Sorry für die späte Antwort, wir hatten ne Woche Urlaub, weil wir unser Haus & Grundstück mit reichlich Kupfer beschwert haben.
Uzer1510 schrieb:
Zumindest denke ich dass man das als Grundlage nehmen wird
Ja, so wird es sein und wenn man will, kann man das an der Stelle auch problemlos - kostet halt Zeit, die nicht jeder investieren will.
Boggle schrieb:
den Rand deiner Einfahrt.
Das geht wegen des Tors und der Hauswand leider nicht weiter innen. Wenn das Tor zu ist, ists aufer Grenze und das Tor ist wegen des Hundes sehr oft zu. Da wo du es eingezeichnet hast, darf nichts stehen.
Noch mal im Detail, der Grünstreifen gehört dem Land NRW. Die Steine der Einfahrt gehören uns, aber das Flurstück (weil eigentlich Grünstreifen) wie erwähnt dem Land - wir haben als Anwohner ein Recht darauf das eigene Grundstück von der öffentlichen Straße zu erreichen. Daraus ergibt sich eine Sondernutzungserlaubnis die durch die Beantragung/Genehmigung der Pflasterung entstanden ist. Zeitgleich haben wir eine Unterhaltungspflicht (also die Löcher wieder zu machen, Steine ausbessern, wenn sie absacken etc) - aber eben auch die Verkehrssicherungspflicht - nix hinstellen, was nicht hin darf - und da darf nichts drauf stehen.
Wir haben u.a. letzte Woche aufs Schuppendach ein bisschen PV gemacht und so stand ich den halben Tag in einigen Metern Höhe bei bestem Wetter und Aussicht auf ein langes Stück der schnurgeraden Straße.
Wie manche da lang ballern ist schon echt krass und das sage ich als jemand, der Geschwindigkeit und Beschleunigung auch seeeehr mag. Dabei wars egal obs PKWs oder Motorräder waren. Aufm eigenen Grundstück sieht man das ja nicht so wirklich gut, weils eben von Gebäuden umgeben ist und der Garten quasi hinter dem Haus liegt. Man hörts halt primär.
Ranayna schrieb:
dann muesste dass die Strassenmeisterei machen.
Genau das und das wird einem als Privatperson wohl so gut wie nie genehmigt, wenn nicht eine nachweisbare Gefahrenlage besteht, wie hinter ner Kuppe, Waldrand, Senke etc. Ist hier alles nicht.
Und auch die Unfallstatistik ist (noch) zu gut, sonst wäre hier ja auch bereits 80 oder 70.
Das wird der Grund sein, warum der Vorbesitzer die (weißen) immer selber aufgestellt hat. Die andere Seite, wie auch unsere Seite hat die 50m entfernten Leipfosten, die überall stehen - eben in 50m Abstand.
Hab, als jmd von Straßen NRW die Pfosten des Vorbesitzer mitgenommen hat, mit ihm gesprochen. Er kommt lustigerweise selber aus dem Dort wozu auch wir gehören und er würde noch mal mit seinem Chef sprechen und sich bei mir melden, wenn das Erfolg hat - und das ist erwartbarer weise nicht passiert.
DaDare schrieb:
die Stadt / Gemeinde / Whatever haftet
Wie schon geschrieben liegt die Pflicht leider bei uns das in gescheitem Zustand zu halten. Wenn da nur Grünstreifen statt Einfahrt wäre, könnte das Problem gar nicht entstehen.