News Filesharing-Klage: Eltern haften manchmal doch für ihre Kinder

proko85 schrieb:
Es ist der normale wlan Kabel Deutschland Hotspot. Den kann ich als Kunde zwar ausschalten, kann dann wiederum keine KD Hotspots kostenfrei nutzen.

Jupp. Der ist rechtlich gesehen in der Verantwortung von KD, die ja ihrerseits dann per Login die Kontrolle haben, wer da aktuell wo eingebucht ist. Und meines Wissens erhält der Hotspot sogar eine eigene IP, so daß im Falle eines Falles sich niemand an dich wenden kann, weil ja deine IP damit nix zu tun hat.

Bedeutet natürlich auch, daß man jetzt nicht seinen eigenen Hotspot für solche Dinge benutzen darf, da im Falle eines Falles KD sehr wohl weiß, wer da gerade eingebucht war.
 
Hier geht es weniger um Schuld haben, sondern um den Finanzausgleich eines Geschädigten. Allein die Inverkehrbringung eines Internetanschlusses war in diesem Fall Voraussetzung für die mutmaßliche Schädigung. Wenn also der Anschlussinhaber nicht an der Forderung hängen bleiben will, müsste er schon kooperieren. Wobei selbst das nicht immer hilft, z.B. bei einem Autounfall, welches vorher gestohlen wurde und der Täter nicht gefasst wird. Für so etwas gibt es halt Versicherungen...

Die ollen, dreisten KD-Hotspots sind mir auch schon untergekommen. Der Inverkehrbringer dürfte hier aber rein rechtlich Vodafone sein.


PS: ...nur die Tatsache, dass die Eltern hätten darlegen müssen, welches der "Kinder" verantwortlich sei, ist etwas merkwürdig. Ich vermute mal auch, dass diese sich verplappert haben und dann auf Nachfrage nicht genauer werden wollten. Ansonsten gibt es ja keine Überwachungspflicht à la Mielke...
 
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LeChris schrieb:
Die ollen, dreisten KD-Hotspots sind mir auch schon untergekommen. Der Inverkehrbringer dürfte hier aber rein rechtlich Vodafone sein.

Wobei die Idee an sich ja gut ist - auch wenn sie von Freifunk geklaut ist. Bei den vielen privaten WLANs könnte man sich zumindest in Städten den Mobilfunk als Datenleitung sparen.
 
Sekundäre Darlegungslast ist das Stichwort im Rahmen der Störerhaftung (bzw. verdeutlicht des Anschlussinhabers). Der springende Punkt in diesem Fall war und ist, dass die Eltern die Schuld von sich weisen und wissen, wer es war, es aber nicht sagen.

Dem OLG reicht dies nicht im Sinne der Darlegungslast und es können durchaus OLG unterschiedliche Urteile zum gleichen Sachverhalt fällen. Das war schon immer so und wird auch - Gott sei Dank - immer so sein. Nicht umsonst ändert sich die Rechtsprechung im Laufe der Zeit, auch haben Gesetze aus gutem Grund einen Auslegungsspielraum, da der Gesetzgeber von vornherein fast nie alle Fälle haarklein regeln kann > das soll im Laufe der Zeit über die Gerichtsinstanzen hinweg ausgelotet werden.

Ich bin gespannt, ob die Eltern das Risiko eingehen und zum BGH weiterziehen. Glauben tu ichs nicht, denn auch der hat in der Vergangenheit unterschiedlich geurteilt und wie erwähnt, es gab bisher noch nicht den Fall, dass dem Anschlussinhaber exakt bekannt war, wer letztendlich die Tat begangen hatte...
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LeChris schrieb:
Hier geht es weniger um Schuld haben, sondern um den Finanzausgleich eines Geschädigten. Allein die Inverkehrbringung eines Internetanschlusses war in diesem Fall Voraussetzung für die mutmaßliche Schädigung. Wenn also der Anschlussinhaber nicht an der Forderung hängen bleiben will, müsste er schon kooperieren. Wobei selbst das nicht immer hilft, z.B. bei einem Autounfall, welches vorher gestohlen wurde und der Täter nicht gefasst wird. Für so etwas gibt es halt Versicherungen...

Die ollen, dreisten KD-Hotspots sind mir auch schon untergekommen. Der Inverkehrbringer dürfte hier aber rein rechtlich Vodafone sein.


PS: ...nur die Tatsache, dass die Eltern hätten darlegen müssen, welches der "Kinder" verantwortlich sei, ist etwas merkwürdig. Ich vermute mal auch, dass diese sich verplappert haben und dann auf Nachfrage nicht genauer werden wollten. Ansonsten gibt es ja keine Überwachungspflicht à la Mielke...

Jap, bei KDG oder Vodafone sind diese in der Haftung, wissen allerdings auch genau, wer sich einloggt.

Bzgl. Überwachungspflicht hat dies der BGH für zumindest minderjährige Kinder schon geregelt. Die Eltern haften nur dann nicht als Inhaber des Anschlusses, wenn sie deren Kinder über die Gefahren des Internets aufgeklärt, Tauschbörsen-Nutzung explizit verboten und und im Falle von konkreten Anhaltspunkten für Verstöße der Kinder gegen dieses Verbot eine Prüfung der Internetnutzung des Kindes unterlassen haben. Teilweise wird das von den Kanzleien schon empfohlen, es schriftlich festzuhalten.
 
Sogar Helene Fischer und Florian Silbereisen sind Kultur, auch wenn sie nicht jedermanns Geschmack sind. Es gab schon immer gute und weniger gute kulturelle Ergüsse und nur wenige zeitlose Perlen. Aber Kultur sind sie alle.
 
Solange die Content Mafia nicht einsehen möchte oder kann, dass NUR eine Film und Serien Flatrate von ALLEN aktuellen Filmen und Serien das Filesharing eindämmen wird, so lange wird es mehr als genug Filesharer geben.
 
JohnVienna schrieb:
Solange die Content Mafia...

stellt dir vor, keiner zwingt dich oder andere dir den müll von denen rein zu ziehen. ich mache in der gesparten zeit lieber andere dinge, aber das muss jeder mit ich selbst und gegebenenfalls mit lebnspartner/in ausmachen...
 
vulgo schrieb:
stellt dir vor, keiner zwingt dich oder andere dir den müll von denen rein zu ziehen. ich mache in der gesparten zeit lieber andere dinge, aber das muss jeder mit ich selbst und gegebenenfalls mit lebnspartner/in ausmachen...

Solange die Content Mafia nicht eine faire Flatrate anbietet, solange wird sich nichts ändern.

Nur damit keine Missverständnisse aufkommen, benutze Netflix, Amazon Prime und Maxdome, sowie Sky Kompletpaket regelmässig, aber wäre froh wenn es endlich eine Flatrate geben würde.
 
ich finds super, faires urteil... hätten ja nur das balg was schuld war vorrschieben müssen, haben ja gewusst welches... und warum verdammt wohnen die mit ü18 noch bei den eltern?* ahahaha.. die werden bestimmt sehr selbstständig im alter... NICHT!


*bin mit beginn meiner lehre mit 16 ausgezogen in die eigene wohnung....
 
Das würden sicher die meisten gern tun, xtreme, in dem Alter gleich ausziehen. Es gibt aber ein paar Menschen, welche die extremen Strapazen der Lehr- und Geldlosigkeit trotzdem auf sich nehmen, um direkt in die höhere Bildung einzusteigen.

​Klingt natürlich auf den ersten Blick, als könnte man mit der frühen Selbstständigkeit super angeben, als hätte man damit etwas geleistet oder geopfert, aber in Wahrheit meint ja wohl so ziemlich jeder, dass es das geilste ist, aus dem Elternhaus heraus zu kommen..
 
Man kan seine Aussage immer verweigern.

Immer versucht uns jemand nur Angst einzujagen.

Vielleicht müssen wir uns umgekehrt verhalten, dann versucht uns niemand mehr Angst einzujagen. :evillol:
 
Zuletzt bearbeitet:
Ja, inzwischen ist klar, dass die Eltern nicht oder schlecht juristisch beraten wurden. Sie hätten schlicht keine Aussage treffen sollen. Man muss sich nicht selbst oder enge Verwandte belasten. Wo kein Hebel, kann auch nicht dran gezogen werden ...
 
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