Ehepaar teilt sich ein gemeinsames Notebook im HomeOffice - Korrekte Absetzung als GWG

eshoxx

Lt. Commander
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Hallo zusammen,


da meine Frau und ich nun beide abwechselnd täglich im HomeOffice unser altes Notebook nutzen müssen, wollen wir dies gerne zeitnah gegen ein neueres ersetzen.
Da wir als mobile Endgeräte und Tablets iOS-Geräte nutzen, soll es ein MacBook Air werden.
Im Internet habe ich nun gelesen, dass man rückwirkend zum Jan. 2021 angeschaffte GWGs, vollumfänglich im ersten Steuerjahr absetzen kann. Dann aber wieder lese ich etwas von "anteilig für private und geschäftliche Nutzungsanteile".
Wenn also, beispielsweise, ein Single sich ein Notebook kauft und es 50:50 nutzt, dürfte es den Kaufpreis hälftig sofort für 2021 ansetzen. Verstehe ich das richtig?
Wie verhält es sich bei einem Ehepaar, wenn beide das Gerät nutzen? Auch jeweils hälftig?
Bleibt es dann bei einer 50% Abrechenbarkeit oder summiert es sich auf irgendwie? Und: wie wird die Nutzungszeit grundsätzlich definiert? 5 Arbeitstage a 8 Std = 40 Nutzungsstunden die Woche? Davon anteilig die effektive Nutzungszeit in Std. privat oder geschäftlich?


Ich danke euch
 
Hier mal ein Link, der die prinzipielle Vorgehensweise darstellt: https://www.focus.de/finanzen/exper...setzen-das-muessen-sie-wissen_id_7617636.html

Grob läuft das auf folgendes hinaus:
  • Wenn plausibel ist, dass eine berufliche Nutzung erfolgt, aber mit unklarem Zeitanteil, dann sind pauschal 50% der Kosten absetzbar
  • Will man mehr als das absetzen, benötigt man einen Nachweis, dass der überwiegende Anteil der Nutzung beruflich erfolgt. Im Artikel schlagen die ein Protokoll vor. Als zusätzlichen Beleg würde ich versuchen, vom Arbeitsgeber eine Bestätigung zu erhalten, dass man X Stunden pro Woche im Homeoffice verbringt und dafür vom Arbeitgeber kein PC/Notebook zur Verfügung gestellt wird.
 
Super, danke...

Wie das mit Ehepaaren ist wird da nicht erklärt. Oder ob das überhaupt einen Unterschied macht...
 
Mit meinen Laienkenntnissen vermute ich, dass es ähnlich funktioniert: Entscheidend ist der Anteil beruflicher zu privater Nutzung, egal vom wem aufgebracht. Sprich du müsstest die beruflichen und privaten Nutzungszeiten von dir und deiner Frau aufaddieren und daraus einen Gesamtanteil der beruflichen Nutzung bestimmen.
 
Naja wenn Pauschal 50% absetzbar sind, kann ich mir nicht vorstellen dass die Frau 50% vom EK und du 50% vom EK preis bekommst. Am ende werden es doch maximal 50% vom EK sein, unabhängig der aufteilung, oder?
 
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Das wäre eben die Frage...denn so wie es sich jetzt darstellt, würde er zu 100% (in Summe), geschäftlich genutzt.
Wobei hier für mich auch immer noch die Frage ist, wie sich das berechnet - diese Prozentzahl.

Wenn z.B. einer der Nutzer/ein Nutzer nur eine 50% Stelle hat und im Rahmen derer den Rechner zu 100% dann aber... ihr wisst was ich meine :)
 
Die 100% kann man sich wohl abschminken.
Übrigends ein anruf beim Finanzamt hilft weiter die erklären dir schön was möglich ist und was nicht.
Man kann es auch einfach mal versuchen aber das kann etwas nach hinten losgehn. :D
 
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eshoxx schrieb:
Das wäre eben die Frage...denn so wie es sich jetzt darstellt, würde er zu 100% (in Summe), geschäftlich genutzt.

Naja rein logisch betrachtet ist es nicht so ganz richtig, oder arbeitet ihr beide 8h nacheinander in Schicht? ;-)
 
Finanzämter hassen diesen Trick. Einen Laptop kaufen und 500 Freunde nutzen ihn beruflich. Dann setzen sie ihn alle bei der Steuer ab.

Wenn du ihn kaufst und zu 50% beruflich nutzt, dann kannst du ihn auch so bei der Steuer geltend machen. Ich vermute wenn ihr beide 50% zahlt und zu 50% beruflicht nutzt dann gibts jeweils 25% bei der Steuer.
 
Hanni2k schrieb:
...arbeitet ihr beide 8h nacheinander in Schicht? ;-)
uincom schrieb:
Finanzämter hassen diesen Trick. Einen Laptop kaufen und 500 Freunde nutzen ihn beruflich. Dann setzen sie ihn alle bei der Steuer ab.

@Hanni2k

du hast schon alles gelesen was ich geschrieben habe, oder? U.a. auch extra den Teil, der sich mit genau dieser Frage beschäftigte? Aber Hauptsache erst mal lustig sein...


@uicom

Auch hier, vielleicht fehlt mir das Gen für diese Art Humor, wenn Leute ernstgemeinte Fragen stellen und soetwas zurückkommt.

Der zweite Teil könnte dafür evtl. die Antwort bringen.
 
Seid ihr nicht vielleicht sogar zusammen veranlagt? Dann stellt sich die Frage nicht
 
Ich hoffe, Ihr arbeitet beide im gleichen Unternehmen.
Ansonsten wird das doch nix in Bezug auf die installierten und ggf. sogar von der jeweiligen Basis IT verwalteten Programme.
 
Die 50% beziehen sich selbstverständlich auf euch beide. Das wird nicht aufaddiert.

Man geht, völlig zu recht, davon aus, dass solche geräte eben nicht rein ausschließlich beruflich genutzt werden. Schon gar nicht bei angestellten, wo sowas an sich auch der AG zu stellen hätte in solchen fällen.

Wenn doch, muss es eben nachgewiesen werden. Diese grenze liegt bei 50% und das unabhängig davon wieviele ihn benutzen. Ein macbook air ist auch kein typisches arbeitsgerät sondern consumerhardware. Das wissen auch die finanzämter.

Bei 100% beruflicher nutzung kann man eigentlich nur ausgehen, wenn eine private nutzung durch entsprechende software auch verhindert bzw stark eingeschränkt wird. Ansonsten ist das wegen Datenschutz und It-Sicherheit schlicht nicht glaubwürdig. Sowas findet sich jedoch dann wieder rum meist nur auf geräten, die ein AG stellt. Ausnahmen hier sind natürlich selbstständige. Das scheinst du mir aber nicht zu sein?
 
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