Fragen zu Rechtsstreit

B

BSK

Gast
Hallo,

ich hab ein Problem und zwar folgendes:
Am 1.11.08 habe ich bei Ebay ein Handy über 511 Euro + 5 Euro Porto gekauft,
am 14.11 habe ich es bezahlt,nachdem der Verkäufer plötzlich kein Nachnahme
mehr machen wollte obwohl es vor Auktionsende so abgemacht war.

Seither habe ich weder Handy noch Geld gesehen
sondern nur vom Verkäufer gehört, das Geld wäre nie angekommen. Dann hat er noch
über Ebay einen nicht bezahlten Artikel gemeldet und mich zum Schluss in einer Fremdsprache
beleidigt. Nachdem ich Ebay die Unterlagen und Fakten zukommen ließ, entfernte Ebay die
Verwarnung wegen eines nicht bezahlten Artikels.

Soweit so gut, heute trudelt bei mir ein Anwaltsschreiben, welches besagt dass sie die
Interessen von Hernn T. vertreten und dass ich den Mandanten mit "fadenscheinigen und falschen Erklärungen" Wochen lang hingehalten hätte.
Herr T. fordert den Kaufpreis+Porto + Verzugszinsen und Mahngebühren in Höhe von 528
Euro, der Anwalt fordert nochmals 96 Euro, so dass wir auf 625 Euro kommen.

Desweiteren liegt Herrn T. anscheinend eine Email meiner Bank vor, dass von mir
keine Überweisung an ihn getätigt worden ist. Das kann doch garnicht sein,
erstens habe ich meinen Kontoauszug (von dem der Anwalt am Telefon behauptet er wäre gefälscht) und zweitens habe ich mit meiner Bank telefoniert, die sagte "Was? Sowas
kommt bei uns ja mal garnicht in die Tüte, sowas macht keine Bank!"

Fakt ist, ich habe jetzt Zeit bis zum 21.1 zu bezahlen oder der Anwalt rät Herrn T.
Strafanzeige zu erstatten und seine Anforderungen gerichtlich durchzusetzen.
Nun frage ich mich was an der ganzen Sachen faul ist, mir kommt es so vor
als stecken Kläger und Anwalt unter einer Decke, oder wie seht ihr das?

Danke für eure Hilfe!
 
Prüfe zunächst, an wen du tatsächlich überwiesen hast. Die Bank prüft den Empfänger nicht, das ist deine Obliegenheit hier keine Fehler zu machen.

Zeige den Verkäufer wegen Betruges / Beleidigung an, schalte selbst einen Anwalt ein und fordere dein Geld bzw. Erfüllung zurück.
Bei geringem Einkommen könntest du zunächst Beratungshilfe beantragen beim AG.

Sichere dir Beweise, wie den Text der Onlineauktion, Emailverkehr, sonstiger Schriftverkehr, Kontoauszug.
 
Zuletzt bearbeitet:
Das lustige ist ja der Anwalt meinte am Telefon "Hören Sie auf mit Ihrem "gefälschten" Kontoauszug,
das könnte Ihnen nur Probleme bei eine Strafanzeige bringen wenn Sie sich daran festhalten"
 
Der Anwalt wirft dir also Urkundenfälschung vor (hab ich oben vergessen).

Ich schätze mal, dir liegt nichts daran, nochmals zu überweisen. Warte ab, was nach dem 21.01. passiert. Ich schätze, dann werden Sie einen Mahnbescheid auf dich loslassen. Dagegen musst du dich dann mit dem Widerspruch wehren. Anschließend könnte es zum Prozess kommen und den werden sie wohl nicht anstreben, wenn du die Behauptungen des Verkäufers widerlegen kannst.
 
Abwarten würde ich nicht unbedingt. Dann kann man Dir u.U. ein (weiteres) Versäumnis vorwerfen.
Ich rate Dir dringend, einen Anwalt einzuschalten und die Gegenseite schriftlich mit Einschreiben und Rückschein aufzufordern, nur schriftlich mit Dir in Kontakt zu treten.
 
Wie sieht es denn aus mit dem Anwalt, muss ich den selber bezahlen und wenn ja,
auf wieviel kann ich mich da ungefähr einstellen?
 
Keine Ahnung, das hängt mit dem Streitwert und dem Ausgang des Verfahrens zusammen.
GGf solltest Du dich bemühen, Informationen zu erhalten. GGf kann man Dir beim Amtsgericht und/oder einer Verbraucherzentrale den ein oder anderen Hinweis geben.

Information ist alles. Nur nicht ins offene Messer laufen und alles schriftlich machen!
 
Hallo,

ich würde, wenn ich mich in deiner Situation befände, sofort professionelle Hilfe bei einem Rechtsanwalt holen, und nicht darauf warten, dass mir jemand aus dem Forum "hilft"...

Auf die Aussagen hier kannst du dich nicht 100% verlassen, das ist ja auch ein Computerforum...
 
[Stephan] schrieb:
Ich rate Dir dringend, einen Anwalt einzuschalten und die Gegenseite schriftlich mit Einschreiben und Rückschein aufzufordern, nur schriftlich mit Dir in Kontakt zu treten.

Nein, mit dem Anwalt!

Den Anwalt wirst du erstmal auslegen müssen. Das muss er dir vorher mitteilen.
 
Also würdest Du nicht dazu raten, einen Anwalt einzuschalten?!
 
Wen meinst du?
 
Targa 826 schrieb:
Nein, mit dem Anwalt!

Ich hatte mich auf diese Aussage bezogen. Die verstehe ich nämlich nicht!
 
So wie ich das verstanden habe soll ich einen Anwalt einschalten und den Kontakt nur schriftlich über diesen laufen lassen, oder?
 
Ich würde meinen Anwalt anrufen und einfach mal fragen.
 
sprich mit einem (ggf. fach-)anwalt, alles andere bringt nichts und du verbaust dir eventuell selbst spätere erfolge. ein anwalt ist dazu da, die interessen seines mandanten zu vertreten - und er wird versuchen, alles so hinzubiegen, dass sein mandant gut dasteht. fakten zählen da nicht viel, es geht vielmehr um die auslegung.

ps:
lass dich nicht auf einen vergleich ein, denn dann darf jeder seine auslagen selbst zahlen. wenn du definitiv im recht bist und die aussagen der gegenseite haltlos sind, lass es ruhig auf einen prozess ankommen. im erfolgsfall hast bekommst du deine auslagen wieder und hast keinerlei kosten. ok, wenn du verlierst, darfst du alles zahlen ... aber davon gehen wir ja hier nicht aus ;)
 
BSK schrieb:
So wie ich das verstanden habe soll ich einen Anwalt einschalten und den Kontakt nur schriftlich über diesen laufen lassen, oder?

@Stephan: So habe ich es gemeint.

Wenn du dich selbst mit dem Anwalt schreiben würdest, kann es passieren, dass du streitigen Sachverhalt unstreitig stellst.

@Heretic Novalis: Ein Anwalt versucht nicht alles so "hinzubiegen", dass es passt. Er wendet das Recht, welches für den Mandanten günstig ist. (Klingt auch etwas "krumm" von mir)
Es gibt auch Fälle, da zahlt die obsiegende Seite alle Kosten, zB. wenn der Unterliegende in Privatinsolvenz geht.
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich würde mal sagen, dass der "Gegner-anwalt" gar kein Anwalt ist oder weißt du das sicher. Ein echter zu mindestens seriöser Anwalt würde sicherlich nicht behaupten, dass du irgendwas gefälscht hast, wenn er es nicht totsicher weiß.
Sonst macht er sich strafbar und damit wird er sich ja auskennen.
In solchen Fällen alles schriftlich machen, Telefon bringt gar nichts, da man nicht beweisen kann, was gesagt wurde.
Natürlich musst du hier einen Anwalt einschalten, neben Betrug wird dir ja auch noch Urkundenfälschung vorgeworfen.
 
Ein eigener Anwalt kostet Pi mal Daumen rund 150-200 €. Ob Dir das die Sache zum jetzigen Zeitpunkt wert ist, musst Du entscheiden. Kostenlos ist eine eigene Betrugsanzeige bei der Polizei gegen den Verkäufer. Kostenpflichtig ist ein Nachforschungsauftrag bei Deiner Bank wann wohin Dein Geld überwiesen worden ist (rd. 20 €). Zu letzterem rate ich Dir, um sicher zu gehen, dass Dein Geld auch richtig angekommen ist.
Falls das zweifelsfrei geklärt ist, kannst Du dann größere Geschütze auffahren. Bis zum 21.1. würde ich nicht warten, der Gegner spielt meines Erachtens auf Zeit. Im schlimmsten Fall ist er Pleite und Du erhälst weder Dein Kaufgeld noch Deine weiteren Auslagen zurück, auch kein Handy.
Es kommt doch schon immer wal wieder vor, dass eine Bank einen Betrag durch einen Zahlendreher einem verkehrten Konto gut schreibt und das Geld dadurch wirklich nicht beim Empfänger ankommt, obwohl der Kontoauszug des Überweisers etwas anderes aussagt.
 
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