Garantie auf Reperatur ?

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h/k 730

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Hallo liebe CB-Community,

ich habe meine Digitalkamera erst vor zehn Tagen aus der Reperatur zurückbekommen, weil sie mir genau auf die Linse gefallen ist. :( Jetzt ist es mir dummer Weise nochmal passiert und der selbe Schaden ist entstanden. Hab ich jetzt eine Garantie auf die Reperatur ? Zumal die zwei Wochen-Grenze noch nicht überschritten wurde. (hab da so etwas im Kopf) :) Bin echt mega verärgert deswegen :mad:

vielen dank schon mal

h/k 730
 
Wenn du die auf die Linse hast fallen lassen, dann ist das Eigenverschulden und nicht von der Garantie abgesichert. Die Kosten der zweiten Reparatur sollten dir als Erinnerung dienen, dass es solche Schlaufen gibt die man an die Kamera machen kann und sich selbst um das Handgelenk - dann fällt die nicht so schnell runter.

Siehe dieses Bild: auf der Rechten Seite ist eine solche Schlaufe zu sehen
41O79%2Bd793L.jpg


Für besonders schwerwiegende Fälle gibt es sowas auch als Halsband, auch z.B. für Schlüssel oder USB-Sticks. Da fällt die Kamera bei sachgemäßer Nutzung des Sicherungsvorrichtung maximal bis auf Bauchhöhe.

(Außer in wenigen Ausnahmen - z.B. bei Laptops kann man häufig vom Hersteller Erweiterungen für die Garantiebedingungen kaufen wo dann auch gegen Fallschäden und ähnliches abgesichert wird.)
 
Zuletzt bearbeitet:
Höchstens Kulanz, wobei ich diese nicht zum zweiten Mal gewähren würde...
 
Die erste Reperatur wurde bezahlt. ;) Ich dachte da gibt es noch zwei Wochen Frist oder irre ich mich jetzt sehr ? Käuferschutz oder so ?
 
wenn du was kaputtmachst musst du selber dafür aufkommen, verständlich oder? :D

Außerdem wenn man so schlau ist genau das gleiche wieder zu machen, dann weiss ich auch nicht weiter :D
 
Bei eigenverschulden gibt es keine Fristen..........tztztz........wer hat dir denn den floh ins Ohr gesetzt! Ich sage es mal so, Dumm gelaufen aber beim nächsten mal passt du bestimmt besser auf!
 
Also Garantie oder ähliches gibts da nichts, da es Eigenverschulden war wie schon oben erwähnt.
Anders wäre das natürlich wenn bei der Reparatur Mist gebaut wurde und der Schaden so entstanden ist.


Wenn ich mein Auto gegen den Baum setze, bekomme ich doch auch nicht die Reparatur bezahlt nur weil das Auto zufällig vorher aus dem gleichen Grund in der Werkstatt war.
(Analogien zum KFZ-Bereich sind einfach die besten, auch wenn sie oft hinken.:D)
 
schepi schrieb:
(Analogien zum KFZ-Bereich sind einfach die besten, auch wenn sie oft hinken.:D)

Manchmal passen sie trotzdem ;)
 
Dann hängt das bestimmt mit dem Händler selbst zusammen. Hab nämlich gelesen das man ein Produkt nach spätestens zwei Wochen zurückgeben kann ohne Angabe von Gründen ;)

vielen dank nochmal

Ps: doppelt hält besser :heul: :D
 
versuchs doch mal.

meine güte... hier sieht man wunderbar was passiert, wenn man wissen (internet, wikipedia, foren, talkshows, galileo,...) ohne intelligenz benutzt.

ruf halt mal beim hersteller an, der gibt doch garantie auf die linse - und die ist ja jetzt kaputt. und verklag den händler, weil er dir ein so anfälliges gerät angedreht hat!

sorry, aber wenn du die frage wirklich ernst gemeint hast, lass besser die finger von allem, was irgendwie mit anderen menschen oder auch nur gesundem menschenverstand zu tun hat. oder machs zumindest nicht öffentlich - das wird weniger peinlich und obendrein noch billiger.

aber was mir vor allem sorgen macht: leute wie du dürfen irgendwann mal meine rente bezahlen und noch dazu bei wahlen mitbestimmen, wer mich regiert *brrrrr*
 
h/k 730 schrieb:
Dann hängt das bestimmt mit dem Händler selbst zusammen. Hab nämlich gelesen das man ein Produkt nach spätestens zwei Wochen zurückgeben kann ohne Angabe von Gründen ;)

Halbwissen der Marke gefährlich, die 14 tägige Rückgabemöglichkeit, ohne Angabe von Gründen bezieht sich auf vieles was im Bereich des Fernabsatzes erworben werden kann. Sprich wenn Du Deine Kamera bei einem Onlineshop bestellt hast, dann hast Du die Möglichkeit diese innerhalb von 14 Tagen zurück zu schicken um so vom Kaufvertrag zurück zu treten.

Diese Möglichkeit greift NICHT mehr solltest Du das Objekt durch Eigenverschulden beschädigt haben.
Ebenso verhält es sich mit der Garantie und der Gewährleistung, diese stellen sicher, dass Du die versprochenen Eigenschaften eines erworbenen Objektes nutzen kannst. Werden die Eigenschaften allerdings Durch Dein verschulden/einwirken verändert, ist der Händler/Hersteller nicht verpflichtet den Schaden zu beheben.

Ps: doppelt hält besser :heul: :D

Der Volksmund sagt nicht umsonst: "Aus Schaden wird man klug" darum denk beim nächsten mal daran, besser auf die Kamera auf zu passen ;)

*Schlüssel zück*

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