Einbruch "erlaubt"

  • Ersteller Ersteller DonMasterChief
  • Erstellt am Erstellt am
Ich würde das als "Housenapping" bezeichnen.

Ganz davon abgesehen, daß ich denke, daß du uns nen Bären aufbinden willst. ;)
 
Warum holen die sich nicht einfach die Wohnung zurück, wenn es keine Rechtsansprüche gibt?
Was für Unterlagen sollen die vernichten?

Bei Mietwohnungen könnte man sowas durchziehen, aber bei Eigentum niemals. Wofür gibts Grundbuch und Grundgesetz?

Und auch in anderen Ländern kulturen, gibt es einen Grundstock an Rechten, die identisch sind, darunter Schutz des Eigentums. Zumindest in der EU kann das nicht legal möglich sein.

Niederlande: Hausbesetzung betraf nicht genutztes Eigentum, sondern leerstehende Häuser. Sowas, was heute teilweise in Bitterfeld etc. existiert. Bei uns gibts ja auch den Grundsatz "Eigentum verpflichtet". Hausbesetzung betraf aber eindeutig keine Gebäude, die verschlossen waren, in die also eingebrochen werden musste.
 
Zuletzt bearbeitet:
FidelZastro schrieb:
Und die? Pro Sieben hat auch schon "Fidel Castro gestürzt" gemeldet - es stellte sich dann heraus, dass er sich bei Treppen steigen den Knöchel verstaucht hatte oder so.

Oder es war etwas in dieser Art -> http://www.youtube.com/watch?v=4zMcMv39YAY&feature=related

Das haben auch viele gelaubt, weil es von einem normalen Nachrichtensprecher im Programm gezeigt wurde - wieso sollte man soetwas auch nicht glauebn? Dies Wurde auch von vielen Leuten geglaubt. Siehe dazu -> http://de.wikipedia.org/wiki/Newstime
(klar, ist vielleicht etwas extrem, aber das zeigt auch das Nachrichten gezeigt werden die nunmal nicht der Wahrheit entsprechen...)




cya
cr@zy
 
sunset_rider schrieb:
Bei Mietwohnungen könnte man sowas durchziehen, aber bei Eigentum niemals. Wofür gibts Grundbuch und Grundgesetz?

Und selbst hier kann man es nicht. Jeder Vermieter wird ja wohl die Säcke wieder rausschmeissen oder wegen Einbruchs anzeigen. Oder beides :P
 
Zur Zeit wird der Fall von der Staatsanwaltschaft "untersucht".

Ich denke der Thread kann geschlossen werden.
Sicher können wir Spekulationen anstellen, aber da sich selbstredend so gut wie keiner hier mit dem spanischen Rechtssystem auskennt...

Sollte ich aber was neues erfahren, werde ich es euch wissen lassen!
Denn der Fall ist einfach zu skuril um wahr zu sein, aber es ist nun mal so geschehen.
 
Der Fall ist in anderen Ländern gar nicht so skuril... Die Besetzer vernichten die persönlichen Unterlagen der "Altmieter" und sagen, dass das Haus schon lange leer stand :D Dann ist das in einigen Ländern recht schwer die Leute sofort wieder rauszubekommen. Insbesondere über den Winter. In Dtland sollte das viel einfacher sein...

Übrigends gibt es im Französischen ein eigenes Wort für das besetzen eines Hauses: squatter.
 
Dann wird wohl das das hüpfende Komma - nein - der springende Punkt sein.

Unterlagen vernichtet

Es ist einfach traurig, dass obwohl es eindeutig ein Einbruch und eine Hausbesetzung ist, die Justiz nichts unternimmt. Nur weil die Beweise fehlen.
 
Selten so gelacht :D Im Deutschen ist es (wie so immer) eine Zusammensetzung von zwei verschiedenen Wörtern, während im Französischen ein eigenes Wort dafür kreiert wurde, was dem Englischen angelehnt ist ;) Offenbar gab es das Problem vorher nicht, ergo gab es dafür auch kein Wort...

Also ein kleiner, aber feiner Unterschied ;)

Hausbesetzung ist in Frankreich (insbesondere Paris) Gang und Gebe bei Gebäuden, welchen schon lange leer stehen. Manche arrangieren sich sogar mit dem "Vermieter" nachträglich. Die Polizei räumt aber auch immer wieder solche Hausbesetzungen... Allerdings sind das andere Fälle...
 
Zuletzt bearbeitet:
Da lob ich mir die Gesetztgebung in Amerika :D dort darf man den Einbrecher oder Räuber in seinen eigenen vier Wänden sogar erschießen. Und hier in Deutschland wird man schnell vom Opfer zum Täter gemacht, wenn man sein Eigentum beschützen will.

Ich persönlich würde da nachts mit 4-5 Kumpels auftauchen und denen eindeutig klarmachen was Sache ist.
 
NeoHazard schrieb:
Da lob ich mir die Gesetztgebung in Amerika :D dort darf man den Einbrecher oder Räuber in seinen eigenen vier Wänden sogar erschießen.

Das darfst Du im Falle von Notwehr und Waffenschein auch in Deutschland unter gewissen Bedingungen.
 
NeoHazard schrieb:
Da lob ich mir die Gesetztgebung in Amerika :D dort darf man den Einbrecher oder Räuber in seinen eigenen vier Wänden sogar erschießen. Und hier in Deutschland wird man schnell vom Opfer zum Täter gemacht, wenn man sein Eigentum beschützen will.

Ich persönlich würde da nachts mit 4-5 Kumpels auftauchen und denen eindeutig klarmachen was Sache ist.

Wenn dann der Hausbesetzer dich aber abmurkst, dann kann er sogar mit einer Bewährungsstrafe durchkommen wegen Notwehr.

In Deutschland ist selbstjustiz nicht erlaubt, gab es letztes oder vorletztes Jahr noch. Einen wurde das Fahrrad geklaut einige Tage später sieht er den Dieb mit seinem Fahrrad, hohlt in darunter und schlägt auf den Dieb ein, der Dieb zuckt irgendeinen spitzen gegenstand etc. sticht den Eigentümer ab (tot) und kommt mit Notwehr durch. Kam im Radio, finde aber link gerade nicht.
 
Wäre vielleicht nicht das schlechteste, solche Dokumente an einem sicheren Ort aufzubewahren. Da gibt es doch sicher so Schließfächer in Banken oder so. Bei solchen Fällen sicher ne kluge Maßnahme. Für den Fall, dass Ausweis usw. abhanden kommen, am besten DNA-Analyse, Augenscanner usw.

Das wäre ein Fall von "being crazy prepared." :D
 
Wenn dann der Hausbesetzer dich aber abmurkst, dann kann er sogar mit einer Bewährungsstrafe durchkommen wegen Notwehr.

Wenn Notwehr vorlag, dann handelt der Beschuldigte rechtmäßig und ist straffrei.

In Deutschland ist selbstjustiz nicht erlaubt, gab es letztes oder vorletztes Jahr noch. Einen wurde das Fahrrad geklaut einige Tage später sieht er den Dieb mit seinem Fahrrad, hohlt in darunter und schlägt auf den Dieb ein, der Dieb zuckt irgendeinen spitzen gegenstand etc. sticht den Eigentümer ab (tot) und kommt mit Notwehr durch. Kam im Radio, finde aber link gerade nicht.

Was soll daran bitte falsch sein?
Oder wollen wir zurück in die Steinzeit?

I.Ü. haben wir in Deutschland ein sehr starkes Notwehrrecht, welches keine Prüfung der Verhältnismäßigkeit beinhaltet.
Es ist daher denkbar, das Eigentum auch mittels Waffeneinsatz zu verteidigen.
 
Gehen wir den anderen Fall durch:

"Hey, bleib mal stehen, du hast mein Fahrrad!"
"Maul du Spast!"

Keine Beweise, keine Möglichkeiten, ihn festzuhalten. Man kann die Polizei rufen und ne Fahndung rausgeben, keine Ahnung. Da würde ich ihn auch vom Fahrrad holen, wenn ich mir wirklich sicher wäre.

Ein Bekannter von mir wurde in seinem Auto von einem Roller gestriffen an der Ampel. Der Täter wollte sich verdrücken, aber der hat ihn festgehalten. Roller geklaut, Wiederholungstäter, minderjährig, Eltern Hartz 4. Geld für den Schaden wird er niemals sehen, der Täter wird sich den nächsten Roller schnappen und vielleicht irgendwann mal in den Bau gehen. Vielleicht. Soviel zum Thema Gerechtigkeit und so. Da hilft Steinzeit manchmal mehr und deswegen wird es solche Fälle auch immer wieder geben.
 
Zurück
Oben