik mit überzogener Mystik und Machtdarstellung auf der Naziseite sowie die Diskriminierung von Deutschen Soldaten durch eine Darstellung im Spiel, wo wirklich jeder deutsche Soldat ein verblödeter Idiot und hundert prozentiger Nazi ist. Das Deutsche Recht erlaubt eben keine Blödeleien mit allzu ernsten Themen und wenn ich mir manche Aussage von dem ein oder anderen britischen Jugendlichen (genauso ungebildet wie die deutsche Jugend) vor zwei, drei Jahren anschaue, nach denen in Deutschland nur dumme Nazis wohnen, dann kann ich die deutsche Gesetzgebung auch gut verstehen. Wolfenstein ist einerseits eine Blödeöei die alle Deutschen in einen Einheitsdenkentopf wirft und andererseits auch eine Huldigung des nazitums in der Weise, dass das Nazitum hier zu einem zwar bösen, aber doch sehr mächtigen, fantastisch erfinderischen Kultur wird, etwa sowas wie Dunkelelfen bei D&D, solche Kluturen finden immer Fans und in Zusammenhang mit diesem ernsten Hintergrund des Nazitums war das fürs Gericht Grund genug für eine Beschlagnahmung, es waren wohl Ansätze von Volksverghetzung erkennbar, das ist einer der wenigen Ausnahmegründe nach denen Zensur in Deutschlad in Übereinstimmung mit dem Grundgesetz möglich ist.
Gewaltdarstellung allein hat soweit ich weiß in den letzten zehn Jahren nicht ein einziges mal zu einer Beschlagnahmung eines Titels geführt. Ich glaube "Das Condom des Grauens" war eine Zeit lang verboten, aber das ist schon älter.