GoPro an Außenfenster mit Blick auf die Straße erlaubt?

nighteeeeey

Captain
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Nabend....ich packs mal hier rein, weil wusste nicht wohin sonst.

Frage: einige von euch kennen sicherlich Casey Neistat und seine "Überwachungskameras", die er damals mal vor seinem Appartment mit Blick auf die Straße usw. angebracht hatte und am Schreibtisch aufm Monitor hat laufen lassen.

Ich fand die Idee schon immer irgendwie charmant, und da mein Wohnzimmer leider zum Hinterhof geht und ich gerne einfach in die Welt gucke und ich aus dem 4. Stock eine relativ gute Übersicht über einen großen Ausschnitt (!) an Straße habe, und einfach gerne einfach in die Welt schauen würde - ist das erlaubt?

Dürfte ich mir an mein Badezimmerfenster von außen einfach ne GoPro klemmen, die, ich sag mal, 200m (?) Straße, Bürgersteige, Firmengebäude, Häuserfassaden und selbstverständlich auch Menschen, übersieht? Ohne dass ich das ganze aufnehmen wollen würde.

Einfach nebenbei auf nem Monitor laufen.

Und falls gesetzlich unproblematisch: wie stelle ich das am besten an, dass ich nicht jede Nacht die GoPro laden muss? Gibt es irgendeine kluge Idee für kontinuierliche Stromversorgung? Gibts irgendwelche ganz dünnen Flachbandstromkabel die ich durchs Fenster ziehen könnte?

Soweit ich weiß sind wir noch nicht ganz bei wireless Stromversorgung angekommen :rolleyes: Tipps und Ideen gerne gesehen und gehört.

Grüße

Ich hoffe mich stalkt jetzt niemand.
 

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Ich hätte es in das (Unter)Forum, "Wirtschaft, Recht, Forschung" getan.
Zu deiner Frage: Soweit ich weiß ist es nicht erlaubt öffentlichen Raum zu überwachen.
 
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Ist es eine Überwachung wenn ich es nicht aufnehme? Ist es nicht nur eine Verlängerung meiner Augen? ^^ Ich könnte ja auch ausm Fenster gucken. :rolleyes: :D
 
Du darfst nur DEIN Grundstück überwachen, alles was mit öffendliche Bereiche zu tun hat (Straße u.s.w.) darfst Du nicht überwachen. Und selbst auf Dein eigenem Grundstück must Du ein Hinweisschild aufbauen das der Bereich Kamera überwacht wird.

Videoüberwachung von öffentlich zugänglichen Stellen


Die Beobachtung öffentlich zugänglicher Räume mit Videoüberwachung ist grundsätzlich nur zulässig, wenn sie zur Aufgabenerfüllung von öffentlichen staatlichen Stellen innerhalb des gesetzlichen Rahmens vorgenommen wird. In Ausnahmefällen kann sie jedoch auch von privater Seite zur Wahrnehmung des Hausrechts oder zur Wahrnehmung anderer berechtigter Interessen für konkret festgelegte Zwecke zulässig vorgenommen werden. In jedem Fall ist eine ausführliche Interessenabwägung zwischen dem Eingriff in das Persönlichkeitsrecht der Betroffenen und dem berechtigten Interesse an einer Überwachung (z. B. des Staates zum Schutz der öffentlichen Sicherheit und Ordnung) vorzunehmen.

Grundsätzlich sollten folgende Voraussetzungen geprüft werden*:
1. Rechtmäßigkeit:

Eine Überwachung des eigenen privaten Umfeldes (Grundstück, Wohnung) ist regelmäßig zulässig. Werden fremde Personen innerhalb dieses rein privaten Umfeldes überwacht, ist dies nur erlaubt, wenn die betroffenen Personen dem ausdrücklich oder durch schlüssiges Verhalten zugestimmt haben. Eine Überwachung fremden Privat-Umfeldes oder öffentlichen Umfeldes (Straßen, Wege, Plätze) ist im Regelfall nicht zulässig und nur öffentlichen staatlichen Stellen vorbehalten. Eine Überwachung des eigenen, jedoch öffentlich zugänglichen Privat-Umfeldes kann abhängig vom Überwachungszweck im Einzelfall zulässig sein.

2. Verhältnismäßigkeit:
In jedem Fall sollte vor dem Einsatz einer Videoüberwachung geprüft werden, ob diese in Abwägung der berechtigten Interessen des Eigentümers, der z.B. sein Grundstück vor rechtswidrigen Übergriffen von außen schützen möchten, und dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht der Personen, die in den überwachten Bereich eintreten oder eintreten wollen, verhältnismäßig ist. Es sollte grundsätzlich hinterfragt werden, ob den möglicherweise zu erwartenden Beeinträchtigungen (z.B. Straftaten, Angriffe auf Personen oder den Wohnbereich) nicht anders (z.B. durch eine Alarmanlage, zusätzliche mechanische Absicherungen, Sicherheitspersonal) begegnet werden kann.
https://www.abus.com/ger/Ratgeber/Recht/Rechtliche-Grundlagen/Videoueberwachung
 
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Also selbst diese Türspion-Kameras ohne Aufnahme wurden doch von Gerichten in Deutschland schon als unzulässig erklärt. Glaube nicht, dass ein Dauerstream dann einfach so legal ist.

Lass vielleicht einfach nen öffentlichen Stream laufen, von ner Webcam irgendwo?
 
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Was ist den dann mit den ganzen Spiegeln, die sich bevorzugter weise ältere Leute an den Außenfenster Befestigen und somit alles ableuchten, was sich auf der Straße bewegt, hat mich schon vor 40 Jahren gestört und macht es immer noch. Das ganze jetzt mit Kameras, nein Danke, gibt eh schon viel zu viele überall.
 
@Blueline56 Was? :D Sowas hab ich noch nie gesehen.
Aber es ist ja ein großer Unterschied zwischen schauen (auch per Spiegel) und aufnehmen.

Ein bekannter von mir hat ne Kamera an der Haustür und da durfe auch die Straße nicht zu sehen sein.
 
Vielleicht weil du nie genau hingeschaut hast, musst mal gucken in Gebieten wo die älteren Menschen wohnen. Früher war das fast schon normal, ältere Semester sollten das eigentlich noch wissen, heute gibt es nicht mehr so viele, aber hin und wieder sehe ich die noch.
 
Wenn man keine Gegensprechanlage an der Haustür hat geht man halt ins Zimmer und schaut in den Spiegel wer vor der Tür steht.
Mich hat der Spiegel bei meiner Großtante nie gestört, nur das lange Warten bis sie dann wieder am Türöffner war.
 
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JackA$$ schrieb:
Ob erlaubt oder nicht, wer würde dich an den Pranger stellen?
Das ist schon mal der erste Punkt: Wo kein Kläger, da kein Richter!

Zweitens ist es meines Wissens nach so, dass reines Filmen von öffentlichem Grund erlaubt ist, solange nicht aufgezeichnet wird. Ich bin allerdings kein Jurist, habe aber eine Überwachungskamera an meinem Haus und wurde bei der Installation von der Sicherheitsfirma dahingehend aufgeklärt.

Zum Thema Stromversorgung der GoPro: Wenn das Kabel nicht durch den Fensterrahmen zu legen ist, wie wäre es dann mit einer entsprechend dimensionierten PowerBank (natürlich wassergeschützt), die du dann alle paar Tage tauschst?
 
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