Da der andere Thread geschlossen wurde, stelle ich hier noch einmal die Zusammenfassung des Vertrages ein:
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1.
Die wesentliche Gesetzgebungskompetenz wird auf die Exekutive übertragen. In fast allen Bereichen ist nunmehr ein Ministerrat zuständig, deren Verordnungen unmittelbare Geltung haben, ohne daß sie noch von den nationalen Parlamenten bestätigt werden müssen. Kurz: Übertragung der Gesetzgebungsgewalt in wenige Hände unter Ausschaltung der Parlamente.
2.
Das von der EU gesetzte Recht soll Vorrang vor dem nationalen Recht bekommen. EU-Recht steht damit über die nationalen Verfassungen, insbesondere über unser Grundgesetz. Der EU-Rat kann also Gesetze beschließen, die gegen unser Grundgesetz verstoßen, unsere Grundrechte werden damit wertlos.
3.
Die Gesetze werden von den Präsidenten der zuständigen EU-Organe unterzeichnet und damit unmittelbar wirksam. Eine Unterschrift durch den Bundespräsidenten ist nicht mehr erforderlich. Damit fällt auch diese letzte Schutzfunktion weg.
4.
Die EU kann Verträge mit Drittländern oder internationalen Organisationen schließen, die für die Mitgliedsstaaten verbindlich sind, ohne daß die Parlamente der Mitgliedsstaaten zustimmen müssen.
5.
Der Vertrag gilt auf unbegrenzte Zeit.
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Dieses Thema ist nicht der Ort für parteipolitische Propaganda. Ich meine,wir sollten uns vielmehr auf diese Punkte konzentrieren!
Odium schrieb:
Das ist sicher schön und gut. Aber die entscheidende Frage, um die es geht, sollte doch sein: Entspricht die Regierungsform, die hier installiert werden soll, demokratischen Standards?
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1.
Die wesentliche Gesetzgebungskompetenz wird auf die Exekutive übertragen. In fast allen Bereichen ist nunmehr ein Ministerrat zuständig, deren Verordnungen unmittelbare Geltung haben, ohne daß sie noch von den nationalen Parlamenten bestätigt werden müssen. Kurz: Übertragung der Gesetzgebungsgewalt in wenige Hände unter Ausschaltung der Parlamente.
2.
Das von der EU gesetzte Recht soll Vorrang vor dem nationalen Recht bekommen. EU-Recht steht damit über die nationalen Verfassungen, insbesondere über unser Grundgesetz. Der EU-Rat kann also Gesetze beschließen, die gegen unser Grundgesetz verstoßen, unsere Grundrechte werden damit wertlos.
3.
Die Gesetze werden von den Präsidenten der zuständigen EU-Organe unterzeichnet und damit unmittelbar wirksam. Eine Unterschrift durch den Bundespräsidenten ist nicht mehr erforderlich. Damit fällt auch diese letzte Schutzfunktion weg.
4.
Die EU kann Verträge mit Drittländern oder internationalen Organisationen schließen, die für die Mitgliedsstaaten verbindlich sind, ohne daß die Parlamente der Mitgliedsstaaten zustimmen müssen.
5.
Der Vertrag gilt auf unbegrenzte Zeit.
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Dieses Thema ist nicht der Ort für parteipolitische Propaganda. Ich meine,wir sollten uns vielmehr auf diese Punkte konzentrieren!
Odium schrieb:
Ich möchte, dass meine Kinder noch miterleben, wie unsere deutsche Grenze zu Frankreich in eine Grenze verwandelt wird, die unsere Bundesländer jetzt miteinander haben. Da merkt man es auch nicht mehr, wenn man sie überfährt.
Das ist sicher schön und gut. Aber die entscheidende Frage, um die es geht, sollte doch sein: Entspricht die Regierungsform, die hier installiert werden soll, demokratischen Standards?