Geburtstags feier in Niedersachsen während Corona möglich?

CPU_Held

Lt. Commander
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Hallo. Ich hoffe dass das Thema hier rein darf,ansonsten bitte verschieben.

Es geht darum das mein Sohn Sonntag geburtstag hat.

Im Netz hab ich gelesen,der Familienmitglieder sich wieder treffen dürfen an Geburtstagen.

Und das es zwei Hausstande sein dürfen,bei fremden Leuten.

Die Planung war grillen im Garten mit ca 20 Personen.
Davon sind zwei fremde Hausstande und der der Rest sind Onkel,tanten,Geschwister,Mutter,Oma und Opa.

Dürfen wir das in Niedersachsen so feiern?
Und dürfen die Familien verwandten also z.b. Die Schwester meine Frau,auch ihren Mann oder Freund mitbringen,die ja im selben Haushalt leben?

Möchtet meinem Sohn gerne einen schönen Geburtstag bieten,nur steige ich mit den ganzen unterschiedlichen Regelungen nicht mehr durch :/
Mfg
 
Du kannst die Regeln nicht adieren wie du magst :D
Entweder Familie, oder zwei Hausstände.

edit:
Gerade mal die Regeln geschaut, Geburtstage sind bei den bis zu 20 Personen gar nicht aufgeführt, sondern nur die "kirchlichen" Feiern.

https://www.niedersachsen.de/download/155543 schrieb:
die Teilnahme an Feiern aus Anlass einer Taufe, Erstkommunion, Firmung, Konfirmation, humanistischen Jugendfeier, Bat Mizwa, Bar Mizwa und ähnlichen Feiern, jedoch nur im engsten Familien- und Freundeskreis, der höchstens 20 Personen umfasst;
https://www.niedersachsen.de/download/155543

Edit2: Im FAQ steht es auch nochmal:
https://www.niedersachsen.de/Coronavirus/antworten-auf-haufig-gestellte-fragen-faq-185463.html

Edit:3
Auch aus dem FAQ:

In den Medien wird teilweise berichtet, dass man sich wieder mit 10 Menschen treffen darf – gilt das auch in Niedersachen und zu Pfingsten?
Mit zehn Menschen können Sie sich in Niedersachsen bislang nur treffen, wenn diese lediglich aus zwei Haushalten stammen! In Niedersachsen gilt weiterhin, zunächst bis zum 10. Juni (also auch zu Pfingsten), die Zwei-Haushalte-Regel in der Öffentlichkeit und das Gebot der Kontaktminimierung. Auch bei Ihnen zuhause sollte der Kreis, der sich treffenden Menschen bitte zu Ihrem Schutz und zum Schutz Ihrer Mitmenschen möglichst klein und idealerweise weitgehend gleichbleibend sein.
 
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Gab es nicht diese Woche wieder einige Lockerungen? Ich hab auch den überblick verloren was man inzwischen darf und was nicht 😅 Aber da ihr nicht in ein Restaurant geht sondern in eurem Garten feiert, sollte es doch eig. kein Problem sein, wenn zwei weitere Hausstände dazu kommen.
 
§ 3
Ausdrücklich zulässige Verhaltensweisen Unter den Voraussetzungen des § 2 zulässig sind insbesondere die nachfolgend genannten Verhaltensweisen:
1. die körperliche und sportliche Betätigung im Freien;
.
.
.
11. die Teilnahme an Hochzeitsfeiern und standesamtlichen Trauungen, jedoch nur im engsten Familien- und Freundeskreis, der höchstens insgesamt 20 Personen umfasst; 12. die Teilnahme an Feiern aus Anlass einer Taufe, Erstkommunion, Firmung, Konfirmation, humanistischen Jugendfeier, Bat Mizwa, Bar Mizwa und ähnlichen Feiern, jedoch nur im engsten Familien- und Freundeskreis, der höchstens 20 Personen umfasst;
Quelle: https://www.niedersachsen.de/download/155543

Sieht mMn schlecht aus für die geplante Feier zumindest im geplanten Ausmaß.
Deine Familienmitglieder die nicht bei dir wohnen sind jeweils ein extra Haushalt. Wenn du also Oma+Opa einlädst bist du schon am Maximum.
 
Noch was aus dem FAQ:

Zu Feiern und Partys sagt jeder was anderes – wie ist es denn nun genau?
Das liegt vermutlich daran, dass jeder etwas anderes unter dem Begriff „Feier“ und Party versteht. Bei den infektionsschützenden Maßnahmen geht es allerdings weniger um die Begrifflichkeit, sondern vielmehr darum, welche und wie viele Menschen zusammenkommen. Ziel ist weiterhin, den Kreis der Personen mit denen in Kontakt getreten wird möglichst klein zu halten.

Eine Feier/Party nur mit den Personen, mit denen ich in einem Hausstand zusammen lebe, ist (und war) beispielsweise immer zulässig. Warum? Weil davon auszugehen ist, dass in einem Hausstand ohnehin eine mögliche Infektion nicht zu verhindern ist.

Seit dem 11.05. darf man sich zu Hause oder im Restaurant oder draußen beim Spazierengehen bzw. im Park mit Personen aus einem weiteren Hausstand treffen, selbst wenn dies 10 oder mehr Personen sind. Für den Infektionsschutz ist dabei nicht die Anzahl ausschlaggebend - wichtig ist nur, dass alle beteiligten Personen in einem dieser zwei Hausstände leben. Warum? Weil sich die Möglichkeit einer Infektion lediglich auf einen einzigen weiteren Haushalt beschränkt und wir trotz erster Lockerungen das mögliche Infektionsgeschehen im Blick behalten können.
Bei Hochzeiten ist die „Zwei-Haushaltsregel“ gelockert, der Kreis der Feiernden kann jetzt auf bis zu 20 Personen ausgeweitet werden.
 
https://www.infranken.de/ratgeber/c...r-familie-darf-ich-besuchen;art168683,4999654

https://www.google.com/amp/s/amp.in...-darf-ich-geburtstag-feiern;art168683,4995818

Da steht das man sich am Geburtstag treffen darf mit mehreren unterschiedlichen Personen.

Hmmmm
Ergänzung ()

Benzer schrieb:
Du kannst die Regeln nicht adieren wie du magst :D
Entweder Familie, oder zwei Hausstände.

edit:
Gerade mal die Regeln geschaut, Geburtstage sind bei den bis zu 20 Personen gar nicht aufgeführt, sondern nur die "kirchlichen" Feiern.


https://www.niedersachsen.de/download/155543

Edit2: Im FAQ steht es auch nochmal:
https://www.niedersachsen.de/Coronavirus/antworten-auf-haufig-gestellte-fragen-faq-185463.html

Edit:3
Auch aus dem FAQ:

In den Medien wird teilweise berichtet, dass man sich wieder mit 10 Menschen treffen darf – gilt das auch in Niedersachen und zu Pfingsten?
Mit zehn Menschen können Sie sich in Niedersachsen bislang nur treffen, wenn diese lediglich aus zwei Haushalten stammen! In Niedersachsen gilt weiterhin, zunächst bis zum 10. Juni (also auch zu Pfingsten), die Zwei-Haushalte-Regel in der Öffentlichkeit und das Gebot der Kontaktminimierung. Auch bei Ihnen zuhause sollte der Kreis, der sich treffenden Menschen bitte zu Ihrem Schutz und zum Schutz Ihrer Mitmenschen möglichst klein und idealerweise weitgehend gleichbleibend sein.

Also das versteh ich so,das zwei Haushalte im Freien usw genehmigt sind. Und max 10 Personen.

Etwas weiter unten steht das man das bitte brachten soll,also bitte,wenn man es privat zuhause macht. Und die verwandten die kommen,mit denen haben wir einzeln sowieso kontakt bisher. Also dürften privat im Garten alle Familien Leute kommen oder sehe ich das falsch?

Und dürfen die Geschwister ihre Kinder mitbringen? Darum geht's ja Sonntag bei dem Kinder Geburtstag :(
 
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na was denn nun ? franken oder niedersachsen ?

Wenn in Niedersachsen zwei hausstände sich treffen dürfen dann dürfen sich gleichzeitig nur zwei Hausstände treffen.

Also nein, es dürfen nicht gleichzeitig Onkel Tanten und Opas/Omas da sein.

Ihr könntet entweder auf die Regeln scheißen, den Geburtstag absagen - oder - und das sehe ich gerade bei nem Kindergeburtstag als besten Kompromiss - alle Parteien zeitlich gestaffelt einladen.

Also du und dein Hausstand + OPA/Oma
du und dein Hausstand + Tante1+Mann + Kinder
du und dein Hausstand + Tante2+Mann+ Kinder
usw
 
Schon Niedersachsen! Hatte das bei Google gefunden. Und hätte gedacht das sei einheitlich?.
 
Nein jedes Bundesland hat eigene Verordnungen.

Wenn bei euch nichts geregelt ist, hast du denke ich nur meine drei Optionen.

Großeltern von 11-14 uhr
Tante + onkel 1 14:30-17:00
Tante2 + onkel2 17:30 - Ende

irgendwie so wäre wohl am ehesten n schöner Geburtstag und kein Verstoß gegen die Regeln.
Ergänzung ()

im zweifelsfall kannst du aber auch einfach dein ordnungsamt mal anrufen, die haben doch so ne corona hotline oder ?
wenn da jetzt noch jemand ist :D
 
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So,habe nun folgendes gefunden : https://www.google.com/amp/s/region...-moeglich-aber-verantwortungsvoll-1587625964/

Hier geht es direkt im niedersachsen. Und dort steht wohl,das Geburtstagsfeiern grundsätzlich nicht verboten sind. :) und das es so wie ich es geplant habe,wohl doch möglich sei. Wenn der Raum groß genug sei. Wir grillen im Garten,dort kann sich das schön verkaufen. Die fremden Haushalte haben Verständnis das sie an einem anderen Tag kommen.
So bleibt nur noch die direkte Familie,was laut obigen Bericht wohl okay zu sein scheint?!.

Oder? Könnt ihr da nochmal rein schauen?

Mfg
 
Scheint so, ja.

Aber es muss immer ein Abstand gewährleistet sein und auf die Hygiene geachtet werden.

freut mich für den kleinen racker ! :)

ps:Check aber mal ob deine Stadt/Landkreis nicht ne eigene Regelung hat.
 
das problem ist, wie soll ich das checken ? die kann ich nicht mehr erreichen und im internet finde ich nichts dazu? :o
 
na wenn du z.b. "Kreis düren corona vorgaben" googelst und da nix rauskommt ist doch in Ordnung.

wenn jetzt natürlich alle kinder den ganzen tag ringelpietz mit anfassen spielen und gleichzeitig die oma knuddeln bist du im fall der fälle natürlich dran.

Abstand halten eben.

ich bin aber auch nur irgendein typ - das muss dir bewusst sein.

unsere einschlägigen Rechtsverdreher (@Idon ) äußern sich hier evtl aus gutem Grund nicht :p
 
Aber ist die Feier denn auf 10 Personen beschränkt oder privat im Garten auch Ok wenn es 15-16 sind?

Weil die zwei Haushalte und 10 Personen Regelung sich ja auf die Öffentlichkeit begrenzt.
 
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Würde bei so Sachen generell mal bei der Gemeinde anrufen... die sollten ja Bescheid wissen...

Wenn man so eine Feier mit seinem Gewissen vereinbaren kann, kann man sie ja veranstalten. Wenn allerdings jemand unglücklicherweise erkranken sollte oder so, ist das kein Spaß mehr! Eine gewisse Verantwortlichkeit ist ja hier gegeben
 
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