Lärm im Hinterhof eines Wohnkomplexes durch Nachbarn. Was ist erlaubt und was nicht?

th3o

Admiral
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Hallo Leute,

ich weiß nicht ganz genau wohin dieses Thema gehört aber ich denke mal dass das hier nicht ganz verkehrt sein dürfte.

Es geht also, wie aus dem Titel ersichtlich, um Lärm durch die Nachbarn in einem Hinterhof.
Der Hinterhof ist relativ klein, ich würde sagen 20m x 50m und um den Hof herum stehen die jeweiligen Rückseiten aller Wohnhäuser, natürlich mit Fenstern und Terrassen (im Erdgeschoss), die zum Hof rausgehen.

Jetzt zu meiner Frage: Ich selbst wohne im Erdgeschoss und meine Zimmer gehen alle zum Hinterhof raus. Seit ca einem Jahr ist in der Wohnung gegenüber eine WG eingezogen (geschätzt leben dort 4-5 StudentInnen) und wie es nun mal im Studentenalter üblich ist hat man auch häufig Besuch. Und gerade bei guter Jahreszeit will man dann auch die Terrasse nutzen um draußen zu sitzen. Das Problem ist aber, dass dieser Innenhof so hellhörig ist dadurch dass er klein ist und von Häuserwänden umgeben, dass selbst normales Reden wirklich von jedem drumherum mitgehört werden kann, wenn das Fenster auf ist.

Deswegen ist der Hof in der Regel auch sehr, sehr ruhig. Wäre da eben nicht der Besuch in dieser WG, wenn die dann draußen mit 3-4-5 Leuten am Tisch sitzen und alle paar Sekunden wird dann in Gelächter ausgebrochen. Ist das etwas was man als Nachbar dulden muss, oder greifen da irgendwelche rechtlichen Regelungen? Wenn es mal 10-15 Minuten auf einer Zigarette wären, könnte man es ja noch hinnehmen, aber wenn gerade am Wochenende und in der Woche Abends stundenlang da gesessen wird wie in einem Café und der ganze Innenhof durch Stimmen und Gelächter beschallt wird, dann ist das etwas uncool.

Natürlich will man so eine Terrasse nutzen wenn man sie schon hat, insofern verstehe ich die WG irgendwo, aber ich beispielsweise (und auch andere die hier eine haben) nutze sie tatsächlich nicht, eben genau wegen des entstehenden Lärms. Wie kann man da am besten vorgehen, um das Ganze diplomatisch zu lösen? Ich bin da schon mal Abends um 22-23 Uhr rübergegangen und habe daum gebeten, obs ok wäre reinzugehen oder wenigstens sich leise zu unterhalten. Hat ein bisschen gefruchtet, aber schon einige Tage später wars wieder wie vorher.
 
cartridge_case schrieb:
Es gelten die normalen Ruhezeiten. Dafür wären dann Polizei und Ordnungsamt zuständig.
Das bedeutet also dass Sonntags ganztägig sowas verboten ist. Ok.
Aber wie sieht es dann in der Woche tagsüber aus oder Samstags? Ist das dann gesetzlich erlaubt weil es nicht explizit verboten ist?
 
cartridge_case schrieb:
Es gelten die normalen Ruhezeiten. Dafür wären dann Polizei und Ordnungsamt zuständig.
Es gelten die allgemeinen Ruhevorschriften. Ab 22:00 Uhr beginnt die Nachtruhe und dann muss Schluss sein mit jedwedem Lärm.

Wenn direkte Gespräche mit den Nachbarinnen nichts gebracht haben, kannst Du Dich an das Ordnungsamt oder die Polizei wenden, um die Lärmstörung zu melden. In hartnäckigen Fällen können rechtliche Schritte wie eine Unterlassungsklage in Erwägung gezogen werden.
 
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Das kommt sicher auf die Dauer und die Intensität der Lautstärke an, wann eine Unterhaltung während der Ruhezeiten als Lärm angesehen wird.

Das AG Frankfurt z. B. hat einer Räumungsklage unter anderem deshalb stattgegeben, weil sich die Mieter während der Nachtruhe lautstark unterhielten. Da kam allerdings noch einiges mehr an Lärmverfehlungen hinzu. :D
 
Hausordnung
Gemeinderecht
Oder Bundesland

Nachbarschaftsrecht:


2. In Wohnanlagen regelt eine Hausordnung die Ruhezeiten. Ganz allgemein gilt in Wohngebieten, dass zwischen 13 und 15 Uhr eine Ruhezeit zu beachten ist und zwischen 22 Uhr und 6 Uhr die Nachtruhe gilt. Dabei ist letztere stärker geschützt und in dieser Zeit sämtliche Ruhestörungen zu unterlassen.

Ruhestörungen können beispielsweise von

  • Maschinen
  • Tieren
  • lauter Musik
  • Menschen (Geschrei und laute Gespräche)
  • Fahrzeugen
  • Arbeiten (z.B. Baustellenlärm)
ausgehen.
https://www.homeday.de/de/immobilienwissen/nachbarschaftsrecht/
https://www.homeday.de/de/immobilienwissen/nachbarschaftsrecht/
 
th3o schrieb:
Aber wie sieht es dann in der Woche tagsüber aus oder Samstags?
Montag bis Samstag von 22:00 Uhr bis 06:00 Uhr gilt die Nachtruhe.

An Sonn- und Feiertagen herrscht ganztägig Ruhezeit.
 
Das, was der TE beschreibt, fällt nicht unter die sonntägliche Ruhezeit. Das hätte allerhöchstens Anwendung bei der Nachtruhe.

Aber soll der TE mal die Polizei rufen, wenn die WG Sonntags draußen sich unterhält tagsüber. Die werden ihm schon was husten...
 
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Erkekjetter schrieb:
Aber soll der TE mal die Polizei rufen, wenn die WG Sonntags draußen sich unterhält tagsüber.
Er spricht doch die Zeit ab 22:00 Uhr an?

th3o schrieb:
ich bin da schon mal Abends um 22-23 Uhr rübergegangen und habe daum gebeten, obs ok wäre reinzugehen oder wenigstens sich leise zu unterhalten.
 
th3o schrieb:
Wenn es mal 10-15 Minuten auf einer Zigarette wären, könnte man es ja noch hinnehmen, aber wenn gerade am Wochenende und in der Woche Abends stundenlang da gesessen wird wie in einem Café und der ganze Innenhof durch Stimmen und Gelächter beschallt wird, dann ist das etwas uncool.
Klingt nicht nach nachtruhe.
Auch das klingt nicht danach:
th3o schrieb:
Das bedeutet also dass Sonntags ganztägig sowas verboten ist. Ok.
Aber wie sieht es dann in der Woche tagsüber aus oder Samstags?
ihm gehts wohl eher darum, der WG es quasi generell zu untersagen.
 
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Erkekjetter schrieb:
ihm gehts wohl eher darum, der WG es quasi generell zu untersagen.
Das wird sich nicht durchsetzen lassen ... ;):)
 
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Es scheint hier ein Missverständnis gegeben zu haben bzw ich habe das wohl nicht klar formuliert. Dass ich am Ende 22-23 Uhr erwähnt habe soll nicht bedeuten dass mein Beitrag sich auf die Ruhezeiten bezieht. Tatsächlich geht es mir um die ganz normalen Tagsüber-Zeiten, sagen wir mal Montag-Samstag zwischen 8 und 22 Uhr.
Muss ich es dann ertragen können dass die Nachbarn den hellhörigen Hinterhof durch schallendes (sprichwörtlich) Gelächter und Unterhaltungen auf der Terrasse stundenlang beschallen und es sich so anfühlt für einen als würden die im eigenen Wohnzimmer gerade sitzen? Niemand hat etwas gegen ein lauteres Geräusch hier und da aus irgendeiner Wohnung oder das kurze gelegentliche Gespräch im Hinterhof etc, so ist das nun mal wenn Menschen auf engerem Raum leben und nicht auf dem Dorf. Aber hier geht es sehr explizit um stundenlange Beschallung, man muss Zeug mithören dem man sich nicht entziehen kann.
 
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Grundsätzlich ja. Normale Gespräche/Gelächter von privaten Bereichen fällt nicht unter Ruhezeiten.

Es können für die mittagszeit und den Sonntag durch die Hausordnung Höchstgrenzen zur Lautstärke geben.

Grundsätzlich würde ich das Gespräch suchen und um Verständnis in gewissen Zeiten bitten.
 
Hast du den Leuten den schon mal erklärt, was du alles von den Gesprächen mitbekommst? Mir persönlich wäre es ja irgendwie unangenehm, wenn meine Nachbarn alles mit anhören können.
Teilweise weiß man auch gar nicht, was die Nachbarn alles mitbekommen. Hatte ich in meiner Wohnung auch, wo die Mieter über uns dachten, wir kriegen nicht viel mit, musste man ihnen auch erstmal sagen.
Wenn noch nicht geschehen, würde ich es darüber mal versuchen. Quasi an das Eigeninteresse einer leiseren Konversation appellieren.
 
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rallyco schrieb:
Hast du den Leuten den schon mal erklärt, was du alles von den Gesprächen mitbekommst?
Ja, aber das Problem ist dass die Gäste dort so oft wechseln und die WG-Bewohner wollen ja auch nicht ständig Polizei spielen (gerade wenns zb gar nicht die eigenen Gäste sind sondern vom Mitbewohner. Als jemand der selbst 11 Jahre in WGs gelebt hat weiß ich wie unangenehm das ist wenn man Gäste von Mitbewohnern 'zurechtweisen' muss).
Ich denke mal dass man einfach daran appellieren kann dass der Innenhof sonst ja auch sehr ruhig ist und die WG diese Ruhe sonst ja auch oft genießt. Insofern könnte man sich Gedanken machen obs cool ist vier ganze Wohnblöcke stundenlang Geisel zu nehmen. Gleich um die Ecke gibt es tolle Bars und Cafés.
 
Wohnt diese WG im gleichen Hausanwesen wie Du?

Kannst Du mir bitte - auch per PN - die Stadt nennen, in der sich das Hausanwesen befindet?
 
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