Sammelthread Handwerker - Forum

Eine Entscheidung des Landes Baumassnahmen auf ihrem Grund und Boden wird halt nur betrachtet werden ist das für einen Durchschnittsfahrer machbar wie es jetzt nicht - und nicht ob dagegen verstossen wird,

Zumindest denke ich dass man das als Grundlage nehmen wird.
 
Wenn deine Einfahrt breit genug ist, stell dir doch einfach die genannten Findlinge oder Blumenkübel an den Rand deiner Einfahrt. Hat den gleichen Effekt, tangiert aber den landeseigenen Randstreifen nicht.
 
Boggle schrieb:
Findlinge oder Blumenkübel
Das Problem ist ja wie vorher schon beschrieben scheinbar, dass er nicht irgendwo in nem Dorf wohnt wo 30 erlaubt ist, sondern die Fahrzeuge da durchaus flotter unterwegs sind und man dann eben NICHT unmittelbar an der Straße einen derart gefährlichen Eingriff vornehmen kann. Es wurde ja schon auf zügige Motorradfahrer hingewiesen, die sich dort dann im Zweifel mehr als nur ernsthaft verletzen.

Ich dachte auch zuerst dran, einfach nen Zaun zu setzen, der würde aber einen ähnlichen Eingriff darstellen und müsste wohl zurückgebaut werden wenn das jemand prüft..
 
Ich meinte hier, also in seiner Einfahrt (falls breit genug). Gleicher Effekt als würde der Blumenkübel nebenan auf dem Randstreifen stehen, nur eben auf seinem eigenen Grundstück.

1773397344108.png
 
So weit ich verstanden habe ist die Markierung aber eben nicht sein Grundstück sondern das des Landes - seines beginnt erst ab den gelben Blumen - also ausserhalb des Bildes.

Da wo die Markierung ist dürfte nur bebaut sein im Zuge der Erschliessung des Grundstücks - also ein erweitertetes Überfahrtsrecht?

Die Grünstreifenfläche - so hatte ich das verstanden - ist weiterhin im Besitz des Landes die Einfahrt besteht dort nur geduldet oder mit Auflagen auf dem Besitz des Landes, weil halt eine Erschliessung für ein Bebauung Voraussetzung sein dürfte.
 
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Ahhh, jetzt erschließt sich das Thema natürlich anders und deutlich komplexer. Fraglich ist dann für mich: Wenn es weder mein Grünstreifen noch so richtig meine Einfahrt ist - was interessiert es mich ?

Vllt kann @Scheitel das nochmal genau aufklären wie hier die Eigentumsverhältnisse (bzw. Rechte und damit verbundene Pflichten wie: Du darfst den Bereich als Einfahrt nutzen und kümmerst dich auch drum, aber es bleibt Landeseigentum) sind ?
 
Der Dreck alleine wuerd mich stoeren. Und wenn das Loch mal tiefer wird, was unweigerlich der Fall ist, wird das Pflaster frueher oder spaeter auch absacken.

Was mich aber wirklich verwundert ist, dass da keine Leitpfosten stehen duerfen. Man sieht auf dem Bild sogar Leitpfosten auf der anderen Strassenseite.
Nach dem was ich auf die Schnelle finden kann, sind orangene Leitpfosten auch bei einer Hofeinfahrt erlaubt. Nur darfst du die wohl nicht einfach selber aufstellen, sondern wenn, dann muesste dass die Strassenmeisterei machen.
 
Ranayna schrieb:
Der Dreck alleine wuerd mich stoeren. Und wenn das Loch mal tiefer wird, was unweigerlich der Fall ist, wird das Pflaster frueher oder spaeter auch absacken.
Jetzt stellt sich mir jedoch die Frage, ob nicht dafür die Stadt / Gemeinde / Whatever haftet und somit von sich aus eine Lösung mit anbietet. Reicht ja auch, wenn das Loch zu groß wird und man sich damit das Auto beschädigt, sollte man ausweichen müssen.

Vlt. etwas weit hergeholt:
Bei meinem Elternhaus (Bayern) grenzt ein Gemeindeweg mit Bäumen an das Grundstück an. Durch die letzten Stürme war von unserer Seite die Sorge da, dass größere Äste durch Abbrechen Schaden am Haus anrichten könnten. Wir haben das der Gemeinde gemeldet. Diese hat zunächst geprüft, auf welchem Grundstück die Bäume genau standen, und hat dann recht zeitnah die gesamte Bäume stützen lassen. Ich will nicht wissen, was das dem Steuerzahler gekostet hat...
 
Sorry für die späte Antwort, wir hatten ne Woche Urlaub, weil wir unser Haus & Grundstück mit reichlich Kupfer beschwert haben.

Uzer1510 schrieb:
Zumindest denke ich dass man das als Grundlage nehmen wird
Ja, so wird es sein und wenn man will, kann man das an der Stelle auch problemlos - kostet halt Zeit, die nicht jeder investieren will.

Boggle schrieb:
den Rand deiner Einfahrt.
Das geht wegen des Tors und der Hauswand leider nicht weiter innen. Wenn das Tor zu ist, ists aufer Grenze und das Tor ist wegen des Hundes sehr oft zu. Da wo du es eingezeichnet hast, darf nichts stehen.


Noch mal im Detail, der Grünstreifen gehört dem Land NRW. Die Steine der Einfahrt gehören uns, aber das Flurstück (weil eigentlich Grünstreifen) wie erwähnt dem Land - wir haben als Anwohner ein Recht darauf das eigene Grundstück von der öffentlichen Straße zu erreichen. Daraus ergibt sich eine Sondernutzungserlaubnis die durch die Beantragung/Genehmigung der Pflasterung entstanden ist. Zeitgleich haben wir eine Unterhaltungspflicht (also die Löcher wieder zu machen, Steine ausbessern, wenn sie absacken etc) - aber eben auch die Verkehrssicherungspflicht - nix hinstellen, was nicht hin darf - und da darf nichts drauf stehen.

Wir haben u.a. letzte Woche aufs Schuppendach ein bisschen PV gemacht und so stand ich den halben Tag in einigen Metern Höhe bei bestem Wetter und Aussicht auf ein langes Stück der schnurgeraden Straße.
Wie manche da lang ballern ist schon echt krass und das sage ich als jemand, der Geschwindigkeit und Beschleunigung auch seeeehr mag. Dabei wars egal obs PKWs oder Motorräder waren. Aufm eigenen Grundstück sieht man das ja nicht so wirklich gut, weils eben von Gebäuden umgeben ist und der Garten quasi hinter dem Haus liegt. Man hörts halt primär.


Ranayna schrieb:
dann muesste dass die Strassenmeisterei machen.
Genau das und das wird einem als Privatperson wohl so gut wie nie genehmigt, wenn nicht eine nachweisbare Gefahrenlage besteht, wie hinter ner Kuppe, Waldrand, Senke etc. Ist hier alles nicht.
Und auch die Unfallstatistik ist (noch) zu gut, sonst wäre hier ja auch bereits 80 oder 70.

Das wird der Grund sein, warum der Vorbesitzer die (weißen) immer selber aufgestellt hat. Die andere Seite, wie auch unsere Seite hat die 50m entfernten Leipfosten, die überall stehen - eben in 50m Abstand.
Hab, als jmd von Straßen NRW die Pfosten des Vorbesitzer mitgenommen hat, mit ihm gesprochen. Er kommt lustigerweise selber aus dem Dort wozu auch wir gehören und er würde noch mal mit seinem Chef sprechen und sich bei mir melden, wenn das Erfolg hat - und das ist erwartbarer weise nicht passiert.


DaDare schrieb:
die Stadt / Gemeinde / Whatever haftet
Wie schon geschrieben liegt die Pflicht leider bei uns das in gescheitem Zustand zu halten. Wenn da nur Grünstreifen statt Einfahrt wäre, könnte das Problem gar nicht entstehen.
 
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Mach Rasengittersteine auf die defekte Grasflächen und frag nicht vorher!

Die Straßenmeisterei (=Straßenbewirtschaftungsamt) will ebenerdige Fläche wegen Rasenmaht und keine Genehmigung erteilen., um zukünftige Kosten eines Rückbaus zu vermeiden.
Eine Verbreiterung der Pflasterfläche wird nichts helfen, die Paketdienste o.ä. werden immer über den Rasen fahren, egal wie breit. (Du wirst ja nicht auf 15m Breite pflastern wollen.)
 
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Kennt jemand einen empfehlenswerten Funk Lichtschalter? Hatte einen bei Amazon bestellt, dieser geht nicht, da er wohl neutral benötigt und weiterleiten muss. Aber der Neutral geht direkt zur Lampe und nicht über den Schalter, habe da nur Dauerstrom drin und Strom zur Weiterleitung.
https://www.amazon.de/gp/aw/d/B08M3KG38K?psc=1&ref=ppx_pop_mob_b_asin_title
Das funktioniert nicht.

Nächste Idee wäre folgendes, aber so viel wollte ich gar nicht ausgeben.
https://www.elektroshopwagner.de/de...NesqKCXLMjZXqKDUvSFB41iM50CzyslRoCkAUQAvD_BwE

Als Schalterserie kommt aktuell Reflex SI alpinweiß von Busch Jäger zum Einsatz. Smarthome möchte ich eigentlich gar nicht, da es nur um eine Lampe geht.
 
Es gab mal ne Zeit lang Geräte die ohne Neutralleiter betrieben werden konnten. Bei den guten Schalter Herstellern finde ich aber nichts mehr dazu, ich denke die mussten vor den Leds kapitulieren. Damit das Gerät arbeiten konnte, mussten die einen permanenten Strom ziehen. Dieser kommt dann eben durch den Verbraucher. Glühlampen waren dabei ideal. Leds haben aber scheinbar Probleme mit flackern, glimmen oder Geräuschen.
Wenn du aber schon sagst, du möchtest nicht viel ausgeben, wirst du wohl damit leben müssen. Wenn du noch Geld für nen Elektriker ausgeben willst, kann der dir nen Empfänger in die Abzweigdose setzen, brauchst dann aber ebeb 2 Sender.
 
xeroftw schrieb:
Es gab mal ne Zeit lang Geräte die ohne Neutralleiter betrieben werden konnten
Eigentlich nur 3 phasige Geräte wie Drehstrommotoren. Durchlauferhitzer fallen da auch drunter meine ich.. Die belasten L1-3 gleichmäßig und brauchen keinen N.
Meinst du vielleicht die klassische Nullung? Ein Phase und PEN statt jetzt PE und N?

nik_ schrieb:
auch nur Strom ein und raus.
Die schalten nur die Phase, da braucht und nutzt man keinen N.

Bei den Smarthome Schaltern gibt es halt einige, die ohne N auskommen.
 
Scheitel schrieb:
Eigentlich nur 3 phasige Geräte wie Drehstrommotoren. Durchlauferhitzer fallen da auch drunter meine ich.. Die belasten L1-3 gleichmäßig und brauchen keinen N.
Meinst du vielleicht die klassische Nullung? Ein Phase und PEN statt jetzt PE und N?
Das gabs auch vorn paar Jahren bei einigen Schalterherstellern, da konnten die UP Einsätze teilweise ohne N betrieben werden. Den Arbeitsstrom haben die sich übern Verbraucher geholt, also L und geschaltet. So ganz toll fand ich die aber nie.
https://partner.gira.de/data2/06611310.pdf
Seite 10

Aber auch da kann ich dich korrigieren, Durchlauferhitzer belasten L1-L3 nicht zwingend gleichmäßig. Elektronische von bspw Stiebel Eltron schalten um auf einen 2 Phasenbetrieb, wenn die Heizleistung ausreicht. Erst wenn mehr Leistung (Mehr Temperatur oder Durchfluss) benötigt wird kommt der 3. Leiter dazu. Aber prinzipiell haben die keinen N.
 
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