News IP-Adressen x Quick Freeze: Bundesregierung beschließt neue Vorratsdaten­speicherung

ThreepQuest64 schrieb:
Ist es doch schon. Rechtsgrundlage ist §130 und im weiteren Sinne §241 StGB.
Es ist sehr süß von dir, einen Gesetzestext vorzubringen. Das "Bestimmen" obliegt jedoch nicht dem GesetzGEBER, sondern der Judikative. Insbesondere Absatz 1, Punkt 2 ist sehr interessant. Wenn ich so an die Corona-Zeit denke, wo es bis zur Armbinde für Ungeimpfte a la 1933 nicht viel gefehlt hätte, oder heutzutage, wie mit Wählern bestimmter Parteien oder Äußerern ihrer freien Meinung in der sogenannten "Demokratie" umgegangen wird. Und welche berühmtberüchtigten Begriffe da sofort in den Raum geworfen werden. Alles tutti, darf man ja, kräht kein Hahn nach. Gehört eher zum guten Ton.

Gefährlich naiv.
 
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Ich wollte es nur noch mal einbringen in die Diskussion hier, da ja heftig gestritten wird, obwohl es bereits ein Urteil gibt
 
Dort steht aber nicht davon, dass sie Beleidigungen oder andere strafbewehrte Dinge aushalten müssen, nur dass die Grenze zu einer Schmähkritik höher anzusetzen ist. Das ist ein sehr großer Unterschied.
Zitat daraus:
Es ist wichtig zu betonen, dass diese erhöhte Toleranz nicht grenzenlos ist. Auch Politiker genießen den Schutz ihrer persönlichen Ehre. Eine Äußerung, die jeglichen Sachbezug vermissen lässt und ausschließlich auf die Herabwürdigung der Person abzielt, kann auch bei Politikern als unzulässige Schmähkritik gewertet werden.
 
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Genau, alles hat eben mal seine Grenze, vor allem ist das je eine Art Öffentlicher Raum wie in der Fußgängerzone jeder kann es hören oder Lesen wie ich ihn beschimpfe und jeder hat eine Schmerzgrenze bei dem der Spaß ein Ende hat. Somit ist es auch eine Ermessenssache, die dann das Gericht entscheiden muss, ob es eine Straftat ist oder nicht.
Das Problem ist bloß wir stehen schon lange nicht mehr auf der Fußgängerzone und so manche Menschen glauben, dass sie völlig Anonym im Netz sind und nicht zu fassen sind.
Jedoch das einzige Problem, was ich sehe, ist deshalb alle in die Pflicht zu nehmen im Übrigen sehe ich in dem Gesetzesvorhaben der Bundesregierung nirgends etwas über Hass und Hetze stehen, somit lässt es sich darüber auch nicht diskutieren nur vielleicht spekulieren.
 
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Auch fuer Hasskriminalitaet™, frei definiert nach Politikergutduenken. Na Prost Mahlzeit, bei denen reicht ja ein Pim**l aus, um Hausdurchsuchungen anzuordnen. 🤡
Irgendwann wird man nichtmal mehr hohe Steuern kritisieren duerfen ...
 
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