Mondgesang
Lt. Commander
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Es ist sehr süß von dir, einen Gesetzestext vorzubringen. Das "Bestimmen" obliegt jedoch nicht dem GesetzGEBER, sondern der Judikative. Insbesondere Absatz 1, Punkt 2 ist sehr interessant. Wenn ich so an die Corona-Zeit denke, wo es bis zur Armbinde für Ungeimpfte a la 1933 nicht viel gefehlt hätte, oder heutzutage, wie mit Wählern bestimmter Parteien oder Äußerern ihrer freien Meinung in der sogenannten "Demokratie" umgegangen wird. Und welche berühmtberüchtigten Begriffe da sofort in den Raum geworfen werden. Alles tutti, darf man ja, kräht kein Hahn nach. Gehört eher zum guten Ton.ThreepQuest64 schrieb:Ist es doch schon. Rechtsgrundlage ist §130 und im weiteren Sinne §241 StGB.
Gefährlich naiv.