Internet an Nachmieter weitergeben

Scythe1988 schrieb:
Ist doch einfach? Du ziehst um und meldest das:

  • Wenn am neuen Wohnort der Vertrag weitergeführt wird, wird er mitgenommen
  • Wenn am neuen Wohnort der Vertrag NICHT weitergeführt werden kann, wird Sondergekündigt

Verstehe die Problematik hier nicht? Ganz normales Vorgehen bei Umzügen. Späße mit Weitergabe des Vertrages oder "untervermietung" würde ich ganz klar sein lassen. Es besteht keinerlei Notwendigkeit dazu.

Es hatte schon seine Gründe weswegen ich gekündigt habe ;)
An meinem neuen Wohnort hätte ich zwar UPC nutzen können, wollte ich aber nicht da ich dort Glasfaser habe und endlich zu Init7 gehen kann, da bekomm ich für 65CHF im Monat ne 1Gb/s Leitung Up&Down und bei UPC hab ich 99CHF für 600Mb/s bezahlt, hätte also keinen Sinn gemacht.
 
Scythe1988 schrieb:
Wenn am neuen Wohnort der Vertrag NICHT weitergeführt werden kann, wird Sondergekündigt
Und selbst da sind es drei Monate und nicht nächste Woche, was ja so gesehen jetzt auch nichts bringt.

Würde an der Stelle entweder mit den Supportleuten quatschen oder ihr einigt euch anders. Bei der Telekom gabs bei einem Freund von mir (da war es allerdings störungsbedingt über Monate, hier kann es anders sein) die Aussage, dass man im Falle einer nichtmöglichen Anschlussschaltung Anspruch auf entsprechende Ersatzmöglichkeiten hat, wie in dem Fall dann ein entsprechendes LTE-SIM-Gedöns mit XX GB im Monat, das zumindest rudimentär funktionierte. Hatte er aber auch nur über eine Hotline nach dem x-ten Mal meckern erfahren. Weiß nicht ob man hier für die anderthalb Monate ähnliches als Nachmieter rausholen kann, dann ist der Übergang nicht ganz so schlimm. Ansonsten muss man sich die Zeit halt mal durchbeißen.
 
@Silverangel

Da große Provider regelmäßig keine Verträge übertragen lassen, würde sowas zwischen den zwei Bewohnern geklärt - ohne Wissen und Zustimmung des Providers. Für den Provider bliebe dann der bisherige Vertragspartner in der Pflicht, zwischen den Bewohnern ist man sehr frei in der Gestaltung. Wäre man jedoch so unbedarft und würde den Vertrag unwirksam, unvollständig oder mit einem wenig solventen Partner abschließen, bliebe ein - im Einzelfall zu bewertendes - Risiko.
 
Idon schrieb:
ohne Wissen und Zustimmung des Providers
Und würde sich damit womöglich in einer zumindest rechtlichen Grauzone bewegen, weshalb sogar die Möglichkeit besteht, dass solche Zusatzverträge von Beginn an unwirksam wären.
Ist ja auch bei vielen bereits ausgeschlossen, dass der Anschluss zur alleinigen Nutzung jemand anderem überlassen wird. (z.b. Telekom)
Ein Weiterverkauf/-vermietung dürfte sowieso generell ausgeschlossen sein.
"Kann" man trotzdem machen, wie auch einige ihr Netflix kostenpflichtig teilen. Rechtlich aber wahrscheinlich eher bedenklich.

Legaler und rechtlich einwandfreier Weg ist da die Vertragsübernahme. Über Grauzonen brauchen wir doch nicht diskutieren, auch wenn die Konsequenzen gering sein mögen.

Wie auch schon gesagt, ob es dennoch möglich wäre, müsste dann ne vernünftige Rechtsberatung klären. Und das ist den Aufwand (vor allem beim TE) da sicher nicht wert.
 
cartridge_case schrieb:
Das ist Quatsch. Am Kabelanschluss kannst du auch 10 Verträge machen. Da gibt es kein Problem.
Hast du dazu ne Quelle? Also auch aufzeigt, dass dies auch an der Dose in der Wohnung so umsetzbar ist das mehr als ein Anschluss gleichzeitig genutzt werden kann?
Eigeninteresse und dürfte den TE (bzw. dann seinen nachmieter) ja auch interessieren wenn es die möglichkeit gibt.
 
Weil ich keinen gültigen Vertrag über etwas abschließen kann das vom Anbieter(mit dem der gültige Vertrag geschlossen wurde) bereits ausgeschlossen ist. 2 Dinge hab ich da bereits genannt.
Sonst wäre es auch in Ordnung einen Mietwagen zu verkaufen oder der Käufer von Diebesgut der neue Eigentümer.
Genauso kann ich auch beim netflixaccount keinen gültigen Vertrag mit einem Freund über die Mitbenutzung abschließen.
 
Zuletzt bearbeitet:
cartridge_case schrieb:
Dann google ich halt für dich
Und Du denkst in der Schweiz ist das auch so, der Anschluss ist ja bei einem Anbieter im Nachbarland?
 
Wenn der Nachmieter keinen eigenen Vertrag hat, dann einfach fragen ob eine Vertragsübernahme möglich ist.
Wenn nicht, dann kannste direkt fragen ob dein Anschluss den Nachmieter blockiert. Sollte bei einem Docsis Netz nicht der Fall sein, egal in welchem Land.
Für den unwahrscheinlichen Fall dass dein Anschluss den Nachmieter blockiert, zieh ihn halt um, drauf gesch*ssen ob du den noch benutzt oder nicht.
In D kann der Nachmieter Schadenersatz geltend machen wenn der Vormieter den Anschluss blockiert. Keine Plan ob das in der Schweiz auch möglich wäre, aber soweit muss man es ja gar nicht erst kommen lassen.
 
@Silverangel

Deine Vergleiche hinken: Beim Mietwagen geht es um die Verschaffung von Eigentum, bei Netflix entsteht durch die Mehrfachnutzung womöglich ein Schaden.

Ob der Anbieter wirksam etwas ausgeschlossen hat wissen wir nicht und selbst dann könnte man darüber, je nach Umstand, dennoch einen Vertrag schließen. Warum auch nicht.
 
Abschließen kannst du soviel du lustig bist. Je nachdem kann er nur eben von Beginn an nichtig sein.

Ist bei so ziemlich allen Internetanbietern in den AGB ausgeschlossen den Zugang gegen Entgelt anderen zugänglich zu machen.
Und sofern nicht geändert, hier von UPC direkt:
Jede Form der entgeltlichen oder unentgeltlichen Weitergabe des Internet Dienstes an Dritte bedarf unserer Zustimmung.
Damit erledigt sich alles weitere.
 
Joa, dann führt man eben eine AGB-Prüfung durch und so. Ich sehe das unkritisch.
 
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