DvD archivieren?

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yxcvb schrieb:
Es gibt kein Recht auf eine Privatkopie, es gibt nur die Möglichkeit einer Privatkopie, sofern der Rechteinhaber keine technischen Maßnahmen ergriffen hat, um eine solche zu verhindern. Wenn dem so ist, ist jegliches Erstellen einer Kopie - und wenn man die wirklich nur für sich sichern will - verboten.
Falsch eine Privatkopie ist auch durch die Umgehung des Kopierschutzes zulaessig.
 
Such sie dir selbst raus, wenn du meinst es ist verboten.🤦‍♂️

Aber ich helf dir mal weiter such dir die EUGH Urteile zu Accountbindung und Datentraegerbindung raus🤣🤣
 
Hi,

Such sie dir selbst raus, wenn du meinst es ist verboten

hab ich, auch wenn ich sowas ganz schlechten Diskussionsstil finde.

Die Freiheiten aus der Privatkopieregelung sind jedoch nicht so weitreichend, wie es zunächst scheint. Bei der Beurteilung, ob Privatkopien angefertigt werden dürfen, sind vielmehr diverse Faktoren zu bedenken. Im Film- und Musikbereich erfährt die Privatkopie die bedeutendste Einschränkung durch den sogenannten Schutz technischer Maßnahmen. Hiernach gilt: Für das Kopieren von Filmen und Musik-CDs auch zu rein privaten Zwecken darf man keinen Kopierschutz umgehen, auch nicht, wenn man nur vorhat, eine Sicherheitskopie anzufertigen.

Verbraucherschutzstelle Niedersachsen

CD's und DVD's werden überwiegend mit einer, so das Gesetz, "wirksamen technischen Maßnahme", im folgenden: Kopierschutz, versehen. Damit wollen die Rechteinhaber sicherstellen, dass niemand diese Werke unerlaubt kopieren oder nutzen kann. Eine Umgehung des Kopierschutzes, z.B. mit einer geeigneten Software, ist rechtswidrig.

Anwalt im Netz

Doch darf ich den Kopierschutz mit Software knacken? Der Gesetzgeber wertet ein solches Vorgehen gemäß § 108b UrhG als unerlaubten Eingriff in technische Schutzmaßnahmen. Hierbei handelt es sich um eine Straftat, für welche Privatpersonen mit einer Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr oder einer Geldstrafe rechnen müssen. Wer sicherstellen möchte, dass Inhalte für eine Privatkopie vervielfältigt werden dürfen, sollte daher auf der Verpackung nach Hinweise zu einem bestehenden Kopierschutz suchen und diese ggf. meiden.

Anwalt.ORG

Soll ich weiter machen?

VG,
Mad
 
Madman1209 schrieb:
CD's und DVD's werden überwiegend mit einer, so das Gesetz, "wirksamen technischen Maßnahme", im folgenden: Kopierschutz, versehen. Damit wollen die Rechteinhaber sicherstellen, dass niemand diese Werke unerlaubt kopieren oder nutzen kann. Eine Umgehung des Kopierschutzes, z.B. mit einer geeigneten Software, ist rechtswidrig.

Ich kann diesem Absatz überhaupt nichts abgewinnen.

Jede(!) meiner CDs konnte ich bisher unter iTunes mit einem Klick auf die Festplatte kopieren. Entweder habe ich zufälligerweise hunderte CDs ohne Kopierschutz. Oder iTunes ist illegal - bzw. enthält Code um Straftaten zu begehen, nicht mal ein Hinweis dazu wird eingeblendet.

Oder aber das Stichwort heißt „wirksam“. Ist ein Kopierschutz wirklich wirksam, wenn jeder Hans und Franz ihn umgehen kann? Wobei ich mir nicht mal sicher bin, ob man das „umgehen“ nennen kann, weil man schließlich überhaupt nichts dafür machen muss - 1 Klick auf „kopieren“ und fertig.

Und bei DVDs sieht’s genau so aus. Da braucht es kein Wissen. Wirklich jeder findet die passende Software innerhalb weniger Sekunden bei Google, und die Bedienung ist am Ende auch nur noch 1 Klick.

Aber ich bin kein Rechtsgelehrter. Vielleicht sieht die Realität auch anders aus.

EDIT: Oder warst du nur zu faul auch die anderen Absätze im Artikel zu lesen?
Soweit die Kopierschutzsysteme nicht gänzlich unwirksam sind – denn dann gilt das Umgehungsverbot nicht – sind Privatkopien im Filmbereich kaum noch zulässig. CSS ist – wenn auch nicht absolut umgehungssicher – im Zweifel nicht als gänzlich unwirksam zu bezeichnen.
https://www.verbraucherschutzstelle.de/privatkopie_und_co.htm
Laut Aussehen und Datum am unteren Ende der Seite würde ich allerdings behaupten, dass der letzte Satz nicht mehr der Realität entspricht.

Das Anlegen der typischen Sicherungskopie von der Original -CD einer Software (Anwendungsprogramm) ist nach wie vor erlaubt, §69d Abs.2 UrhG und fällt nicht unter die Kopierschutzvorschriften, §69a Abs.5 UrhG.
[...]
Wer nur für seinen eigenen privaten Gebrauch kopiert, auch unter Umgehung des Kopierschutzes, macht sich nicht strafbar, § 108b UrhG lit 2b.
http://anwalt-im-netz.de/urheberrecht/privatkopie-im-urheberrecht.html

Danach ist es unzulässig, einen wirksamen Kopierschutz zu umgehen.
[...]
Für Computerprogramme gelten diese Bestimmungen nicht. Auch liegt keine Straftat vor, wenn die Tat zum eigenen privaten Gebrauch erfolgt.
[...]
Ein Beispiel für die zulässige Herstellung einer Privatkopie ist das Kopieren von Musik auf einen MP3-Player oder die Anfertigung einer Kopie einer CD für das Autoradio. Dies gilt jedoch nur, soweit dabei keine wirksamen Kopierschutzmaßnahmen umgangen werden, wobei deren Umgehung im rein privaten Bereich keine Straftat darstellt (s. o.).
https://de.wikipedia.org/wiki/Privatkopie
(ja, ja, ich weiß "Wikipedia" ;) - aber dort sind ja auch noch mal Quellen zu den Aussagen hinterlegt ).
Und bei DVDs könnte man jetzt sicherlich auch noch darüber streiten, ob das nicht auch Software ist (die Menüs).

Das Amtsgericht Helsinki urteilte jetzt, dass CSS nicht mehr als wirksamer Kopierschutz gelten könne, da der Code schon 1999 geknackt worden ist und im Internet mehrere Programme zur Entschlüsselung zum freien herunterladen bereitstünden.
https://www.digitalfernsehen.de/new...des-dvd-kopierschutzes-nicht-verboten-376348/
(Ist natürlich kein Deutsches Gericht, aber diese Entscheidung ist schon über 13 Jahre her. Besser und wirksamer wurde der DVD CSS Kopierschutz in der Zwischenzeit sicherlich nicht :D. Es geistern schließlich bereits seit 1999 sämtliche Keys zur Entschlüsselung im Netz. )

Von deutschen Gerichten habe ich auf die Schnelle nichts zu DVD bzw. CSS und der Wirksamkeit des Kopierschutzes gefunden.
 
Zuletzt bearbeitet:
Hi,

der springende Punkt ist das, was du auch selber zitiert hast:

CSS ist – wenn auch nicht absolut umgehungssicher – im Zweifel nicht als gänzlich unwirksam zu bezeichnen.

CSS ist demnach - selbst wenn geknackt oder knackbar - ein wirksamer Kopierschutz. Fertig. Dem muss man nichts hinzufügen.

Und bei DVDs sieht’s genau so aus. Da braucht es kein Wissen. Wirklich jeder findet die passende Software innerhalb weniger Sekunden bei Google, und die Bedienung ist am Ende auch nur noch 1 Klick.

und das legitimiert dich...wozu genau? Wenn ich Software schreibe, die etwas Illegales tut, dann darf ich die nutzen, nur weil sie einfach zu finden und zu bedienen ist? Interessant...

VG,
Mad
 
Eigentlich war in Post #6 schon alles gesagt und @Madman1209 hat fleißig alle Begründungen geliefert. Und unter Hinweis auf unsere Forenregeln
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ist hiermit zu.
 
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